Kreisstadt Olpe - Einbau von RLT-Anlagen an städtischen Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 214-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olpe/Biggesee
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olpe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreisstadt Olpe - Einbau von RLT-Anlagen an städtischen Schulen
Grundleistungen Technische Ausrüstung: Grundleistungen gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1, linke Spalte, LP 1-9, für Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen).
Zusätzliche Leistungen auf Stundensatzbasis: Besondere Leistungen bzgl. der vorgenannten Leistungsbilder sowie zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden.
57462 Olpe/Biggesee Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort an sieben Schulstandorten im Gebiet der Kreisstadt Olpe.
Die Kreisstadt Olpe (nachfolgend: Auftraggeber) beabsichtigt, an insgesamt sieben städtischen Schulen infektionsschutzgerechte Lüftungsanlagen nachzurüsten. Es handelt sich um folgende Standorte:
(1) Grundschule Rhode (Franz-Hitze-Schule), Am Kreuzberg 3, 57462 Olpe
(2) Grundschule Gallenberg, Auf dem Gallenberg 8, 57462 Olpe
(3) Grundschule Hohenstein, Bergstraße 18, 57462 Olpe
(4) Grundschule Düringer, Rüblinghauser Straße 13, 57462 Olpe-Rüblinghausen
(5) Grundschule Düringer, Teilstandort Dahl, Am Buchhagen 2, 57462 Olpe-Dahl
(6) Sekundarschule, Quellenweg 6-10, 57462 Olpe
(7) Städtisches Gymnasium, Seminarstraße 1, 57462 Olpe
Der Auftraggeber hat Förderanträge nach der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für alle Standorte gestellt. Fördermittel wurden für alle Standorte bereits bewilligt. Die Fördersumme beläuft sich auf insgesamt [Betrag gelöscht] EUR. Der Bewilligungszeitraum endet derzeit im September 2022. Die Verlängerung der Bewilligungszeiträume wurde für alle Standorte vorsorglich beantragt.
Mit der Ausarbeitung einer Konzeption zur baulichen Umsetzung wurde die Kombiplan GmbH & Co. KG aus Warstein beauftragt. Mit der entsprechenden Machbarkeitsstudie (Anlage B01) ist ein standortbezogenes Konzept zur infektionsschutzgerechten Lüftung in den einzelnen Schulen der Kreisstadt Olpe entstanden. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme in den Grundschulen und weiterführenden Schulen und auf der Basis von Luftmengenberechnungen unter Berücksichtigung der Anforderungen der geltenden Förderrichtlinie wurde damit für jeden Schulstandort eine individuelle Projektskizze ausgearbeitet. Ergänzend wurden für jeden Standort die Investitionskosten für die lüftungstechnische Umsetzung der einzelnen Maßnahmen geschätzt.
Auf dieser Grundlage hat die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung der baulichen Maßnahmen an allen Standorten beschlossen (Beschlussvorlage 260/2021, Anlage B02).
Im Rahmen der zu vergebenden Planungsleistungen sind die sich aus der Machbarkeitsstudie ergebenden Projektskizzen je Schulstandort fachplanerisch bis zur Ausführungsplanung weiter auszuarbeiten und es ist anschließend die bauliche Umsetzung zu begleiten.
Siehe Ziffer II.2.11).
Die Beauftragung mit den zu vergebenden Planungsleistungen erfolgt stufenweise: Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag zunächst nur die bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI) und Einreichung des Genehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen (Grundbeauftragung). Über die Weiterbeauftragung mit den zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 ff. nach HOAI (Folgebeauftragungen), wird der Auftraggeber je nach Ergebnis des Genehmigungsverfahrens und unter Berücksichtigung der für das Projekt zur Verfügung stehenden Finanzmittel entscheiden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsstufen über die Grundbeauftragung hinaus besteht nicht. Details sind dem Ingenieurvertrag (Teil C) zu entnehmen.
Die Angabe zur Vertragslaufzeit in Ziffer II.2.7) ist als Schätzung auf Basis der aktuellen Planung des Auftraggebers zum Verlauf des Vergabeverfahrens, der Auftragsausführung, der Umsetzung der Baumaßnahmen und der Ausübung der Beauftragungsoptionen (siehe Ziffer II.2.11) zu verstehen. Der Vertrag beginnt grundsätzlich mit Zuschlag und endet mit vollständiger Erbringung der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich im konkreten Fall sowohl eine kürzere, als auch eine längere Laufzeit ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Planungsleistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
2. Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung.
Zu 2.: Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1,5 Mio. EUR. Diese Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
4. Personalstand: Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2019 bis 2021, gegliedert nach Büroinhaber/Geschäftsführer/innen, Architekten/Ingenieure/innen und Kaufmännische/technische Mitarbeiter/innen.
5. Angabe der Projektleitung: Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, Beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV).
Zu 3.: Es sind mindestens drei vergleichbare frühere Aufträge (Referenzleistungen) zu erklären. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:
- Abgeschlossene Leistungen mindestens entsprechend Leistungsphasen 3 bis 7 der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in der Anlagengruppe 3.
- Anrechenbare Kosten mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto).
- Leistungsbeginn der Referenzleistung frühestens 01.01.2017.
Mindestens eine der Referenzleistungen muss einen Umbau im laufenden Betrieb beinhalten. Mindestens eine der Referenzleistungen muss ein Projekt betreffen, das durch öffentliche Fördermittel (mit-)finanziert wurde.
Zu 5.: Für die als Projektleiter/in vorgesehene Person ist ein Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur/in durch Mitgliedschaftsbestätigung einer Ingenieurkammer oder vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Die als Projektleiter/in vorgesehene Person muss über eine Berufszulassung als Ingenieur/in nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG.
2) Nachunternehmer, Eignungsleihe:
Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) zu erklären, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen und ggf. die Namen der vorgesehenen Nachunternehmer anzugeben. Die Anlage D02 ist auch dann abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
3) Bietergemeinschaften:
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsschreiben in Teil D der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRZXL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.