Pflegevertrag Cadenza VKoopUIS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/angebote/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Pflegevertrag Cadenza VKoopUIS
Cadenza VKoopUIS "Weiterentwicklung und Pflege der System-Plattform Cadenza zur Erstellung von Berichts- und Auswertesystemen sowie GIS-Anwendungen"
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstraße 1 76185 Karlsruhe
Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für die vereinbarte Standardsoftware:
Cadenza Desktop. Cadenza Web, Cadenza Mobile, öffentl. Internetauftritt sowie deren Systemoptimierungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das UIS-Berichtssystem, der Daten- und Kartendienst der LUBW (UDO), das in RIPS verwendete CadenzaGIS und der in WIBAS und NAIS eingesetzte Cadenza Fachanwendugsrahmen basieren auf der Software Cadenza der Firma Disy. Die Entwicklung und Optimierung dieser Software wird in enger Abstimmung mit Bundes- und Landesbehörden im Rahmen der Kooperation Cadenza durchgeführt. Die Softwarebasispflege kann daher nur von der Firma Disy durchgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Disy Informationssysteme GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY9YYHJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt