Planungsleistungen Energieverbundsystem "eCampus Stühlinger" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000818
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Energieverbundsystem "eCampus Stühlinger"
Planungsleistungen für die Schaffung eines Energieverbundsystems "eCampus Stühlinger".
Aufbau von einem elektrischen und thermischen Nahverbundes, einschließlich der dazu erforderlichen Infrastruktur, zwischen sechs eigenständigen Gebäuden unter Berücksichtigung der Bestandseinrichtungen und Bestandsinfrastruktur.
Die Gesamtplanung (Infrastrukturplanung) beinhaltet folgende Bereiche: Elektrotechnik, Stark- und Schwachstrom, Wärmeversorgung und Freianlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (Leistungsphasen 2-9 gem. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 und 9) in den Bereichen Elektrotechnik, Wärmeversorgung, einschließlich der erforderlichen Infrastrukturplanung (KG 420/440/450/470/490/540), sowie Planungsleistungen für Freianlagen (KG 510/520, Erdarbeiten und der Wiederherstellung der Gelände-, Verkehrs- und Wegeflächen).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor (siehe Punkt II.2.11).
Freiburg im Breisgau
Die Stadt Freiburg setzt sich seit vielen Jahren für engagierten Klimaschutz ein. Bereits im Jahr 1996 wurden basierend auf einem ersten Klimaschutzkonzept ambitionierte Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen der Stadt festgelegt. Die konkreten Ziele und Maßnahmen wurden mehrfach angepasst und verschärft, wobei eine umfassende Klimaschutzstrategie zuletzt im Jahr 2007 verfasst wurde. Im Jahr 2014 wurde im Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 1992 zu halbieren und bis zum Jahr 2050 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Ein wichtiger Baustein wird der vom Bund geförderte „eCampus“.
Mit dem „eCampus“ soll ein Energieverbund in Gestalt eines elektrischen und thermischen Nahverbundes, einschließlich der dazu erforderlichen Infrastruktur, zwischen sechs eigenständigen Gebäuden unter Berücksichtigung der Bestandseinrichtungen und Bestandsinfrastruktur geschaffen werden.
Das betrachtete Gebiet umfasst die im Folgenden aufgeführten Gebäude:
• Rathaus im Stühlinger BA1 (Fertigstellung 2017), Fehrenbachallee 12
• Rathaus im Stühlinger BA2 (in Planung), Fehrenbachallee 12
• Rathaus im Stühlinger, Bestandsbau Technisches Rathaus, Fehrenbachallee 12c
• Kita am Eschholzpark, Fehrenbachallee 12a
• Max-Weber-Schule, Fehrenbachallee 14
• Berufsschulzentrum, Bissierstraße 17
Zur Stromversorgung der Gebäude sollen anstelle von jeweils eigenen Hausanschlüssen künftig alle Gebäude über eine Integration einer neuen zentralen Batterie aus einem vorhandenen 110 kV Hochspannungsnetz aus dem öffentlichen Netz mit Strom versorgt werden.
Über die neue zentrale Batterieanlage mit ca. 1 MWh Speicherkapazität ist vorgesehen die bestehenden Trafos der Gebäude über das derzeit vorhandene 20 kV Kabel-Netz weiterhin mit Strom aus dem 20 kV “Eigennetz“ zu versorgen.
Die gebäudeeigenen stromseitigen Installationen und Netze, so einer der Planungsaufgaben, sollen unverändert bleiben. Nur die erforderlichen schalttechnischen Einrichtungen nach dem 20 kV Anschluss, sind bei der Aufgabenstellung zu berücksichtigen.
In das 20 kV Liegenschaftsnetz sind ca. 9 Bestand-Photovoltaikanlagen und 5 PV-Neuanlagen, bis zu einer Gesamtleistung von ca. 1.000 kWp, und 3 BHKW Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 800 kW, in unterschiedlichen Gebäuden aufgeschaltet werden. Sämtlich erzeugter überschüssiger regenerativer PV-Strom soll der Batterie zugeführt, und falls der Eigenbedarf einen weiteren Überschuss zulässt, über das 20 kV Netz in das öffentliche 110 kV Netz eingespeist werden können.
