Rahmenvereinbarung Tiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: ENNI 1-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enni.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Tiefbau
Abschluss einer sparten- und losübergreifenden Mehrpartner- Rahmenvereinbarung über Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen für Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung sowie Fernwärme, ggf. inkl. Rufbereitschaft.
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich - mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorten Rufbereitschaft - die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Lediglich der Umfang (prozentuales Gewicht) unterscheidet sich je nach betroffenem Los. Auftragnehmer der jeweiligen anderen Lose sollen jedoch zur Sicherstellung der erforderlichen Leistungsverfügbarkeit nach Maßgabe eines losübergreifenden Auswahlprinzips (Kaskadenprinzip) die Möglichkeit haben, (Teil)Leistungen eines anderen Auftragnehmers zu übernehmen, wenn dieser die Leistungserbringung im Einzelfall aus berechtigtem Grund ablehnt. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Los 4 betrifft demgegenüber die Sparte Fernwärme (inkl. Rufbereitschaft). Der Rahmenvertrag soll nur mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Los 5 (Baumaßnahmen Gas Rheinberg) 100 % des gesamten Auftragsvolumens. Der Rahmenvertrag soll nur mit einem Auftragnehmer geschlossen werden
Los 6 (Baumaßnahmen Gas Uedem) 100 % des gesamten Auftragsvolumens. Der Rahmenvertrag soll nur mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Für die Lose 1 bis 3 beträgt die maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können 2 (Zuschlagslimitierung). Im Übrigen besteht eine Loslimitierung nicht.
Wegen weiterer Angaben zu Loskombinationen und Loslimitierungen sowie zum jeweiligen Auswahlmechanismus wird im Übrigen auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung (60 Prozent) inkl. Rufbereitschaft
Moers + Neukirchen-Vluyn
siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich - mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorteten Rufbereitschaft - die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Allerdings unterscheiden sich die Lose im Hinblick auf ihren jeweiligen Umfang (Los 1 = rund 60 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens, Los 2 und 3 jeweils = rund 20 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens). Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres. Dabei wird den jeweiligen Auftragnehmern der Los 1 bis 3 ihr jeweiliges Leistungsportfolio vom Auftraggeber nach vorgenanntem Schlüssel zugewiesen. Die Auftragnehmer haben das Recht, (Teil-)Leistungen/Projekte aus dem zugewiesenen Leistungsportfolio aus berechtigtem Grund (Kapazitäten) anzulehnen.
Aus berechtigtem Grund abgelehnte (Teil-)Leistungen werden nach folgender Reihenfolge (Los 1 - Los 2 - Los 3; Los 2 - Los 3 - Los 1; Los 3 - Los 1 - Los 2) (losübergreifendes Kaskadenprinzip) dem jeweiligen Auftragnehmer des anderen Loses angeboten. Lehnen alle Auftragnehmer der Lose die (Teil-)Leistungen ab, so werden diese an einen Dritten (unter Ausschluss der Auftragnehmer) vergeben.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der AN erbringt nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen (losübergreifendes Kaskadenprinzip) ggf. auch Leistungen, die dem Los 2 und/oder 3 zugewiesen sind. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der unter Ziffer 2.1.6) der Bekanntmachung benannte Wert stellt den Höchstwert im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) dar. Auf der Grundlage der heutigen Umstände geht der Auftraggeber jedoch davon aus, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 19,68 Mio. EUR beläuft (Schätzwert im Sinne der vorgenannten Entscheidung).
Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung (20 Prozent)
Moers + Neukirchen-Vluyn
siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich - mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorteten Rufbereitschaft - die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Allerdings unterscheiden sich die Lose im Hinblick auf ihren jeweiligen Umfang (Los 1 = rund 60 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens, Los 2 und 3 jeweils = rund 20 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens). Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres. Dabei wird den jeweiligen Auftragnehmern der Los 1 bis 3 ihr jeweiliges Leistungsportfolio vom Auftraggeber nach vorgenanntem Schlüssel zugewiesen. Die Auftragnehmer haben das Recht, (Teil-)Leistungen/Projekte aus dem zugewiesenen Leistungsportfolio aus berechtigtem Grund (Kapazitäten) anzulehnen.
