Betriebsorganisatorische Beratungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: UKT-VgV-NMK-BA1-BO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsorganisatorische Beratungsleistung
Betriebsorganisatorische Beratungsleistung
(kurz BO-Planung)
für die Maßnahme
UKT: Neue Medizinische Klinik - 1. Bauabschnitt "Gelenkbau"
(kurz NMK BA1)
Tübingen
Das Universitätsklinikum Tübingen (kurz „UKT“) plant auf dem Campus Berg in Tübingen die Realisierung der „Neuen Medizinischen Klinik“ (kurz „NMK“) in zwei Bauabschnitten. Beide Bauabschnitte werden an den Bestand angedockt, welcher momentan teilweise saniert wird.
Der 1. Bauabschnitt (kurz „1. BA“) der NMK wird als „Gelenkbau“ bezeichnet, da er die chirurgische Klinik und innere Medizin verbinden soll und ihm in der mittel- und langfristigen Entwicklung des UKT eine bedeutende Funktion zur Führung einer Vielzahl logistischer Ströme (Patienten, Waren, etc.) zukommen wird. Gleichzeitig beherbergt er mehrere medizinische Funktionen. Dabei umfasst der Gelenkbau 21.080 m2 NUF und hat ein Gesamtkostenvolumen von rund 350 Mio. EUR brutto (KGR 200 – 700). Die Planung beginnt zur Jahresmitte 2022. Der Bauantrag soll zum Jahresende 2024 eingegeben werden.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die betriebsorganisatorische Beratung des Bauherrn und die Begleitung der Planung des 1. BA’s in den Leistungsphasen 1 – 4 gem. HOAI. Diese Beratung umfasst auch die Erstellung von Konzepten, mit denen sichergestellt wird, dass die für die Realisierung erforderlichen Funktions-Rochaden innerhalb der angrenzenden Gebäude und die sich hieraus ergebenden baulichen und betriebsorganisatorischen Zwischenzustände so geplant sind, dass in den angrenzenden Bereichen eine Aufrechterhaltung des Betriebs während aller Phasen der Realisierung des 1. BA’s gewährleistet werden kann.
Zudem ist auf den 2. Bauabschnitts soweit vorauszuschauen, dass die für die Realisierung des 1. BA’s erforderlichen Rochaden auch bei einer späteren Umsetzung des 2. Bauabschnitts sinnvoll und förderlich sind.
Für den Gelenkbau wurde im Jahr 2021 bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt (von Heinle Wischer und Partner), der eine durch den Ersteller der Machbarkeitsstudie skizzierte Objektplanung zugrunde liegt. Diese Machbarkeitsstudie geht von der Umsetzung eines Raum- und Funktionsprogramms aus, welches unter Zuarbeit eines Büros für BO-Planung (Teamplan) erstellt und auf die skizzierte Objektplanung verteilt wurde. Um im Zuge der vorliegenden Ausschreibung ein möglichst einheitliches Informationsniveau zu schaffen, werden die einschlägigen Unterlagen aus dieser Vorarbeit mit den vorliegenden Verdingungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
HINWEIS: Die Nutzung der vorgenannten Unterlagen ist ausschließlich für die Zwecke der vorliegenden Ausschreibung gestattet! Jegliche sonstige Nutzung ist ausgeschlossen bzw. steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers!).
Die Machbarkeitsstudie und weiteren vorgenannten Unterlagen sind ausdrücklich nicht als Formulierung der architektonischen und/oder betriebsorganisatorischen Zielsetzung zu verstehen, sondern verdeutlicht lediglich, dass sich das Raum- und Funktionsprogramm in funktional sinnvoller Weise baulich umsetzen und mit den angrenzenden Funktionen kombinieren lässt. Aktuell läuft ein Architektenwettbewerb nach RPW, in dessen Zuge die zu beauftragende Objektplanung ermittelt werden soll. Die betriebsorganisatorischen Beratungsleistungen des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags werden auf den Entwurf dieser, noch nicht feststehenden Objektplanung auszurichten sein.
Stufenweise Beauftragung
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1). bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Die Bewerberangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.1). bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien bewertet;
Erfüllen mehrere Bewerber im Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Stufenweise Beauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es soll der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen des Bewerbers in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls dies nicht der Fall ist, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist. Die Eintragung in ein entsprechendes Register stellt keine Mindestanforderung dar. Sofern keine Eintragung vorgewiesen werden kann, muss jedoch eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden (Mindestanforderung).
