MSA_VDS NOS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_02_09
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
MSA_VDS NOS
Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit baut die terranets bw GmbH in Rheinstetten eine Verdichterstation.
In diesem Zusammenhang schreibt die terranets bw GmbH Leistungen zur Errichtung einer Mittelspannungsanlage (gasisoliert) und Transformatoren (Trockentrafo) aus.
terranets bw GmbH 76287 Rheinstetten
In diesem Zusammenhang schreibt die terranets bw GmbH Leistungen zur Errichtung von Mittelspannungsanlagen (gasisoliert) und Transformatoren (Trockentrafo) aus. Der Leistungsumfang umfasst die Auslegung, das Engineering, die Lieferung und die Installation sowie die Inbetriebnahme der Mittelspannungsanlagen und Transformatoren.
Weiterhin ist die Wartung der Anlagen als Option Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Die vergabegegenständlichen Lieferungen und Leistungen sind folgendermaßen definiert:
- Lieferung, Montage und IBN einer gasisolierten 20kV Schaltanlage, bestehend aus 8 Feldern
- Lieferung, Montage und IBN von zwei Gießharz-Transformatoren inklusive Zubehör
- Lieferung, Verlegung und Anschluss von Mittelspannungs-, Niederspannungskabel, aller benötigten Steuerkabel, Komplette Verkabelung der 110V DC, 230W WR, sowie Mess- und Steuerkabel u.a. zum Meldeschrank etc. liefern, in bauseitig erstellten Kabelfüh-rungssystemen
- Berechnungen und Auslegung der Mittelspannungsschaltanlage:
o Kurzschluss- und Lastflussberechnung inkl. Schutzkonzept
o Selektivitätsberechnung
o Erdungsberechnung
o Schutzeinstellungsberechnung
o Druckentlastungsberechnung in den Schaltanlagenräumen (Trafo, Frequenzumrichter und Netzfilter).
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich (3.) wird anhand der Referenzen gemäß Ziffer III.1.3 der Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen und weitere Referenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Beurteilung erfolgt bei vollständiger Einhaltung der abgefragten Referenzkriterien auf der Grundlage der vom Bieter angegebenen Leistungsdaten.
Für die Auswahl werden jeweils maximal drei Referenzen eines Bewerbers nach Ziffer III.1.3 (2) der Auftragsbekanntmachung (Mindestreferenzen und ggf. weitere) berücksichtigt.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht gewünscht. Legt der Bewerber mehr als drei Referenzen vor, so sind diese für die Bewertung durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Wartung der ausgeschriebenen Anlage ist optionaler Leistungsbestandteil. Einzelheiten zu der Option sind den Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
- Aktueller Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten, international anerkannten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9000er Reihe oder einer inhaltlich gleichwertiger Zertifizierung;
- Aktueller Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Umwelt- Managementsystem gemäß DIN EN ISO 14001 oder einer inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung;
- Aktueller Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Arbeitsschutzmanagementsystems nach EU Workplace Health and Safety Di-rective 89/391/EECOHSAS 18001 oder SCC-Zertifikat oder einer inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung.
Zusätzlich Angabe der Unfallhäufigkeit UH (engl. LTIF "Lost time injury frequency"). Die Unfallhäufigkeit ist gemäß der Definition aus dem SCC-Regelwerk nachzuweisen. UH= Mittel der letzten drei Jahre = Anzahl Arbeitsunfälle x 1.000.000 / geleistete Arbeitsstunden;
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzen. Die einzureichenden Referenzen müssen mit der Beschreibung des Auftragsgegenstandes Mittelspannungsanlagen (gasisoliert) und Transformatoren (Trockentrafo) für Industrieprojekte vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen bzw. zu beschreiben.
Die Referenzen sind bei Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Referenzobjekte müssen in den letzten zehn Kalenderjahren (frühestens 01/2012) fertiggestellt (abgenommen und in Betrieb genommen) worden sein.
Mit der Erklärung ist für die jeweilige Referenz eine Kurzbeschreibung der Maßnahme mit Auflistung der beteiligten Gewerke (Eigen- und Subunternehmerleistungen) einzureichen.
Für die eingereichten Referenz-Projekte muss der Bewerber den folgenden Liefer- und Leistungsumfang erbracht haben:
- Fertigung
- Komplettmontage auf der Baustelle (nicht nur Überwachung)
- Inbetriebnahme auf der Baustelle
- Abnahmetest, Funktions- und Leistungsprüfungen auf der Baustelle
Für die Auswahl der Bewerber gemäß Ziffer 4.2.2 des Bewerbermemorandums ist die Summe der Leistungsdaten in Megawatt (MW) der maximal drei einzureichenden Referenzen entscheidend.
Mit der Eigenerklärung sind folgenden Angaben zu machen:
- Bauherr/Auftraggeber mit Adresse, (Ansprechpartner und Telefonnummer auf Nachfrage)
- Beschreibung der Leistung
- Angaben über die erbrachte Leistung
- Projektvolumen (freiwillig)
- Zeitraum der Leistungserbringung und Abnahme der Leistung
- Angabe der Leistungsdaten der Referenz in MW
- kurze Projektbeschreibung digital (pdf-Format)
(max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen)
1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
2) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmervorgesehen ist, führen.
Selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaften zur Sicherung von Vorauszahlungen, zur Sicherung der Vertragserfüllung und zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erfüllung der Mängelansprüche.
Die Sicherheiten sind keine Mindestanforderungen. Sie können Gegenstand der Verhandlungen sein. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Muster mit den vollständigen Formulierungen zur Verfügung gestellt.
Keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, vgl. Ziffer III.1.4.
Die Projektsprache ist während der gesamten Vertragslaufzeit deutsch. Alle Projektkorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Alle Zahlungen werden nur in EUR abgewickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCARXR2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.