Ausstattung der FernUniversität in Hagen mit Multifunktionsgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 030-2021-013eP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung der FernUniversität in Hagen mit Multifunktionsgeräten
Miete von Multifunktionsgeräten inkl. Wartung für die gesamte FernUniversität in Hagen, abgerechnet über den Klickpreis.
Die Klickanzahl beläuft sich auf ca. 3.750.000 Kopien schwarz/weiß und ca. 3.750.000 Kopien Farbe für einen Zeitraum von 48 Monaten.
Die Multifunktionsgeräte werden für 5 Standorte in Hagen und 12 dezentrale Standorte im gesamten Bundesgebiet benötigt.
FernUniversität in Hagen 58097 Hagen Die FernUniversität hat zusätzlich zum Standort Hagen, mehrere Regionalzentren im gesamten Bundesgebiet.
Miete von Multifunktionsgeräten inkl. Wartung für die gesamte FernUniversität in Hagen, abgerechnet über den Klickpreis.
Die Klickanzahl beläuft sich auf ca. 3.750.000 Kopien schwarz/weiß und ca. 3.750.000 Kopien Farbe für einen Zeitraum von 48 Monaten.
Die Multifunktionsgeräte werden für 5 Standorte in Hagen und 12 dezentrale Standorte im gesamten Bundesgebiet benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstattung der FernUniversität in Hagen mit Multifunktionsgeräten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.msegmbh.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTD9E7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.