Erstellung von 5G-Grundschutzprofilen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 22.33 - 0897/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]545
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von 5G-Grundschutzprofilen
Erstellung und Erweiterung von 5G-Grundschutz Profilen für 5G
Infrastrukturen
01705 Freital
Rahmenvereinbarung über bis zu 200 Personentage zur Erstellung von 5G-Grundschutzprofilen für 5G-Infrastrukturen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die praktischen Erfahrungen in der Absicherung von kritischen Infrastrukturen nach IT-Sicherheitskatalog sowie im Bereich Sicherheit von mobilen Endgeräten ist zwingend notwendig für die alsbaldige Erstellung des IT-Grundschutz Profils. Die SoftEd Systems besitzt (zusammen mit der Unterauftragnehmerin CampusGenius GmbH) durch die Erstellung eines IT-Grundschutz Profils für 5G Campusnetze einen signifikanten und einzigartigen Wissensvorsprung. Die Beauftragung eines Unternehmens ohne ausreichende/vergleichbare Erfahrungen, Vernetzungen in diesem Bereich ist ausgeschlossen, da der Aufbau von Know-How und Erfahrungen nicht kurzfristig genug umsetzbar ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung von 5G-Grundschutzprofilen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.