Mobile Frühe Hilfen (Konzeption und Durchführung) Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_07_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Frühe Hilfen (Konzeption und Durchführung)
Ziel der Frühen Hilfen ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern aus belasteten Fa-milien nachhaltig zu verbessern. Dabei sollen insbesondere Angebote der Kinder- und Ju-gendhilfe mit dem Gesundheitswesen miteinander in einem kommunalen Netzwerk Frühe Hilfen verbunden werden. Eine besondere Herausforderung ist es, den niederschwelligen Zu-gang zu den Angeboten zu gewährleisten. Hier gibt es erheblichen Entwicklungsbedarf für die Frühen Hilfen, der durch viele Studien belegt ist.
Die Frage nach besseren Zugangsmöglichkeiten stellt sich insbesondere in den ländlichen Räumen aufgrund der langen Wege und den benachteiligten Quartieren in urbanen Räumen.
Das Projekt der mobilen Frühen Hilfen soll vor diesem Hintergrund einen Beitrag dazu leisten, den Zugang zu der Zielgruppe der Frühen Hilfen vor Ort zu verbessern. Wesentlicher Ansatzpunkt zum besseren Zugang zur Zielgruppe ist, dass das Angebot aufsuchend und mobil ist. Die Zielgruppe muss also keine weiten Wege auf sich nehmen, um Informationen oder Unterstützung zu erhalten. Die mobilen Frühen Hilfen haben darüber hinaus eine Lotsenfunktion, da die Eltern in den Gesprächen auf weiterführende Angebote aufmerksam gemacht werden können und somit ein Übergang in die Angebote vor Ort sichergestellt werden kann.
Die durch den Auftragnehmer vorgesehene Leistungserbringung beinhaltet dabei die folgenden Phasen:
Konzeptionsphase inkl. Material und Methode
Durchführungsphase.
In der Konzeptionsphase wird vom Auftragnehmer die Umsetzung der folgenden Leistungen erwartet:
Erstellung eines Konzepts für das Projekt mobile Frühe Hilfen
Erstellung von Material und Methoden auf Basis des Konzepts, die die kommunalen Fachkräfte und die Landeskoordinierungsstellen bei der Organisation und Durchführung des Projekts unterstützen.
In der Durchführungsphase werden vom Auftragnehmer die folgenden Leistungen erwartet:
Tourplanung
Vorbereitung des Einsatzes vor Ort
Bereitstellung geeigneter Fahrzeuge
Logistik und Durchführung der Einsätze
Kurzdokumentation der Einsätze
Erstellung von Zwischenbereichten und eines Abschlussberichts.
Ziel der Frühen Hilfen ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern aus belasteten Fa-milien nachhaltig zu verbessern. Dabei sollen insbesondere Angebote der Kinder- und Ju-gendhilfe mit dem Gesundheitswesen miteinander in einem kommunalen Netzwerk Frühe Hilfen verbunden werden. Eine besondere Herausforderung ist es, den niederschwelligen Zu-gang zu den Angeboten zu gewährleisten. Hier gibt es erheblichen Entwicklungsbedarf für die Frühen Hilfen, der durch viele Studien belegt ist.
Die Frage nach besseren Zugangsmöglichkeiten stellt sich insbesondere in den ländlichen Räumen aufgrund der langen Wege und den benachteiligten Quartieren in urbanen Räumen.
Das Projekt der mobilen Frühen Hilfen soll vor diesem Hintergrund einen Beitrag dazu leisten, den Zugang zu der Zielgruppe der Frühen Hilfen vor Ort zu verbessern. Wesentlicher Ansatzpunkt zum besseren Zugang zur Zielgruppe ist, dass das Angebot aufsuchend und mobil ist. Die Zielgruppe muss also keine weiten Wege auf sich nehmen, um Informationen oder Unterstützung zu erhalten. Die mobilen Frühen Hilfen haben darüber hinaus eine Lotsenfunktion, da die Eltern in den Gesprächen auf weiterführende Angebote aufmerksam gemacht werden können und somit ein Übergang in die Angebote vor Ort sichergestellt werden kann.
Die durch den Auftragnehmer vorgesehene Leistungserbringung beinhaltet dabei die folgenden Phasen:
Konzeptionsphase inkl. Material und Methode
Durchführungsphase.
In der Konzeptionsphase wird vom Auftragnehmer die Umsetzung der folgenden Leistungen erwartet:
Erstellung eines Konzepts für das Projekt mobile Frühe Hilfen
Erstellung von Material und Methoden auf Basis des Konzepts, die die kommunalen Fachkräfte und die Landeskoordinierungsstellen bei der Organisation und Durchführung des Projekts unterstützen.
In der Durchführungsphase werden vom Auftragnehmer die folgenden Leistungen erwartet:
Tourplanung
Vorbereitung des Einsatzes vor Ort
Bereitstellung geeigneter Fahrzeuge
Logistik und Durchführung der Einsätze
Kurzdokumentation der Einsätze
Erstellung von Zwischenbereichten und eines Abschlussberichts.
Es besteht die Möglichkeit der Beauftragung 20 zusätzlicher Einsatztage im Rahmen der Durchführungsphase.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Frühe Hilfen (Konzeption und Durchführung)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Zudem wird auf die Vorschrift des § 135 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.