Beschaffung eines (1) Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) Referenznummer der Bekanntmachung: 2081
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33098
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.paderborn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.paderborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines (1) Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)
Ausbau eines beigestellten Fahrgestell zum Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) der Feuerwehr
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausbau eines beigestellten Fahrgestell zum Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) der Feuerwehr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Lister der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbingungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung. Eine Teilnahme ist nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragssstrafe: Für jede vollendete Woche 0,5 v.H (max. 8 v.H. des Endbetrages)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.