Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 444A-00-XXXX-00-101-79510
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) - Los 1
Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) Los 1
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK im Bereich SAP BW (HANA) unter Einbeziehung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (- EVB-IT Dienstleistungs-AGB -).
Unverbindlich geschätzte Abnahmemenge sind
Los 1: 9.300 Personentage (Junior: 300 Personentage; Berater: 500 Personentage; Senior: 8.500 Personentage). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 2: 350 Personentage (Berater: 100 Personentage; Senior: 250 Personentage). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Los 3: 350 Personentage (Berater: 100 Personentage; Senior: 250 Personentage). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die pro Los angegebenen Schätzmengen (Personentage gesamt) sind jeweils auch verbindliche Höchstabnahmegrenze. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung besteht in jedem Los mit bis zu 6 Unternehmen. Die Auswahl unter den Partnern der Rahmenvereinbarung erfolgt durch Mini-Wettbewerbe. Die Einzelaufträge sind nach Schätzung der Auftraggeberin in jedem Los in den Geschäftsräumen der Auftraggeberin in Düsseldorf (50%) sowie Remote (50%) zu erbringen.
Die Parteien der Rahmenvereinbarung dürfen im Rahmen der Miniwettbewerbe nur die Berater anbieten, für die sie im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung den Zuschlag verhalten haben, oder Berater mit vergleichbarer oder für den jeweiligen Miniwettbewerb höherer Qualifikation und Erfahrung. Dabei dürfen die für die abgerufenen Skill Level nach dieser Rahmenvereinbarung geltenden Preise nicht überschritten werden.
1. Die Auftragnehmerin hat die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Leistungen nach näherer Maßgabe der Einzelaufträge entweder in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Münster oder remote zu erbringen. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Münster, ist die Auftragnehmerin dort zur Leistungserbringung verpflichtet.
2. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels erneuter Vergabeverfahren (nachfolgend auch: Mini-Wettbewerbe) zwischen den Unternehmen, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren darf die Auftragnehmerin nur die Berater anbieten, die sie in ihrem Angebot zu dieser Rahmenvereinbarung benannt hat, oder mit diesen nach Qualifikation und Erfahrung zumindest vergleichbare Berater. Die von der NRW.BANK im Rahmen der Mini-Wettbewerbe ausgewählten Berater müssen die Einzelaufträge durchführen. Ein Austausch dieser Berater ist nur aus sachlichem Grund mit Einwilligung der NRW.BANK gegen Berater mit vergleichbarer oder höherer Qualifikation und Erfahrung zulässig. Im Weiteren gelten für die Vergabevergabeverfahren die Bedingungen nach § 21 Abs. 4 Nr. 3 und Absatz 5 VgV.
3. Die Rahmenvereinbarung ist in drei Lose aufgeteilt, die aus vergabetechnischen Gründen jeweils in separaten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht werden. Angebote dürfen für mehrere oder alle Lose eingereicht werden. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht auf eine Höchstzahl beschränkt.
4. Zu jedem Los existiert eine gesonderte Vergabebekanntmachung. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Los 1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D9LK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.