Gasisolierte 110 kV-Schaltanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-005-EU-Bekanntmachung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netz-duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gasisolierte 110 kV-Schaltanlage
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer gasisolierten 110kV-Schaltanlage mit ca. 10 Schaltfeldern für einen Umspannwerksstandort in Düsseldorf
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Höherweg 200 40233 Düsseldorf
Betriebsfertige Errichtung einer gasisolierten 110 kV-Schaltanlage in Doppelsammelschienentechnik mit ca. 10 Feldern.
Hierzu gehört die Konstruktion, Fertigung der 110 kV- Schaltanlage, Werksabnahme, Prüfung, betriebsbereite Aufstellung, Bauleitung, Bauüberwachung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme, Dokumentation und Schulung.
Bei aktiven Sammelschienen ist eine feldweise Schottung der Sammelschiene erforderlich.
Technische Daten:
Doppelsammelschiene
Feldbreite: kleiner gleich 1000 mm
Nennspannung 123 kV
SS-Nennstrom 2500 A
Nennstrom Schaltfelder 1250 A
Bemessungs-Kurzzeitstrom 31,5 kA, 1s
Versorgungsspannung 110 V DC
Die überwiegende Abwicklung des Auftrages hat mit firmeneigenem Personal zu erfolgen. Der Bewerber muss eigenes Montagepersonal, sowie Prüf- und IBS- Personal haben. Subunternehmer sind der NGD anzuzeigen und durch NGD genehmigen lassen. - Subunternehmer dürfen Ihrerseits keine Subvergaben durchführen.
Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Lieferzeitraum: 2023/24
Montage: Der AG behält sich vor, Montagen mit eigenem Montagepersonal durchzuführen. In diesem Fall ist ein verantwortlicher Montageleiter vom AN beizustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Lieferungen/Leistungen abgedeckt werden können
4) Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
13) Einreichung einer Referenzliste mit den in den letzten 3 Jahren errichteten Anlagen (unter Nennung der Kurzbeschreibung des Lieferumfangs, des Auftragsvolumens und des Auftraggebers)
14) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er gemäß ISO 9001, ISO 14001 , ISO 45001 und ISO 50001 zertifiziert ist.
15) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass Ersatzteile für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Abschluss des Lieferauftrages lieferbar sind.
16) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass die Möglichkeit besteht Komponenten zur Instandsetzung über einen Zeitraum von 40 Jahren nach Abschluss des Lieferauftrages zu liefern.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen
Der Bewerber muss gasisolierte 110 kV-Schaltanlagen in vergleichbarer Ausführung hergestellt und errichtet haben. Unter die gasisolierten Schaltanlagen fallen sowohl die klassisch mit SF6 Isoliergas gefüllten als auch die mit alternativen Isoliergasen gefüllten Anlagen.
Des Weiteren muss der Bewerber über eigene Konstruktions-, Fertigungs- und Prüfmöglichkeiten verfügen. Eine Referenzliste von in Betrieb befindlichen Anlagen ist vorzulegen. Inklusive Hinweis auf das eingesetzte Isoliermedium.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
ggf. Bankbürgschaften
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZRJ4N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.