Randstraße 38, 47804 Krefeld -Errichtung einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -DIN18382 -Elektro-,Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-32-dp-1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Randstraße 38, 47804 Krefeld -Errichtung einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -DIN18382 -Elektro-,Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Neubau einer zweigeschossigen, nicht-unterkellerten Kindertageseinrichtung
Neubau KITA Randstraße Randstraße 38 47804 Krefeld
Die Ausschreibung der elektrischen Anlage beinhaltet eine Niederspannungshauptver-teilung, 8 Unterverteilungen, ungefähr 16 Kilometer Elektroleitungen, 316 Leuchten für die Allgemeinbeleuchtung, 16 Sicherheitsleuchten als Einzelbatterieleuchten, eine na-türliche Rauchabzugsanlage, eine Türsprechanlage, eine Sonnenschutzanlage, eine Einbruchmeldeanlage und einen Netzwerkschrank. Die Verlegung der Elektroleitungen erfolgt in den Wänden in vorgelegten Lerrrohren und in Zwischendecken auf Trassen und durch Befestigung mit Schellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (s. Ziffer 2.1 des Angebotes)
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. (s. Ziffer 2.2 des Angebotes)
- dass die Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten (s. Ziffer 2.3 des Angebotes)
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
Nachweise:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe EU (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- dass eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in vorgegebener Höhe (Ziffer 11.3 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Krefeld) spätestens ab Zuschlagserteilung besteht und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Nach Zuschlagserteilung wird auf Verlangen zur Bestätigung der abgegebenen Erklärung eine Ko-pie der entsprechenden Versicherungspolice vorgelegt.
Eigenerklärungen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen,die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer
für die Errichtung des Bauwerks verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Als Sicherheit für die Mängelansprüche werden 3 v.H. der Abrechnungssumme einschl. der Nachträge einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Bürgschaft stellen.
Ein Sicherheitseinbehalt bei sämtlichen Zahlungen mit Ausnahme der Schlusszahlung gemäß § 17 Abs. 6 VOB/B ist in Höhe von 10 v. H.vereinbart.
Zahlungsbedingungen:
siehe:
- Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Die Komplexität der zu erwartenden Schlussrechnung und/oder nötigen fachkundigen Prüfung erfordert eine Verlängerung der Zahlungsfrist gemäß § 16 Abs.3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B auf höchstens 60 Tage.
Sonstiges:
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichend Deutschkenntnisse.
Abschnitt IV: Verfahren
Mevissenstraße 65
47803 Krefeld
Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D5DA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de