PNSS - Neubau Stadtverwaltung Planung der Baufeldfreimachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2079
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
PNSS - Neubau Stadtverwaltung Planung der Baufeldfreimachung
Es soll gem. Leistungsbild seitens des AG Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke sowie Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für die Objekte B und D vergeben werden. Zusätzlich werden Leistungen zur Objektplanung und Baufeldfreimachung/ Rückbau gem. AHO Heft Nr. 18 vergeben. Des Weiteren ist die Gutachterliche Begleitung des Rückbaus im Leistungsumfang enthalten. Mit den Planungsleistungen zu den Objekten B, C und D soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Die detaillierte Leistungsbeschreibung kann ebenfalls der Anlage entnommen werden. Zuzüglich werden besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 3 Fachplanervertrag notwendig.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Paderborn beabsichtigt den Verwaltungsstandort im Zentrum der Stadt „Am Abdinghof 11 /
Marienplatz“ für die Zukunft neu auszurichten. Die vorhandenen Gebäudeteile dieses Standortes werden entweder komplett neu gebaut oder kernsaniert.
Bis auf die beiden denkmalgeschützten Gebäude stammen alle anderen Gebäudeteile aus der Zeit des Wideraufbaus nach dem II. Weltkrieg. Durch das stätige Wachsen der Stadtverwaltung in den letzten Jahrzehnten wurde der Platzbedarf immer größer, sodass umstehende Gebäude nach und nach dazu erworben wurden. Aus diesem Konglomerat an Gebäuden soll nun ein neuer Gebäudekomplex entwickelt werden.
Die Gebäudeteile A und B davon sollen erhalten, komplett entkernt und modernisiert werden. Der Bereich mit den Gebäudeteilen C und Ca, einschl. Einwohnermeldeamt werden abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die zwei denkmalgeschützten Gebäude am Marienplatz 2 und 2a werden ebenfalls entkernt und modernisiert.
Die einzelnen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard hinsichtlich der Barrierefreiheit und dem Brandschutz. Ebenso ist eine Neugestaltung der Grundrissstruktur erforderlich, um interne Abläufe im Dienstbetrieb zu optimieren. Die technische Ausstattung ist weitgehend überaltert, die Fassaden müssen energetisch ertüchtigt werden. Zusammen mit dem Neubau soll ein modernes Dienstleistungszentrum entstehen.
Die Stadt Paderborn hat sich zum Ziel gesetzt bis 2035 klimaneutral zu werden. Um diesem Ziel gerecht zu werden, sollen alle städtischen Gebäude klimaneutral betrieben werden können. Dies soll erreicht werden durch sehr energieeffiziente Gebäude, mit einer hochgedämmten Gebäudehülle, die einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen und diesen weitgehend mit erneuerbaren Energien decken.
Es werden alle eingehenden Teilnahmeanträge geprüft und insgesamt drei (u. U. bis zu fünf) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zugelassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Bis zu drei Interessenten mit der höchsten Gesamtpunktzahl der Eignungsmatrix werden ausgewählt. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber
zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), wird vorbehalten, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Der Auslober behält sich vor, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn die geplante Mindestzahl an geeigneten Bewerbern nicht erreicht wird. Die Durchführung von aufeinanderfolgenden Phasen zur schrittweisen Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist nicht erforderlich.
Eine Stufenweise Beauftragung ist nicht vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt hinsichtlich sämtlicher im Vertrag genannten Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Sinne einer pragmatischen Verfahrensdurchführung wird der Umfang der vorzulegenden Nachweise und Erklärungen auf das zwingend Notwendige begrenzt. Hierzu werden einheitliche Bewerbungsformulare herausgegeben, welche zwingend zu verwenden sind. Sie finden sich in der Anlage Vom Bewerber auszuf. Dokumente.
• Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag
a) Einen bevollmächtigten, federführenden Vertreter sowie
b) Alle Mitglieder der BIEGE / ARGE schriftlich benennen.
Alle benannten Mitglieder müssen den Teilnahmeantrag unterzeichnen.
• Beim Einsatz von Nachunternehmern
a) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
b) Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
• Nachweis über den Eintrag in das Handels- oder Partnerschaftsregister (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder)
• Mitgliedschaft (ggf. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft) in einer Architekten- und / oder Ingenieurkammer
• Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang für die Probennahme von Abfall bzw. Stoffen zu Verwertung nach LAGA PN 98 und DIN 19698 oder gleichwertig (nicht älter als 4 Jahre für 2 Personen)
• Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien gemäß TRGS 519 Anlage 4 oder gleichwertig (für 2 Personen)
• Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Sachkundelehrgang für „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“ gemäß Anhang 6A der DGUV Regel 101-004 oder gleichwertig (für 2 Personen)
• Eigenerklärung (ggf. aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), dass keine Ausschlussgründe nach §48 VgV vorliegen. Sofern Ausschlussgründe vorliegen, können die Bewerber ausgeschlossen werden (wenn keine selbstreinigenden Maßnahmen vorgenommen wurden).