Thermisch sollen die bestehenden „Heizzentralen“ über ein Nahwärmenetz verbunden werden. Die Technik innerhalb der Heizzentralen bleibt dabei nahezu unverändert. Nur die zusätzlichen Anbindungen an das Nahwärmenetz sind hinzuzufügen.
Die erforderliche Trassenplanung des 20 kV Leitungsnetzes, des Nahwärmenetzes einschließlich Anbindungen in die Gebäude sowie die dazu erforderlichen Infrastrukturplanungen, einschließlich der Wiederherstellung der Gelände-, Verkehrs- und Wegeflächen, unter Beachtung sämtlicher Ent- und Versorgungsleitungen, sind Teil dieser Planungsleistungen.
Regenerative sind 5 neue PV-Anlagen mit einer Größe zwischen 100 und 400 kWp, einschließlich deren Einbindung in das Netz der Stadt Freiburg zu planen.
Für die Planungsleistungen der unter Nr. II.1.4) genannten Kostengruppen werden Baukosten über 2,6 Mio. Euro brutto erwartet. Die Planung der Leistungen ist voraussichtlich ab August 2022 vorgesehen. Der Abschluss der Baumaßnahmen hat bis zum 31.07.2025 zu erfolgen. Die Inbetriebnahme und Abrechnung der gesamten Baumaßnahme müssen bis zum 31.12.2025 erfolgt sein.
Derzeit wird eine grundsätzliche Machbarkeitsstudie und Grundlagenermittlung durchgeführt (inkl. grober Kostenermittlung). Das Ergebnis wird im Laufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Leistungen der Elektroplanung, Wärmeversorgung und Infrastruktur nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 und 9 sowie Planungsleistungen der Objektplanung - Freianlagen (Tiefbauleistungen) nach HOAI Teil 3, Abschnitt 2, § 38.
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Unter den geeigneten Bewerbern wird eine Auswahl (Rangfolge durch Punkteverteilung) getroffen und so ggfs. die Zahl der zu Verhandlungen aufgeforderten Bewerber gegenüber den geeigneten Bewerbern reduziert.
Soweit mehr als 3 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die zusätzlich 3 bis maximal 5 auszuwählenden Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien:
Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in der Bekanntmachung bzw. in den Bewerbungsunterlagen.
Auswahlkriterien mit Gewichtung:
1. projektbezogene Erfahrungen (Büro) mit 90%,
2. unternehmensbezogene Leistung mit 10%.
Die Referenzabfragen 1 und 2 (siehe unten) gelten als KO-Kriterien – wer hierzu keine Referenzen nachweisen kann, wird ausgeschlossen.
Ebenso ausgeschlossen werden Bewerber mit weniger als 5 fachbezogenen Mitarbeiter_innen als Durchschnitt in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung (siehe unten).
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge das Los.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Mit Beauftragung der Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung und der Freianlagen wird zunächst die Leistungsphase 2 mit vertiefter Kostenschätzung beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen 3 - 9 werden stufenweise beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Planungsleistungen der Freianlagen werden mit beauftragt, sind im Umfang aber deutlich untergeordnet: es handelt sich lediglich um das Herstellen der erforderlichen Leitungsgräben und das Wiederherstellen der dortigen Oberflächen.
Die Planungsleistungen der Anlagengruppen 7 und 9 (nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen sowie sonstige Maßnahmen für technische Anlagen im Außenbereich) werden ebenfalls mit beauftragt, sind aber im Umfang deutlich untergeordnet.
Die Gebäudeautomation wird zentral über eine bereits bestehende Gebäudeleitstelle im Rathaus im Stühlinger BA1 (Fertigstellung 2017) erfolgen. Dazu sind die entsprechenden Schnittstellen zu planen und baulich anzuschließen. Die Planungsleistungen der Gebäudeautomation werden gesondert vergeben und sind nicht Bestandteil des Verfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
• § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000 € Deckungssumme für Personenschäden und 2.000.000 € Deckungssumme für Sachschäden.
• § 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt die mit der Ausführung des Auftrages in Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Der Auftraggeber wird für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) und Wettbewerbsregister anfordern.
• § 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen.
• § 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft.
• § 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.
• § 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.
