IT-Dienstleistungen im Bereich KI- und Big Data Technologie Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-150-07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen im Bereich KI- und Big Data Technologie
Der WDR benötigt Dienstleistungen im Bereich KI- und Big Data Technologien.
Hierfür soll ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen werden. Die Laufzeit des Rahmenvertrags soll zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr, betragen.
Gegenstand der Vergabe sind Dienstleistungen in zwei Aufgabenbereichen.
Übersicht der Aufgabenbereiche:
A1 Big Data und KI Architektur: ca. 1250 Leistungsstunden p.a.
A2 Softwareentwicklung im Bereich Big Data Applications und KI An-wendungen: ca. 5000 Leistungsstunden p.a.
Die angegebenen Leistungsstunden p. a. stellen die geschätzte Be-darfsmenge pro Vertragsjahr dar, die sich an den geplanten zukünftigen Projekten orientiert, ohne dass der WDR eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe eingeht.
Der Abruf von Leistungen erfolgt rein bedarfsgesteuert. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die angebotenen Stundenpreise sind für die Lauf-zeit des Rahmenvertrages als Festpreise für die zu erbringenden Dienstleistungen festgeschrieben.
Der WDR garantiert eine Abnahmemenge von 500 Leistungsstunden in Aufgabenbereich A1 und 2000 Leistungsstunden in Aufgabenbereich A2 während der Laufzeit des Vertrages.
Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen von 4,0 Mio EUR aus.
Der WDR benötigt Dienstleistungen im Bereich KI- und Big Data Technologien.
Hierfür soll ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen werden. Die Laufzeit des Rahmenvertrags soll zwei Jahre, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr, betragen.
Gegenstand der Vergabe sind Dienstleistungen in zwei Aufgabenbereichen.
Übersicht der Aufgabenbereiche (Ca. Bedarf Leistungsstunden p.a.)
A1 Big Data und KI Architektur: ca. 1250 Leistungsstunden p.a.
A2 Softwareentwicklung im Bereich Big Data Applications und KI An-wendungen: ca. 5000 Leistungsstunden p.a.
Die angegebenen Leistungsstunden p. a. stellen die geschätzte Be-darfsmenge pro Vertragsjahr dar, die sich an den geplanten zukünftigen Projekten orientiert, ohne dass der WDR eine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe eingeht.
Der Abruf von Leistungen erfolgt rein bedarfsgesteuert. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die angebotenen Stundenpreise sind für die Lauf-zeit des Rahmenvertrages als Festpreise für die zu erbringenden Dienstleistungen festgeschrieben.
Der WDR garantiert eine Abnahmemenge von 500 Leistungsstunden in Aufgabenbereich A1 und 2000 Leistungsstunden in Aufgabenbereich A2 während der Laufzeit des Vertrages.
Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen von 4,0 Mio EUR aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Dienstleistungen im Bereich KI- und Big Data Technologie
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRXXR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland