Vergabeverfahren Social Media
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70184
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Social Media
Die Imagekampagne THE LÄND des Landes Baden-Württemberg zeigt jungen Menschen – insbesondere Fachkräften – die für sie relevanten Vorzüge des Lebens in Baden-Württemberg. Die Imagekampagne wird von der Lead-Agentur Jung von Matt Neckar GmbH (JvM) betreut. Das Landesmarketing sucht mit diesem Vergabeverfahren eine Agentur, die diese Botschaften in Abstimmung mit der Lead-Agentur humorvoll, überraschend und innovativ über die THE LÄND Kanäle auf Instagram, LinkedIn, Facebook und Twitter verbreitet.
Stuttgart
Betreuung der Social Media Kanäle der Dachmarkenkampagne THE LÄND inkl. strategischer Beratung, Redaktionsplanung, Content,-Planung, -Erstellung und Umsetzung sowie Community Management in deutscher und ggf. englischer Sprache. Näheres ist in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Einseitige Verlängerungsoption des Landes um 1 Jahr.
Einseitige Verlängerungsoption des Landes um 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
• Eigenerklärung zum Ausschluss der Technologie von L. Ron Hubbard.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) im Social-Media-Bereich in den Jahren 2019, 2020 und 2021,
• Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss entweder eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 250.000 € für Personen- und Sachschäden und mindestens 250.000 € für Vermögensschäden pro Jahr haben oder erklären, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird.
Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigten-zahl in den Jahren 2019, 2020 und 2021,
• Eigenerklärungen zu Referenzen im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote.
Eigenerklärung über mindestens drei Referenzprojekte im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote über vergleichbare Projekte, die die Expertise und den sicheren Umgang mit den vier Fokuskanälen Instagram, LinkedIn, Facebook und Twitter sowie im Bereich Community Management belegen.
Die drei Referenzprojekte müssen insgesamt alle vier Fokuskanäle und folgende Elemente abdecken:
• Produziertes Videomaterial,
• Grafikanimation,
• englischsprachiger Content,
• Konzept für eine Serie,
• aktuelles Reel und aktuelle Story,
• Kooperation mit Influencer:innen, die die Agentur organisiert und betreut hat,
• Texte (Copy oder Kommentar), die von humorvollen Kontern über geistreiche Wortwitze bis zu informativen Texten das ganze Sprachspektrum abdecken,
• Umgang mit einem kritischen oder negativen Kommentar.
Nicht jedes der Referenzprojekte muss alle Fokuskanäle und alle Elemente abdecken. Es ist zulässig, dass die oben genannten Elemente durch mehr als drei Referenzen im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote abgedeckt wer-den.
Bei Bietergemeinschaften muss die Bietergemeinschaft insgesamt über entsprechende Referenzen verfügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, jedes Unter-nehmen/Büro im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) und jeden im Angebot benannten Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg mit dem Angebot abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte dürfen nicht teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Angebote zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag er-teilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).