PowerMax 2000 CS + CN Referenznummer der Bekanntmachung: 804-35406615
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
PowerMax 2000 CS + CN
Im Zuge der Aktualisierung und Erweiterung der Virtualisierungsumgebung des Steinbuch Centre for Computing - SCC am KIT - Karlsruher Institut für Technologie sollen die vorhandenen Speichersysteme "PowerMax 2000" der Fa. Dell Technologies erweitert werden. Aus diesem Grund bittet Sie das KIT - Karlsruher Institut für Technologie, gemäß den nachfolgenden Vergabeunterlagen, ein schriftliches Angebot abzugeben.
Karlsruher Institut für Technologie Englerstraße 11, Geb. 11.40 76131 Karlsruhe
Das Steinbuch Centre for Computing (SCC) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) betreibt die zentrale Virtualisierungsumgebung auf Basis von VMware. In dieser werden die zentralen Dienste für das KIT betrieben. Die Dienste sind über Campus Süd und Campus Nord verteilt, so dass sowohl am Campus Nord als auch am Campus Süd Virtualisierungs-Cluster betrieben werden. Für die Virtualisierungsumgebung werden Speichersysteme jeweils am Standort benötigt, die den Speicher für die virtuellen Maschinen zur Verfügung stellen.
Q1/2019 wurde für den Standort CN ein Speichersystem PowerMax 2000 der Fa. Dell Technologies beschafft. Aufgrund von immer stärkerem Wachstum wurde dieses bereits im Jahr 2020 zweimal erweitert. Im Zuge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden beschleunigten Digitalisierung hat sich das Wachstum weiter beschleunigt, da viele Dienste wie Videocon-ferencing und VPN neu eingerichtet oder massiv erweitert werden mussten. Zusätzlich wird das Mailsystems um Archiv-Postfächer erweitert, was ebenfalls ein Anwachsen des Speichervolumens bedeutet.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer weiteren, kurzfristigen Erweiterung des Speichersystems am Campus Süd und Campus Nord.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Nachweise, Kopien und Unterlagen sind zwingend beizulegen, ansonsten muss der Bieter vom Wettbewerb ausgeschlossen werden:
- Vorlage eines Handelsregisterauszug
Die folgenden Nachweise, Kopien und Unterlagen sind
zwingend beizulegen, ansonsten muss der Bieter vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden:
- Angaben über die Anzahl der festen Mitarbeiter, die in dem für den Auftragsgegenstand relevanten Geschäftsbereich tätig sind.
- Es ist der Nachweis von mindestens 3 Referenzinstallationen in der Größe von mindestens 600TEur, in der Zeit vom tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjj mit Firmennamen, Kontaktpersonen und deren Kontaktdaten erforderlich.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), EVB-IT (Kauf), die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVBL) des KIT-Karlsruher Institut für Technologie.
Diese Bedingungen werden Bestandteil des Liefervertrages zusammen mit den Vergabeunterlagen einschließlich der Aussagen des Bieters zu den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss des Vergabeverfahrens. Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter mit dem gewählten Verfahren und diesen Bedingungen damit ausdrücklich einverstanden.
Es werden keine Bietergemeinschaften zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y03RJ7G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechts-verletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor der Zuschlagserteilung beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Der Antrag ist unzulässig, wenn der Antrag-steller den gerügten Verstoß gegen Verga-bevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.