Gebäudereinigungsleistungen an dem Standort Funkhaus Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-330-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen an dem Standort Funkhaus Düsseldorf
In diesem Vergabeverfahren vergibt der WDR Leistungen der Unterhaltsreinigung, Glas-, Fenster- und Jalousienreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen am Standort Funkhaus Düsseldorf.
Die Leistung ist in zwei Lose unterteilt:
Los 1 betrifft die Unterhaltsreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen im Unterhalt (ebenfalls Abrufleistung) im Funkhaus Düsseldorf (ca. Anzahl der qm in den Gebäuden, die zu reinigen sind = 18.600 qm).
Los 2 betrifft die Glas- und Fensterreinigung und Jalousienreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen für Glas-, Fenster und Jalousien (ebenfalls Abrufleistung) im Funkhaus Düsseldorf (ca. Anzahl der qm der zu reinigen-den Glasflächen im Objekt = 6.700 qm).
Voraussichtlicher Vertragsbeginn für die Lose 1 und 2 ist der 01.08.2022 mit einer Vertragslaufzeit von jeweils 2 Jahren zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 1 Jahr. Dem Leistungsbeginn jeweils vorgeschaltet ist eine Implementierungsphase, die ebenfalls Vertragsbestandteil und in den Preisblättern entsprechend zu bepreisen ist.
Unterhaltsreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen im Unterhalt
Los 1 betrifft die Unterhaltsreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen im Unterhalt (ebenfalls Abrufleistung) im Funkhaus Düsseldorf (ca. Anzahl der qm in den Gebäuden, die zu reinigen sind = 18.600 qm).
2 x 1 Jahr
Glas- und Fensterreinigung und Jalousienreinigung, diverse Regelleistungen und Sonder-leistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen für Glas-, Fenster und Jalousien
Los 2 betrifft die Glas- und Fensterreinigung und Jalousienreinigung, diverse Regelleistungen und Sonderleistungen auf Abruf sowie Grundreinigungen für Glas-, Fenster und Jalousien (ebenfalls Abrufleistung) im Funkhaus Düsseldorf (ca. Anzahl der qm der zu reinigen-den Glasflächen im Objekt = 6.700 qm).
2 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
1. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zu erklären, dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
- Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
- allg. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
- Schlüsselverlustschäden [Betrag gelöscht] EUR
-Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR
und, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
2. Umsatz des Unternehmens
Der Bieter hat den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020 bzw. 2017 bis 2019, sofern die Umsatzzahlen aus 2020 noch nicht vorliegen), anzugeben.
3. Unternehmensstruktur / Betriebsstätte des Bieters
Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensstruktur zu machen. Dies umfasst unter anderem die Organisationsstruktur, den Umfang der Dienstleistungspalette und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens.
Spezielle Eignungsanforderungen
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot
zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen
abzugeben.
Referenzen
Dem Angebot sind je Los mindestens 3 Referenzen über durch Eigenleistung erbrachte
vergleichbare Reinigungsleistungen an jeweils einem Standort beizufügen
(D.h. pro Referenz 1 Standort mit der entsprechenden Grundfläche).
Da es sich bei Los 1 und Los 2 um unterschiedliche Kernleistungen handelt, darf
für beide Lose die selbe Referenz (Auftraggeber) genannt werden.
Die Grundfläche beinhaltet alle Flächen, die in dem jeweiligen Auftrag des Bieters
enthalten sind und die regelmäßig und nicht explizit regelmäßig gereinigt werden.
Es dürfen nur die Flächen in die Grundfläche mit eingerechnet werden, die im Reinigungsauftrag
des Bieters enthalten sind. Die Flächen, die innerhalb eines Standortes
liegen, die aber nicht in dem jeweiligen Auftrag enthalten sind, dürfen in der
Referenz der Grundfläche nicht mit eingerechnet werden.
Beispiel: Ausschreibung über 4 Lose. Alle 4 Lose beinhalten die selbe Kernleistung
an einem Standort, z.B. Unterhaltsreinigung. Der Bieter hat aber nur den Zuschlag
für die Lose 1, 2 und 3 erhalten. Somit dürfen die Flächen von Los 4 in der Referenz
nicht mit eingerechnet / angegeben werden.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
Die beigefügten Referenzen müssen laufende Vertragsverhältnisse betreffen,
die bereits mindestens 2 Jahre bestehen und/oder beendete Vertragsverhältnisse,
die mindestens 2 Jahre bestanden haben und deren
Vertragsende nicht länger als 1 Jahr zurückliegt (berechnet ab Datum der
Bekanntmachung dieses Verfahrens).