• Nachweis, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 5 Mio. Euro für Personenschäden, 5 Mio. Euro für Sachschäden und 3 Mio. Euro für Vermögensschäden hat bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall unverzüglich eine Anpassung der Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
• Abfassung in deutscher Sprache. Bei anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung beigefügt werden. Übersetzungsfehler gehen zu Lasten des Bewerbers.
• Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften sind nur gesamtschuldnerisch haftend zugelassen.
• Verwendung des Vertragsmusters des Auftraggebers
Die Anpassung etwaig noch nicht ausreichender Deckungssummen kann durch eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssummen im Auftragsfall als Anlage zum Teilnahmeantrag ersetzt und im Auftragsfall nachgeholt werden.
Es werden folgende Angaben gefordert
• Versicherungsschutz gem. oben aufgeführter Aufzählung
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende/ fehlerhafte Angaben / Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist ggf. nachzufordern. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Ist eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen eingegangen, entfallen Nachforderungen.
Der durchschnittliche Umsatz / Jahr in den Jahren 2019-2021 muss ≥ 400.000 € netto betragen.
Im Zuge der Auswertung geht der Umsatz Bewerber mit 10 % ein.
• Eigenerklärung über die Kapazität Büro und Erfahrung Personal (Anzahl der Projektleiter) des Büros / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren
• Bei Bietergemeinschaften müssen die Nachweise für jedes Mitglied beigebracht werden.
Es dürfen je Kriterium (Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben) bis zu drei Referenzprojekte benannt werden. Zudem muss eine Referenz einer Tragwerksplanung einer Baugrube mit Unterfangung der angrenzenden Bebauung und/oder Verbau der Grube eingereicht werden. Des Weiteren können je eine Referenz zu einer Zertifizierung eines Rückbaus sowie zu Sicherung und Schutz von erhaltenswerter Bausubstanz vorgelegt werden.
Da für jedes Kriterium die aus Bietersicht geeignetsten Referenzen gewählt werden können, sind maximal bis zu fünf Referenzprojekte aufführbar. Wird zu dem Kriterium der vergleichbaren Bauaufgabe mehr als eine Referenz benannt, werden die Punkte der Referenzen addiert. Für das Kriterium der Tragwerksplanung von Baugruben wird maximal eine Referenz gewertet, sie stellt gleichzeitig ein Mindestkriterium dar. Für das Kriterium der Zertifizierung eines Rückbaus kann ebenfalls eine Referenz abgegeben werden. Es kann zudem eine Referenz für die Sicherung und Schutz von erhaltenswerter Bausubstanz eingereicht werden. Wird eine Referenz für mehrere Kriterien verwendet, muss diese mehrfach aufgeführt werden.
• Der durchschnittliche Umsatz / Jahr in den Jahren 2019-2021 muss ≥ 400.000 € netto betragen
• Mindestens 1 Referenz einer Baufeldfreimachung/ Rückbau/ Entkernung der erbrachten Leistungsstufen 1 bis 4 gem. AHO Heft 18 „Baufeldfreimachung/ Rückbau“
• Mindestens 1 Referenz einer Tragwerksplanung einer Baugrube mit Unterfangung der angrenzenden Bebauung oder Verbau der Grube
Die Eignungskriterien und Mindestkriterien liegen den Bewerbungsformularen bei.
Technische Leistungsfähigkeit 90 %
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Auftrag unterliegt den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW und des Mindestlohngesetzes. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es dürfen keine Wettbewerbsteilnehmer bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote, wie z.B. per Post (sog. schriftliches Angebot), Telefax und E-Mail etc. sind nicht zugelassen. Eine elektronische verschlüsselte Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist verpflichtend.
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang Ihres Teilnahmeantrags und Ihres Angebotes ist der von der Vergabeplattform generierte Zeitstempel der Einreichung des Angebotes. Später eingehende Angebote sind gemäß VgV von der Wertung ausgeschlossen. Das Risiko der fristgerechten elektr. Übermittlung liegt beim Bewerber/Bieter.
Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich auf der verwendeten Vergabeplattform zu stellen und werden auch dort beantwortet.
Diejenigen Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs verbleiben, werden dazu aufgefordert, ein initiales Angebot elektronisch verschlüsselt über das Vergabeportal abzugeben. Grundlage der Angebotsabgabe ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung sowie die weiteren Vergabeunterlagen. Die Bewerber, die aufgefordert werden, ein initiales Angebot einzureichen, müssen dafür die ihnen übersandten Vordrucke verwenden.
Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der initialen Angebote zu erteilen. Die Verhandlungsrunde kann entfallen, wenn die Präsentation als fachlicher Teil des Angebots mit dem initialen Angebot elektronisch eingereicht wurde. Die Wertung ist anhand des Dokuments ohne persönliche Vorstellung möglich. Es besteht kein Anspruch der Bieter darauf, zu einer Verhandlungsrunde eingeladen zu werden. Sofern Verhandlungen durchgeführt werden, werden alle zur Abgabe eines Initialangebotes aufgeforderten Bieter auch aufgefordert, ein finales Angebot abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.