Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 102 2022 PW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024
Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026.
Die Stadt Porta Westfalica ist Schulträger von fünf Grundschulen an acht Standorten sowie drei weiterführenden Schulen und beabsichtigt pro Schuljahr eine Bestellung mit einem geschätzten Gesamtbestellwert von ca. 180.000 € netto (ohne berücksichtigten Preisnachlass) zu beauftragen.
Der Auftragswert wird in 2 Losen vergeben. Die Lieferung muss zwingend frei Verwendungsstelle an die einzelnen Standorte der Schulen bis spätestens in der letzten Sommerferienwoche NRW erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Verfahren keine Unterlagen nachgefordert werden (§56 Abs.2 VgV). Bitte achten Sie deshalb darauf, ein vollständiges Angebot abzugeben.
Los 1 - städt. Grundschulen sowie die Gesamtschule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Lernmitteln an alle städt. Grundschulen sowie die Gesamtschule (insgesamt 9 Standorte) für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024.
Optionale Verlängerungsmöglichkeit für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026.
Los 2 - städt. Gymnasium und die städt. Realschule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Lernmitteln an das städt. Gymnasium und die städt. Realschule (insgesamt 2 Standorte) für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 .
Optionale Verlängerungsmöglichkeit für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass das Unternehmen zum Buchhandel berechtigt ist, z.B. durch Handelsregisterauszug, Gewerberegister, Bescheinigung des Deutschen Börsenvereins, Bescheinigung der IHK oder Nachweis auf andere Weise, jeweils nach den staatl. Rechtsvorschriften des Niederlassungssitzes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.