9460 Zimmerarbeiten und Holzfassade Neubau Grundschule Gartnisch Referenznummer der Bekanntmachung: HW3-21-S-9460
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Westf.)
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33790
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9460 Zimmerarbeiten und Holzfassade Neubau Grundschule Gartnisch
Die dreizügige Grundschule mit Ganztagesbereich, Forum und Mensa ist als 2 -geschossiger Baukörper mit Flachdach geplant .
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hauptmassen:1300 m² Holzrahmenwände 96 m³ Konstruktionsvollholz C 24 und C 28 für Dachkonstruktion3330 lfd. m Anbinden und Aufstellen KVH1985 m² Dachschalung1715 m² Fassadenverkleidung aus Lärchenholzbrettern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.