Los 1: Mindestens 3 angegebene Referenzen des Bieters verfügen jeweils
über eine vom Bieter zu reinigende und zusammenhängende Fußboden-
Grundfläche von mindestens 18.600 m² an einem Standort.
Los 2: Mindestens 3 angegebene Referenzen des Bieters verfügen jeweils
über eine vom Bieter zu reinigende Glas-Grundfläche an einem Standort von
mindestens 6.700 m².
Referenzen sind nur vergleichbar, wenn in den Referenzen entsprechende Kontrollverfahren
und marktübliche Methoden des Qualitätsmanagements - u.a. regelmäßige
Leistungsausführungskontrollen durch die Vorarbeiter, regelmäßige Arbeitsvorbereitungs-
und Leistungsausführungskontrollen durch den Facility Services
Leiter (Objektleiter), detaillierte Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung - wie
in den losspezifischen Vergabeunterlagen beschrieben - umgesetzt wurden.
Konkret bedeutet dies:
Los 1
Täglicher Einsatz eines Vorarbeiteres / einer Vorarbeiterin, die mit Leistungsausführungskontrollen
betreut ist.
Mindestens wöchentliche Qualitätsprüfungen durch Objektleiter /
Vertretung. Die Kontrollen sind in schriftlicher Form durchzuführen,
wie z.B. in einer Checkliste, App oder Ähnliches (digital oder analog).
Die Prüfberichte werden dem Kunden zur Verfügung gestellt.
Ein vertraglich durch den Kunden vorgegebenes professionelles Leistungsüberprüfungssystem
mit Malusregelung.
Mindestens jährliche Mitarbeiterschulungen zur Arbeit mit Gefahrstoffen
sowie der Grundunterweisung.
Arbeit mit und mindestens jährliche Aktualisierung von Revierplänen
(Mitarbeiterarbeitspläne).
Aktualisierung der beim Auftraggeber liegenden Objektakte durch den
Auftragnehmer. Die Aktualisierung erfolgt bei jeder Änderung (Reinigungszyklen, Ansprechpartner etc.) oder mindestens 1 x jährlich.
Los 2
Mindestens jährliche Mitarbeiterschulungen zur Arbeit mit Gefahrstoffen
sowie der Grundunterweisung.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Auftraggebers
Nach Möglichkeit: Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit
Telefonnummer. Sollte ein Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht benannt werden, muss der Bieter den WDR in anderer Art und Weise
in die Lage versetzen, die Referenz überprüfen zu können, z.B. durch Darstellung,
an welche Abteilung des Referenzgebers sich der WDR zur Referenzprüfung
wenden muss, einschließlich deren Rufnummer.
Benennung des/ der Vertragsobjekte(s)
Vertragsbeginn und bei bereits beendetem oder gekündigten Vertragsverhältnis
das Datum des bereits erfolgten bzw. vereinbarten Vertragsendes.
Benennung der in den Vertragsobjekten erbrachten Leistungsfelder, die mit denen
in der Ausschreibung genannten Feldern übereinstimmen (Intervallreinigung,
Glasreinigung)
Jahresauftragswert/ -umsatz in TEUR gesamt und in Teilen für die losspezifischen
Leistungsschwerpunkte (Intervallreinigung, Glasreinigung)
Auftragsvolumen in qm der Gebäudegrundfläche, für die Reinigungsleistungen
(Intervallreinigung, Glasreinigung) durchgeführt werden/ wurden.
Kurzbeschreibung der Kontroll- und Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Kurzbeschreibung der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung.
Benennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/
Nachunternehmereinsatz für die erbrachten Leistungsfelder (Intervallreinigung,
Glasreinigung).
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung
basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten. Es gibt für Los 1 und Los 2 jeweils einen eigenen
Vordruck.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich
mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret
im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Nachweis Zertifizierung nach DIN 9001 und 14001 sowie 45001 für Los 1
Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe vorzulegen)
Die Bieter müssen über gültige Zertifizierungen eines DAkkS-akkredierten Zertifizierungsunternehmens
nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und DIN EN ISO 14001
: 2015 sowie DIN EN ISO 45001 : 2018 (oder OSHAS 18001 soweit das Zertifikat
noch gültig ist) verfügen.
Anbieter aus anderen EU-Staaten müssen eine Zertifizierung vorlegen, welche
von einem, mit dem Status der DAkkS vergleichbarem Unternehmen, durchgeführt
wurde.
Zertifikat (nach separater Aufforderung vorzulegen)
Der WDR behält sich vor, den Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung
den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, die Zertifizierung in Kopie vorzulegen.
Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland.
Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit
nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRXG7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland