Systemtrennung und Wärmedämmung Fernwärmeleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 31BFN2207
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bodenseekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systemtrennung und Wärmedämmung Fernwärmeleitungen
BSZ FN - Systemtrennung und Wärmedämmung Fernwärmeleitungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Unterstationen der einzelnen Gebäudeteile, welche über Fernleitungen versorgt werden, sollen mittels Plattenwärmetauschern, eine Systemtrennung
erhalten. Primärseitig, werden Absperrungen, ein Motorabsperrventil, Wärmemengenzähler und Fühler eingebaut. Sekundärseitig werden Absperrungen, eine Heizkreispumpe und Fühler eingebaut. Des Weiteren wird sekundärseitig eine Druckhaltung, sowie eine Nachspeisung und Entgasung eingebaut. Die Leistungen sind überwiegend während der Unterrichtszeit und außerhalb der Heizperiode auszuführen. Eine entsprechende Reduktion der Schallimmision ist
unbedingt ein zu kalkulieren.
Ablauf:
- Abstellen und Entleeren der Fernleitung
- Demontage von Wärmedämmung (Blechummantelt), Rohrleitungen und Einbauteile
- Herstellen der Systemtrennung
- Druckprobe primärseitig
- Druckprobe sekundäerseitig
- Füllen und entlüften primärseitig
- Füllen und entlüften sekundärseitig
- Inbetriebnahme
Teile der Leistungen sind auch im sogenannten Medienkanal zu erbringen. Dieser begehbare Installationsgang verbindet unterirdisch die einzelnen Unterstationen der Schulgebäude mit der Energiezentrale.
In jeder Unterstation (mit Ausnahme Sporthalle und Erweiterungsbau) befindet sich ein Ein-/Ausstieg in diesen Medienkanal.
In den 2009 entstandenen Gebäuden Erweiterungsbau und KFZ-Pavillon sind bereits
Systemtrennungen vorhanden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 72192
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.