Neubau Wohnbebauung Mühlenareal in Bad Liebenzell - Tragwerksplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Liebenzell
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt.bad-liebenzell.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnbebauung Mühlenareal in Bad Liebenzell - Tragwerksplanung
Die Stadtverwaltung plant im Stadtgebiet „Mühlenareal“ eine neue Wohnbebauung. Auf dem Areal, welches in der Altstadt Bad Liebenzell liegt, sollen Wohnraum sowie öffentliche als auch private Stellplätze entstehen. Im Jahr 2020/2021 wurde hierzu bereits ein Planungswettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis nun umgesetzt werden soll.
Insgesamt sollen vier neue Wohngebäude mit insgesamt 23 Wohnungen unterschiedlicher Größe entstehen. Zum einen wird ein Anbau an das Gebäude Wilhelmstraße 25 geplant, des Weiteren sollen gegenüberliegend am Hang drei Wohngebäude „Sonnenterrassen“ entstehen.
In zwei Parkierungsanlagen sind die öffentlichen und privaten PKW-Stellplätze untergebracht. Im Sockel der Bebauung „Sonnenterrassen“ liegen 22 Stellplätze, im südlichen Gebäude (Anbau Wilhelmstraße 25) sind drei Parkierungsebenen mit 46 Stellplätzen, davon 27 öffentlich und 19 privat, vorgesehen.
Eine Besonderheit des Gebiets stellt zum einen die Hanglage als auch der Lengenbach dar, welcher das Areal durchquert. Zudem liegt das Gebiet unterhalb des Stadtsees. Ein Bodengutachten für den südlichen Bereich des Areals aus dem Jahr 2014 liegt bereits vor, für den nördlichen Bereich steht dies noch aus.
Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 10,0 Mio. € netto,
Voraussichtlicher Terminrahmen: Planungsbeginn (TWP) Juli 2022, Vorentwurf Spätsommer 2022, Baugesuch Anfang 2023
Mühlenareal, 75379 Bad Liebenzell
Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 - 6 + besondere Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximale Gesamtpunktzahl: 1.100 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
- 3 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte,
- weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
2. Referenzenprojekte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen:
Neubauprojekt, Erbringung von mindestens 60 Leistungspunkten, Fertigstellung ab dem 01.01.2017 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags.
Projektmerkmale:
- Gesamtbaukosten netto >= [Betrag gelöscht] EUR: 100 Punkte,
- Gesamtbaukosten netto < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR: 50 Punkte,
- Wohnungsbau: 100 Punkte,
- Mindestens drei Vollgeschosse: 100 Punkte,
- Integrierte Tiefgarage bzw. Parkdecks: 100 Punkte,
- erbrachte Leistungsphasen 1-6: 100 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV:
- Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.-Ing./Master Bauingenieur oder vergleichbares).
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium).
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
d) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzprojekte siehe Abschnitt II.2.9
siehe Abschnitt II.2.9
Dipl.-Ing / Master Bauingenieur oder Vergleichbares
f) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen,
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
i) Eigenerklärung Mindestlohn,
j) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.