Aus berechtigtem Grund abgelehnte (Teil-)Leistungen werden nach folgender Reihenfolge (Los 1 - Los 2 - Los 3; Los 2 - Los 3 - Los 1; Los 3 - Los 1 - Los 2) (losübergreifendes Kaskadenprinzip) dem jeweiligen Auftragnehmer des anderen Loses angeboten. Lehnen alle Auftragnehmer der Lose die (Teil-)Leistungen ab, so werden diese an einen Dritten (unter Ausschluss der Auftragnehmer) vergeben.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der AN erbringt nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen (losübergreifendes Kaskadenprinzip) ggf. auch Leistungen, die dem Los 1 und/oder 3 zugewiesen sind. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der unter Ziffer 2.1.6) der Bekanntmachung benannte Wert stellt den Höchstwert im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) dar. Auf der Grundlage der heutigen Umstände geht der Auftraggeber jedoch davon aus, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 6,56 Mio EUR beläuft (Schätzwert im Sinne der vorgenannten Entscheidung).
Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohr-, Wasserrohr-, Kabelverlegung (20 Prozent)
Moers + Neukirchen-Vluyn
siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung
Die Lose 1 bis 3 betreffen inhaltlich - mit Ausnahme der bei Los 1 zusätzlich verstandorteten Rufbereitschaft - die gleichen Leistungen in den Sparten Strom/Gas/Wasser. Allerdings unterscheiden sich die Lose im Hinblick auf ihren jeweiligen Umfang (Los 1 = rund 60 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens, Los 2 und 3 jeweils = rund 20 Prozent des jährlichen Gesamtauftragsvolumens). Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres. Dabei wird den jeweiligen Auftragnehmern der Los 1 bis 3 ihr jeweiliges Leistungsportfolio vom Auftraggeber nach vorgenanntem Schlüssel zugewiesen. Die Auftragnehmer haben das Recht, (Teil-)Leistungen/Projekte aus dem zugewiesenen Leistungsportfolio aus berechtigtem Grund (Kapazitäten) anzulehnen.
Aus berechtigtem Grund abgelehnte (Teil-)Leistungen werden nach folgender Reihenfolge (Los 1 - Los 2 - Los 3; Los 2 - Los 3 - Los 1; Los 3 - Los 1 - Los 2) (losübergreifendes Kaskadenprinzip) dem jeweiligen Auftragnehmer des anderen Loses angeboten. Lehnen alle Auftragnehmer der Lose die (Teil-)Leistungen ab, so werden diese an einen Dritten (unter Ausschluss der Auftragnehmer) vergeben.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der AN erbringt nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen (losübergreifendes Kaskadenprinzip) ggf. auch Leistungen, die dem Los 1 und/oder 2 zugewiesen sind.
Der unter Ziffer 2.1.6) der Bekanntmachung benannte Wert stellt den Höchstwert im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) dar. Auf der Grundlage der heutigen Umstände geht der Auftraggeber jedoch davon aus, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 6,56 Mio EUR beläuft (Schätzwert im Sinne der vorgenannten Entscheidung).
Investitions- und Unterhaltungsarbeiten - Fernwärme und Rufbereitschaft
Moers + Neukirchen-Vluyn
Investitions- und Unterhaltungsarbeiten - Fernwärme und Rufbereitschaft
siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung
Der unter Ziffer 2.1.6) der Bekanntmachung benannte Wert stellt den Höchstwert im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) dar. Auf der Grundlage der heutigen Umstände geht der Auftraggeber jedoch davon aus, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 1,74 Mio EUR beläuft (Schätzwert im Sinne der vorgenannten Entscheidung).
Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohrverlegung Rheinberg
Rheinberg
siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung
Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der unter Ziffer 2.1.6) der Bekanntmachung benannte Wert stellt den Höchstwert im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) dar. Auf der Grundlage der heutigen Umstände geht der Auftraggeber jedoch davon aus, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 1,245 Mio EUR beläuft (Schätzwert im Sinne der vorgenannten Entscheidung).
Investitions- und Unterhaltungsleistungen, Tiefbauleistungen Gasrohrverlegung Uedem
Uedem
siehe Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung
Das jährliche Gesamtauftragsvolumen wird vom Auftraggeber auf der Grundlage der geschätzten Auftragswerte der jeweils anfallenden Einzelleistungen in Anlehnung an § 2 SektVO ermittelt.
Die Aufteilung der Einzelprojekte/Einzelabrufe aus dem Gesamtportfolio erfolgt turnusmäßig am Anfang des Jahres.
Eine Mindestabnahmemengen wird nicht garantiert. Der Auftraggeber wird sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich etwaiger Unschärfen über die gesamte Vertragslaufzeit bemühen. Ebenso werden unwesentliche Abweichungen hiervon werden von den Auftragnehmern hingenommen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der unter Ziffer 2.1.6) der Bekanntmachung benannte Wert stellt den Höchstwert im Sinne der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20 - Simonsen & Weel) dar. Auf der Grundlage der heutigen Umstände geht der Auftraggeber jedoch davon aus, dass sich das geschätzte Auftragsvolumen auf 0,286 Mio EUR beläuft (Schätzwert im Sinne der vorgenannten Entscheidung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Bewerberformblatt
2.1.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
2.1.2 Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung
Ein Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in ei-nem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, ist diesem Dokument als Anlage 2.1.2 beigefügt.