A)
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen:
Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR (Mindestanforderung);
Sonstige Schäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR (Mindestanforderung).
Pro Kalenderjahr mindestens 2-fach maximiert.
Der Nachweis bzw. die Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein (Bezugsdatum ist der Tag der Auftragsbekanntmachung).
B)
Es sind die Jahresumsätze des Unternehmens der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) anzugeben. Der durchschnittliche Jahresumsatz wird bewertet, wie nachstehend beschrieben:
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Geschäftsbereich Betriebsorganisationsplanung:
Mehr als durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR netto = 10 Punkte
Weniger als durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR netto = 0 Punkte
Dazwischen wird interpoliert.
A) Es ist die jährliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter im Bereich Betriebsorganisationsplanung in den vergangenen 3 Jahren (2019, 2020, 2021) anzugeben. Als Mitarbeiter zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Die durchschnittliche Anzahl der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter wird bewertet, wie folgt:
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter:
Mehr als 10 durchschnittlich vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter = 10 Punkte
Weniger als 3 durchschnittlich vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter = 0 Punkte
Dazwischen wird interpoliert.
EINFÜHRENDE HINWEISE zu allen nachfolgenden Referenzen, die für jede Referenz zwingend zu beachten bzw. zu erfüllen sind:
• Keine Mehrfachangabe von Referenzen! Keine Splittung von Referenzen! Keine Bauabschnittsweise Vereinzelung von Referenzen!
• Referenzen sind nur zulässig, wenn die betreffende, durch den Bewerber im Rahmen der Referenz erbrachte Leistung (Beratungsleitung Betriebsorganisationsplanung, nicht Bauausführung!) abgeschlossen ist. Der Abschluss der Leistung darf jedoch nicht länger zurückliegen als der 01.01.2016.
• Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen, aus der der Grad der Erfüllung der der unten beschriebenen Kriterien ersichtlich ist (jeweils max. 3 DIN A4-Seiten; Werden mehr als 3 Seiten je Referenz vorgelegt, wählt die Kontaktstelle nach eigenem Ermessen 3 zur Wertung heranzuziehende Seiten aus. Die übrigen Seiten bleiben bei der Wertung der jeweiligen Referenz unberücksichtigt! Bei nicht-Beachtung der maximalen Seitenzahl besteht seitens des Bewerbers kein Anspruch darauf, dass die so erzielte Wertung der maximal erreichbaren Punktzahl entspricht!).
• Der Bewerber ist zum Führen der Referenz berechtigt.
B) Referenz 1
• Die Referenz umfasst die Erarbeitung/ Erstellung eines betriebsorganisatorischen Konzepts für ein Krankenhaus der Maximalversorgung/ eine Universitätsklinik (Ja = 15 Punkte)
• Der betreffende Leistungsgegenstand, auf welchen das betriebsorganisatorische Konzept gerichtet ist, wurde bzw. wird auf Basis dieses Konzepts baulich weiterentwickelt und umfasst dabei sowohl einen Neubau/ eine Erweiterung/ einen Umbau als auch die betriebsorganisatorische Einbeziehung bereits bestehender baulicher und funktionaler Strukturen, die über die Zeit der baulichen Ausführung in Betrieb gehalten wurden (Ja = 15 Punkte).
C) Referenz 2
• Die Referenz umfasst die Erarbeitung/ Erstellung eines betriebsorganisatorischen Konzepts für ein Krankenhaus der Maximalversorgung/ eine Universitätsklinik (Ja = 15 Punkte).
• Der betreffende Leistungsgegenstand, auf welchen das betriebsorganisatorische Konzept gerichtet ist, wurde bzw. wird auf Basis dieses Konzepts baulich weiterentwickelt und umfasst dabei ein Projektvolumen (Kostengruppen 200 – 700) mit Kosten in Höhe von mindestens 250 Mio. EUR brutto (Ja = 15 Punkte).
D) Referenz 3
• Die Referenz umfasst die Erarbeitung/ Erstellung eines betriebsorganisatorischen Konzepts für ein Krankenhaus/ eine Klinik (Ja = 10 Punkte).
• Der betreffende Leistungsgegenstand, auf welchen das betriebsorganisatorische Konzept gerichtet ist, ist Bestandteil einer Baumaßnahme (Neubau / Erweiterung / Umbau / Sanierung), die in mehreren Phasen (Bauabschnitten, Umzugs-Rochaden, etc.) baulich realisiert wird bzw. wurde (Ja = 10 Punkte).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]