1 Schlauchwagen (SW 2000) für die Feuerwehr Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5827 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
1 Schlauchwagen (SW 2000) für die Feuerwehr Bielefeld
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft einen neuen Schlauchwagen. Die Lieferung umfasst das Basisfahrzeug (Fahrgestell) sowie den Auf-/Ausbau und die Beladung.
Stadt Bielefeld - Feuerwehramt Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld
Der Auftragnehmer tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
Beachten Sie bitte, dass für die Teile 1 und 2 sowie für die Lieferzeit Bewertungsmatrices bestehen.
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei einer Lieferzeit von mehr als 80 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Im Angebot ist ein verbindlicher Liefertermin zu nennen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 Schlauchwagen (SW 2000) für die Feuerwehr Bielefeld
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auswertung der Angebote erfolgt nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien, wobei auch Liefertermin und Service bei der Auswahl des Auftragnehmers berücksichtigt werden.
Unter Berücksichtigung der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt eine Vergabe auf das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die o. g. Kriterien.
Die Auswertung erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrices. Insgesamt können maximal 2000 Punkte erzielt werden. Die genaue Verteilung der Bewertungspunkte entnehmen Sie bitte den beigefügten Bewertungsmatrices.
Zur Angebotswertung müssen die in den Angebotsunterlagen beigefügten Bewertungsmatrices vom Bieter komplett ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden. Nicht ausgefüllte Kriterien werden mit 0 Punkten bewertet.
Das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet der Preis über die Vergabe.
Bewertungskriterium "Angebotspreis"
Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (1000 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises errechnet sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis der Bieterin/des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Maximal können 1000 Bewertungspunkte erreicht werden.
(Wertungspunkte Angebotspreis=1000-1000*(Angebotspreis-Bestpreis)/Bestpreis).
Bewertungskriterium "Kundendienst - Standort"
Der Bieter, der einen Kundendienststandort bis zu 30 km Entfernung von der Hauptfeuerwache Bielefeld angeben kann, erhält für Teil 1 max. 80 und Teil 2 die max. Bewertung von 30 Punkten. Der Kundendienstbetrieb muss über Eignungen verfügen, die im Abschnitt "Kundendienst" näher erläutert werden. Die Entfernungsangaben sind auf den Sitz des Auftraggebers mit der Adresse Am Stadtholz 18, 33609 Bielefeld zu beziehen.
Bewertungskriterium "Kundendienst - telefonische Erreichbarkeit"
Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kundendienstes werden je nach Erreichbarkeit für Teil 1 und 2 jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben.
Der Kundendienst muss in den durch den Bewerber angegebenen Zeiten Störungen, Schäden oder Ausfälle an Fahrgestell sowie Fahrzeugein- und -aufbauten telefonisch fachlich aufnehmen und telefonisch Hilfestellung leisten können. Gegebenenfalls schließt dieses einen Reparaturauftrag im Werk ein.
Bewertungskriterium "Kundendienst - Vor-Ort-Verfügbarkeit"
Für die zeitliche Verfügbarkeit eines Kundendienstes vor Ort, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden für Teil 1 bis zu 40 und Teil 2 maximal 20 Wertungspunkte vergeben. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem nach Verständigung durch den Auftraggeber ein Kundendienst des Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens an einem beliebigen Ort im Stadtgebiet Bielefeld eintrifft und Maßnahmen zur Behebung der Störung oder des Schadens einleitet oder veranlasst.
Bewertungskriterium "Kundendienst - Quantität"
Für die Quantität des Kundendienstes können für Teil 1 bis zu 40 und für Teil 2 bis zu 10 Wertungspunkte vergeben werden. Dabei wird die Anzahl der zeitgleich zur Verfügung stehenden Kundendiensttechniker des Bewerbers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens bewertet.
Bewertungskriterium "Ersatzteilversorgung"
Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen werden Wertungspunkte vergeben. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt für Teil 1 und 2 jeweils 100 Wertungspunkte.
Bewertungskriterium "Garantiezeit"
Für die Garantiedauer des Fahrgestells, Motors und Getriebes bzw. Herstellergarantiezeit gegen Durchrostung werden Wertungspunkte vergeben. Eine Verlängerung der Garantiezeit über das übliche Maß hinaus darf nicht zur Entstehung von Mehrkosten (z. B. durch zusätzlic
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9PTH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]