Planung IHK Innenstadt - Umgestaltung Bahnhofstraße Referenznummer der Bekanntmachung: S-HATT-2022-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hattingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung IHK Innenstadt - Umgestaltung Bahnhofstraße
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Umgestaltung der Bahnhofstraße in Hattingen-Mitte. Die Bahnhofstraße ist eine Büro-, Geschäfts- und Wohnstraße und ist geprägt von der gründerzeitlichen Bebauung. Das Amtsgericht, mehrere Rechtsanwaltskanzleien, städtische Verwaltungsgebäude, eine Schule, eine Kindertagesstätte und eine Kirche sind heutige Anlieger. Die Ziele der Umgestaltung sind eine funktionale Neuordnung des Straßenraums und die Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs. Umgestaltet werden die Straße, Straßennebenflächen (Stellplätze), Gehwege sowie angrenzende Freiflächen und Pflanz- und Baumbeete. Die Baukosten betragen insgesamt ca. 2,9 Mio Euro brutto.
Bahnhofstraße 45525 Hattingen
a) Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2021 §39, Lph. 5-8 i.V. mit Anlage 11, Ziffer 11.1
b) Objektplanung Verkehrsanlagen gem. HOAI 2021 §47, Lph. 5-8 i.V. mit Anlage 13, Ziffer 13.1
c) Besondere zusätzliche Leistungen: Prüfung von Nachträgen mit Örtlicher Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen gem. HOAI 2021 §47, Anlage 13, Ziffer 13.1
In Abhängigkeit von der Bauzeit über die geplante Bauphase (Dez. 2023 bis April 2026) hinaus
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Angabe zum Umsatz der letzten drei Jahre). Gewichtung = 35%
2. Technische Leistungsfähigkeit (Angaben zum Personal der letzten drei Jahre) Gewichtung = 35%
3. Angabe zur fachlichen Eignung (Angaben Referenzprojekte 1 bis 3) Gewichtung = 30%
Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen und bei den vorgenannten Auswahlkriterien die höchste Gesamtzahl erzielen, werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die detaillierten Angaben zu den Einzelgewichtungen und Bepunktungen entnehmen Sie bitte der Auswertung Bewerbungsbogen. Bei Punktgleichheit und gleichzeitiger Überschreitung der maximalen Bieteranzahl, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, entscheidet das Los über eine Aufforderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Vereinbarung gemäß §§ 2, 3 GWB.
b) Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
c) Erklärung zur Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister.
d) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
e) Erklärung, dass durch den Bewerber keine Verfehlung begangen wurde, die zum Ausschluss vom Verfahren oder zur Eintragung in das Vergaberegister (§ 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz) führen könnte.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern ein Bewerber sich zum Nachweis seiner persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen, insb. Subunternehmer beruft, sind entsprechende Angaben auch für diese vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
a) Eigenerklärung über das Bestehen und die Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung. Im Auftragsfall ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz der Jahre 2018-2020
c) Angaben zum Umsatz der Jahre 2018-2020 im Bereich Freianlagen und Verkehrsanlagen
Mindestversicherungssumme: 1,5 Millionen Euro
Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern ein Bewerber sich zum Nachweis seiner persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen, insb. Subunternehmer beruft, sind entsprechende Angaben auch für diese vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
a) Angaben zum Personal:
- Gesamtpersonal der Jahre 2018-2020
- Personal im Bereich Freianlagen und Verkehrsanlagen in den Jahren 2018-2020
- Bürostruktur
b) Darstellung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten mit folgenden Angaben:
- Projektbezeichnung
- kurze Projektbeschreibung
- Realisierungszeitraum
- Leistungen des Bewerbers
- Honorarvolumen (brutto)
- Bauherr
- Ansprechpartner
- Anschrift, Postleitzahl, Ort
- Telefonnumer ANsprechpartner
- Art des Auftraggebers
- beigefügte Dokumente
- Referenzschreiben
- Kompetenzbereiche des Referenzprojekts
- Kriterien der Referenz
c) Angaben zur Absicht, Teile des Auftrages als Unterauftrag zu vergeben
Bei Bietergemeinschaften sind diese Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern ein Bewerber sich zum Nachweis seiner persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen, insb. Subunternehmer beruft, sind entsprechende Angaben auch für diese vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Architekten, Ingenieure oder juristische Personen gemäß § 75 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYRDD5VZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.