Entwässerung und Transport von Klärschlamm aus Schlammplätzen und Schönungsteichen 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1431/1470/1402
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwässerung und Transport von Klärschlamm aus Schlammplätzen und Schönungsteichen 2022
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Homogenisierung, Entwässerung, Verladung und Transport von Klärschlamm zur Wirbelschichtverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen einschließlich der Gestellung von Maschinen, Personal und Hilfsmitteln soweit diese für die Umsetzung der o. g. Aufgaben benötigt werden.
Balve und Iserlohn-Letmathe
Homogenisierung, Entwässerung, Verladung und Transport von ca. 860 MgTM Klärschlamm aus den Schlammplätzen und Schönungsteichen mit anschließendem Transport zur WFA E.
Lennestadt
Homogenisierung, Entwässerung, Verladung und Transport von ca. 1.000 MgTM Klärschlamm aus den Schlammplatz und dem Schönungsteich mit anschließendem Transport zur WFA E.
Kierspe Bahnhof, Finnentrop, Neuenrade
Homogenisierung, Entwässerung, Verladung und Transport von ca. 850 MgTM Klärschlamm aus den Schlammplätzen und dem Schönungsteich mit anschließendem Transport zur WFA E
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möhnesee-Wippringsen
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59519
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möhnesee-Wippringsen
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59519
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.