Mehrkanal-Potentiostat Referenznummer der Bekanntmachung: HyGenLab_17
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mehrkanal-Potentiostat
2 (identische) Geräte zur elektrochemischen Charakterisierung von Elektroden für die alkalische Wasserelektrolyse
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Aufstellung zweier baugleicher Potentiostate.
Die zu beschaffenden Geräte sollten die grundlegenden Aufgaben im höchstem Maße erfüllen:
(1) Potentiostat mit mind. 8 Kanäle
(2) regelbar bis mind. 5 A und 6 V
(3) Compliance Voltage: mind. 6 V
(4) Elektrochemische Impendanz Spektroskopie (EIS) bis mind. 100 kHz
(5) Datenerfassung und Steuerung mit LabView Treiber
(6) idealerweise Temperaturerfassung (Pt1000)
(7) möglichst robust gegenüber Atmosphäre in der Umgebung alkalischer Elektrolyse
(8) Gewährleistung von 24 Monaten
1. Wertungsschritt: Die Bewerber werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 GWB überprüft. Im 2. Wertungsschritt wird die Eignung gemäß III.1) überprüft. Insbesondere der Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Messsystemen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
Aktenzeichen: EVI_2357377
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung ist der Bewerbung beizulegen.
- Berufs- oder Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB. (Kann über Muster F105 erfolgen). Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
(1) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
(2) Erklärung über den Umsatz und die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre des Unternehmens gemäß § 45 VgV,
keine
(1) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, wenn möglich, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. der Bescheinigungen gemäß § 122 GWB.
(2) Nachweis bzgl. der Erfahrung in der erfolgreichen Etablierung von Messsystemen mit vergleichbarem Funktionsumfang und entsprechendem Auftragswert im Bereich Forschung und Entwicklung.
siehe II.2.4)
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen an ZSW-Unternehmen (Auftragsbedingungen)
(2) Bewerbungsbedingungen (632 EU) für die Vergabe von Leistungen nach VgV
(3) Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (635)
(4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
jeweils in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Bewerbungsformblatt Muster F105 ist zwingend mit den entsprechenden Angaben gemäß Teilnahmebedingungen Abschnitt III.1) mit der Bewerbung abzugeben.
Das Fehlen oder die Nichtvorlage der geforderten Nachweise bzw. Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss des Bieters vom Wettbewerb. Der Antrag sowie die geforderten Dokumente sind fristgerecht und unterschrieben beim Auftraggeber einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.