2.1.3 Aussagekräftige Unternehmensdarstellung
Eine aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe von Firma / Name, Sitz des Unternehmens, Gegenstand des Unternehmens, Rechtsform des Unternehmens, Geschäftsleitung des Unternehmens, kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Ar-beitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewer-bung, ist diesem Dokument als Anlage 2.1.3 beigefügt.
2.1.4 Nachweis der Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Soweit eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft besteht, ist diesem Dokument ein Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft mittels Kopie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufs-genossenschaft als Anlage 2.1.4 beigefügt.
siehe Bewerberformblatt
2.2.1 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
2.2.2 Eigenerklärung über den Umsatz (netto) der Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind
2.2.3 Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung wird im Falle der Beauftragung mit ei-ner Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens EUR 5.000.000 für Per-sonenschäden, EUR 5.000.000 für Sachschäden sowie EUR 5.000.000 für reine Vermögensschäden durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen, die diesem Dokument als Anlage 2.2.3 beigefügt ist, bereitgestellt oder
der Bewerber erbringt den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten De-ckungssummen bereitzustellen, die diesem Dokument als Anlage 2.2.3/Alternative beigefügt ist.
2.2.4 Nachweis ausreichender Bonität
Ein Nachweis einer für die Umsetzung der jeweiligen Projekte ausreichenden Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, in Bezug auf Kreditwürdig-keit und Zahlungsfähigkeit, ist diesem Dokument als Anlage 2.2.4 beigefügt.
2.3.1 Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/Referenzen
Eine Aufstellung der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bewerbers, die mit den zu vergebenden Leis-tungen vergleichbar sind. Zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung werden ergän-zend Bescheinigungen des Auftraggebers als Anlage 2.3.1/Bescheinigungen beigefügt.
2.3.2 Erklärung über das jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal
Ich erkläre/wir erklären, dass mir/uns das für die Ausführung der Leistung erforder-liche Personal zur Verfügung steht. In den letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren stand mir/uns jahresdurchschnittlich folgende Anzahl an Beschäftigten einschließlich der nachfolgend gesondert ausgewiesenen Anzahl an Führungskräften, Fachkräften und sonstigen Mitarbeitern zur Verfügung.
2.3.3 Nachweis des Qualitätsmanagementsystems
Ein Nachweis eines im Unternehmen eingerichteten Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO 9001 mittels Kopie der Zertifizierung oder Nachweis eines vergleichbaren eingerichteten Systems mittels aussagekräftiger Beschreibung des Systems sowie der Kopie einer etwaigen Zertifizierung des Systems ist diesem Dokument als Anlage 2.3.3 beigefügt.
2.3.4 Nachweise über entsprechende Zertifizierungen:
- Zertifizierung nach DVGW 301 oder gleichwertig (Los 1 bis 3, 5 + 6) ist diesem Dokument als Anlage 2.3.4.1 beigefügt;
- Zertifizierung nach DVGW 381 oder gleichwertig (Los 1 bis 3; 5 + 6) ist diesem Dokument als Anlage 2.3.4.2 beigefügt;
- Zertifizierung nach VDE-AR-N 4220 oder gleichwertig (Los 1 bis 3) ist diesem Do-kument als Anlage 2.3.4.3 beigefügt;
- Zertifizierung nach VDE-AR-N 4221 oder gleichwertig (Los 4) ist diesem Dokument als Anlage 2.3.4.4 beigefügt;
- Zertifizierung nach AGFW FW600 oder gleichwertig (Los 4) ist diesem Dokument als Anlage 2.3.4.5 beigefügt;
- Zertifizierung nach AGFW FW601 oder gleichwertig (Los 4) ist diesem Dokument als Anlage 2.3.4.6 beigefügt;
- Zertifizierung nach AGFW FW605 oder gleichwertig (Los 4) ist diesem Dokument als Anlage 2.3.4.7 beigefügt;
Hinweis: Soweit sich Bieter auf eine gleichwertige Zertifizierung berufen, haben sie die Gleichwertigkeit gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Der Nachweis ist durch Bewertung einer unabhängigen Stelle zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD4D5DY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 50667 Köln
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabebestimmungen im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus § 160 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB