Erstellung und Aktualisierung elektrische Stromlaufpläne Klärwerke Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 67-2022-0019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung und Aktualisierung elektrische Stromlaufpläne Klärwerke Düsseldorf
Erstellung, Standartisierung und Aktualisierung elektrische Stromlaufpläne für die beiden Klärwerke Düsseldorf.
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb Auf'm Hennekamp 47 40225 Düsseldorf Deutschland
Erstellung, Standartisierung und Aktualisierung elektrische Stromlaufpläne für die beiden Klärwerke Düsseldorf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Name Bewerber mit vollständiger Anschrift, Bürobeschreibung. Bei Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Bewerbergemeinschaft (Aufgabenverteilung. Verpflichtungserklärung Personaleinsatz. Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren für vergleichbare Leistungen, es ist zu trennen nach Ingenieur/Techniker und Zeichner. Angaben zum Personaleinsatz, Darstellung der Personen mit ihren Aufgaben und persönlichen Referenzen: Anforderungsprofil mindestens Techniker oder Meister: Abschluss als Staatlich geprüfter Techniker oder Meisterprüfung in der Elektrotechnik. Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der elektrotechnischen Anlagenplanung und im Umgang mit Eplan. Ggf. Angaben über von Nachunternehmer. Ggf ausgefüllte Vordrucke ZV 3-5 (Bietergemeinschaft, Nachunternhmer, Eignungsleishe). Siehe auch detaillierte Angaben im LV.
Unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit.Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 - 124 GWB vorliegen, ergänzt durch den Nachweis gemäß § 48 (4) VgV. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (nicht älter als 12 Monate mit Mindestdeckungssumme von 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden für jeden Versicherungsfall. Angaben zur Zahlung von Steuern. Nachweis über die Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Darstellung der Verknüpfung zu anderen Unternehmen, Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung zur Art und Anzahl der technischen Ausstattung des Unternehmens: generelle Ausstattung, Geräteausstattung, Datensicherung, Office-Schnittstellen Hierbei ist besonders darzustellen: Mindeststandard Hard- und Software: x64 MS-kompatible Hardwareumgebung, Eplan Arbeitsplätze, MS-Office, Adobe Acrobat oder vergleichbar.
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonderkündigungsrecht: Der AG behält sich vor, ab 01.04.2025 ein Sonderkündigungsrecht anzuwenden. Hierbei wird die Kündigung zwei Monate vor der gültigen Kündigung dem AN schriftlich gemeldet. Zum Kündigungszeitpunkt erlöscht der Vertrag vollständig und es erfolgt eine abschließende Abrechnung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.