• Für die Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 Abs. 1 VgV einzureichen, dass keine Ausschlussgründe in Anlehnung an §§ 43 bis 47 VgV i.V.m. § 123 und 124 GWB bestehen.
• § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen einschließl. Büroinhaber_innen (ohne freie Mitarbeiter_innen, kaufmännische Mitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Hilfskräfte) in den letzten 3 Kalenderjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
• § 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/ der Bewerbergemeinschaft anhand von folgenden Referenzen:
1) Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (ELT: Anlagengruppen 4. und 5. nach HOAI Teil 4 § 53) im Bereich „ToHouse“ 20 KV und Schaltanlagen, Hausanschlüsse usw., innerhalb eines Projektes.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Baukosten KG 440, 450 und 540 mind. 1 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
2) Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (ELT: Anlagengruppen 4. und 5. nach HOAI Teil 4 § 53) im Bereich 110 KV-Netze und Schaltanlagen usw., innerhalb eines Projektes.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Baukosten KG 440, 450 und 540 mind. 1 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
3) Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (ELT: Anlagengruppen 4. und 5. nach HOAI Teil 4 § 53) im Bereich „Indoor“ 400 V (allgemeine Installationstechnik), beginnend von Hauptverteilungen bis Endverbraucher, innerhalb eines Projektes.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Baukosten KG 440, 450 und 540 mind. 1 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
4) Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (ELT: Anlagengruppen 4. und 5. nach HOAI Teil 4 § 53) mit der Einbindung von PV-Großanlagen, einschließlich Lastabwürfen und Freischalteinrichtungen, innerhalb eines Projektes.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Baukosten KG 440, 450 und 540 mind. 1 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
5) Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (ELT: Anlagengruppen 4. und 5. nach HOAI Teil 4 § 53) mit der Einbindung von Einzelkraftwerken bestehend aus PV Anlagen, BHKW usw. einschließlich Lastabwürfen und Freischalteinrichtungen, innerhalb eines Projektes.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Baukosten KG 440, 450 und 540 mind. 1 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
6) Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (ELT: Anlagengruppen 4. und 5. nach HOAI Teil 4 § 53) im Bereich Stromspeicherungen mit aktuellen Batterietechniken, innerhalb eines Projektes.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Baukosten KG 440, 450 und 540 mind. 1 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
7) Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (ELT: Anlagengruppen 4. und 5. nach HOAI Teil 4 § 53) im Bereich Schwachstromtechnik-Infrastruktur, innerhalb eines Projektes.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Baukosten KG 440, 450 und 540 mind. 0,5 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
8) Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (Wärmeversorgung: Anlagengruppen 2. nach HOAI Teil 4 § 53) im Bereich Nahwärmeversorgung von Großindustrieanlagen, Wohngebieten, Stadt-Quartieren, ab Wärmeerzeugungsanlagen bis Indoor (Hausanschluss) der Wärmeempfänger (Einzel-Groß-Endverbraucher), innerhalb eines Projektes.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Baukosten KG 420 und 540 mind. 1 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
9) Angabe von Referenzprojekten für Planungsleistungen für Freianlagen im Rahmen einer erfolgten Umsetzung.
Mindestkriterien an die Referenzen:
- Vollständig erbrachte Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8
- Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II
- Baukosten KGR 510 und 520 mind. 0,5 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzung ab 01.01.2012 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV
Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Elektroplanungsleistungen verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Elektroplaner/in tätig zu werden.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortliche Berufsangehörige bzw. einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bezug der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bewerberfragen und Antworten wird der Bewerber jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls ist der Beweber verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Daher wird empfohlen, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Bewerber ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im eVergabe-Portal erfolgt.
Die Abgabe der Bewerbung und der Angebote darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Die geforderten Anlagen und Nachweisen sind elektronisch im Projekt hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV).
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Machbarkeitsstudie und Grundlagenermittlung,
- Mustervertrag über Planungsleistungen,
- Zuschlagskriterien,
- Rahmenterminplan über den weiteren Ablauf des Projektes.
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich nicht zulässig (siehe VgV-Teilnahmebedingungen Stadt Freiburg). Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Auftraggeberin vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 22.03.2022, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline der Deutschen eVergabe wenden: E-Mail: [gelöscht] oder telefonisch: 0611 / 949106-83.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]