Vergabe von Druckdienstleistungen für den Landkreis Ludwigsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-018-GR-oV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Druckdienstleistungen für den Landkreis Ludwigsburg
Druckdienstleistungen für das Landratsamt Ludwigsburg, Abfallgebührenbescheide
Landratsamt Ludwigsburg Hindenburgstr. 40 + 30 71638 Ludwigsburg
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bereitstellung der erforderlichen Mengen an Druckpapier für die Bescheide, Beilagen sowie Versandhüllen, die Fertigstelung der Vordrucke, die Verarbeitung der Druckdaten, den Druck der personalisierten Bescheidblätter, die Konfektionierung und Kuvertierung der Bescheide, die Sortierung der Abfallgebührenbescheide zum Zwecke der Portooptimierung, sowie die Übergabe an den Versanddienstleister. Die Abstimmung mit dem Versanddienstleister zum Zwecke der Sortierung sowie Abholung ist ebenfalls Gegenstand der Leistung.
Es bestehen 2 einseitge Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und dem Umsatz im Bereich Druckdienstleistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, im Auftragsfall
wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für
a) Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
b) Sachschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
c) Vermögensschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis einschließlich Schäden für Verletzung des Datenschutzrechts und
bei mindestens zweifacher Maximierung der Deckungssumme pro Versicherungsjahr nachgewiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diesen Versicherungsschutz für die Dauer der Vertrags-durchführung in der vorgenannten Höhe sicherzustellen, aufrechtzuerhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
- Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eines vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems.
- Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Druckdienstleistungen aus den letzten drei Jahren. Referenz muss hinsichtlich der Fähigkeiten, Druckdaten über FLD verarbeiten zu können, vergleichbar sein. Als Referenzaufträge gelten auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse.
- Nachweis über die Kapazität zum Druck von mindestens 270.000 Gebührenbescheiden innerhalb von fünf Werktagen, einschließlich der damit zusammenhängenden vor- und nachgelagerten Leistungen (Zusteuerung von Beilagen, Kuvertierung sowie Sortierung der Bescheide zum Zwecke der Portooptimierung).
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Ludwigsburg
Stab VI-S Team VI-S2 Zentrale Beschaffungsstelle
Raum 843
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TRJGC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.