Sicherheitsdienstleistungen für das Badische Landesmuseum und das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: EU01/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 016-038331)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landesmuseum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für das Badische Landesmuseum und das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe
Nachtwache und Revierfahrten im Badischen Landesmuseum sowie Aufsichtspersonal für das Badische Landesmuseum und das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe. Kassenpersonal für das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe und
Musikführer/-innen für das Deutsche Musikautomaten-Museum in Bruchsal, eine Außenstelle des Badischen Landesmuseums.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
- Eigenerklärung und Nennung, dass
- das Unternehmen Dienstkleidung und Handfunkgeräte/Headsets für Funkgeräte/ Mobiltelefone und Wächterkontrollsysteme
einsetzt.
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001: 2008 oder 2015
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung gemäß DIN 77200 oder DIN EN 15602 oder gleichwertig
- Nachweis der unbefristeten Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern
- Vorlage von mind. drei Referenzen über vergleichbare Leitungserbringung (Sicherheitsdienstleistungen) für öffentliche
Auftraggeber aus den letzten drei Jahren. Die Vorlage von mehr als fünf Referenzen ist nicht erwünscht. Hier ist beigefügtes Formular auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizufügen.
- Eigenerklärung, dass das im Auftragsfall eingesetzte Personal jährliche Lehrgänge als Ersthelfer bzw. Auffrischungslehrgang als Ersthelfer nicht älter als ein Jahr sowie "Brandschutzhelferschulung" erfolgreich abgeschlossen hat,
- die Unterrichtung gem. § 34 a Abs. 1 a Satz 1 Nr. 2 GewO erfolgreich abgeschlossen hat
- im Öffentlichen Bereich (Foyer, Eingangstüren etc.) die Sachkundeprüfung gem. § 34 a Abs. 1 a Satz 2 GewO erfolgreich abgeschlossen hat
- die IHK Prüfung oder von einer anderen öffentlichen Stelle oder einer mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betrauten Stelle zur Schutz- und Sicherheitsfachkraft oder höher erfolgreich abgeschlossen hat
- über die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz verfügt und dieser Nachweis vor dem Ersteinsatz im Staatlichen Museum für Naturkunde Karlsruhe vorgelegt werden kann
- in die Besonderheiten des jeweiligen Objekts eingewiesen ist uns spätestens am Vortag des ersten Einsatzes dem dort
Verantwortlichen vorgestellt wird.
- Angabe des Profils des verantwortlichen Ansprechpartners vor Ort einschließlich dessen beruflicher Qualifikation (fachlicher
Lebenslauf und ggf. Fortbildungen).
- Preisangaben
- Konzept Personal
- Konzept Schulung/Coaching-Plan/Dienstleistungsqualität.
- Personalstruktur
- Unterschriebene Regelungen für Fremdfirmen in den jeweiligen Museen sowie die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen.
- Eigenerklärung und Nennung, dass
- das Unternehmen Dienstkleidung und Handfunkgeräte/Headsets für Funkgeräte/ Mobiltelefone und Wächterkontrollsysteme
einsetzt.
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001: 2008 oder 2015
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung gemäß DIN 77200 oder DIN EN 15602 oder gleichwertig
- Vorlage von mind. drei Referenzen über vergleichbare Leitungserbringung (Sicherheitsdienstleistungen) für öffentliche
Auftraggeber aus den letzten drei Jahren. Die Vorlage von mehr als fünf Referenzen ist nicht erwünscht. Hier ist beigefügtes Formular auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizufügen.
- Eigenerklärung, dass das im Auftragsfall eingesetzte Personal jährliche Lehrgänge als Ersthelfer bzw. Auffrischungslehrgang als Ersthelfer nicht älter als ein Jahr sowie "Brandschutzhelferschulung" erfolgreich abgeschlossen hat,
- die Unterrichtung gem. § 34 a Abs. 1 a Satz 1 Nr. 2 GewO erfolgreich abgeschlossen hat
- im Öffentlichen Bereich (Foyer, Eingangstüren etc.) die Sachkundeprüfung gem. § 34 a Abs. 1 a Satz 2 GewO erfolgreich abgeschlossen hat
- die IHK Prüfung oder von einer anderen öffentlichen Stelle oder einer mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betrauten Stelle zur Schutz- und Sicherheitsfachkraft oder höher erfolgreich abgeschlossen hat
- über die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz verfügt und dieser Nachweis vor dem Ersteinsatz im Staatlichen Museum für Naturkunde Karlsruhe vorgelegt werden kann
- in die Besonderheiten des jeweiligen Objekts eingewiesen ist uns spätestens am Vortag des ersten Einsatzes dem dort
Verantwortlichen vorgestellt wird.
- Angabe des Profils des verantwortlichen Ansprechpartners vor Ort einschließlich dessen beruflicher Qualifikation (fachlicher
Lebenslauf und ggf. Fortbildungen).
- Preisangaben
- Konzept Personal
- Konzept Schulung/Coaching-Plan/Dienstleistungsqualität.
- Personalstruktur
- Unterschriebene Regelungen für Fremdfirmen in den jeweiligen Museen sowie die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen.
Tag: (TT/MM/YYYY) 15/03/2022
Ortszeit: (hh:mm) 12:00 Uhr
Tag: (TT/MM/YYYY) 05/04/2022
Ortszeit: (hh:mm) 12:00 Uhr
Tag: (TT/MM/YYYY) 22/03/2022
Tag: (TT/MM/YYYY) 12/04/2022