Verlängerung Oracle Data Integrator Unlimited License Agreement (ULA) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung Oracle Data Integrator Unlimited License Agreement (ULA)
Der bestehende Oracle Data Integrator Enterprise Edition ULA-Vertrag verlängert werden.
OFD Karlsruhe - LZfD Moltkestraße 80 76133 Karlsruhe
Der abzuschließende ULA Vertrag soll das Produkt Oracle Data Integrator Enterprise Edition in Form einer Generallizenz für die Steuerverwaltung Baden-Württemberg beinhalten.
Das Lizenzmodell innerhalb dem ULA ist: Unlimited Deployment, kein Capped Deployment.
Die Steuerverwaltung Baden-Württemberg besteht aus der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und den Finanzämtern in Baden-Württemberg und hat derzeit rund 17.200 Mitarbeiter.
Das Produkt wird derzeit so eingesetzt, dass bei einer Lizenzierung nach Prozessoren 270 Prozessorlizenzen benötigt werden würden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mit dem Angebot einzureichende Unterlagen mittels beigefügten Vordrucks:
-C3 Eigenerklärung zur Eignung
mit dem Angebot mittels Dritterklärung einzureichende Unterlagen:
-Vorlage einer Bankbestätigung oder Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
mit dem Angebot mittels beigefügten Vordrucks einzureichende Unterlagen:
- C4 Verpflichtungserklärung Mindestentgelt
- C5 Erklärung Nachunternehmer
- C8 Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YY5A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_