Fachliche Betreuung der Beratungsprogramme, redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Webseite www.check-dein-spiel.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_08_21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachliche Betreuung der Beratungsprogramme, redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Webseite www.check-dein-spiel.de
Maßnahmen im Bereich der Prävention der Glücksspielsucht bilden einen Schwerpunkt des Auftraggebers. Um den Risiken entgegenzuwirken, die vom pathologischen Glücksspiel ausgehen, wurde im Jahr 2007 vom Auftraggeber eine Dachkampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht“ zur Prävention von Glücksspielsucht initiiert. Ziel der Kampagne ist es, in der bundesweiten Gesamtbevölkerung glücksspielsuchtbezogene Probleme zu begrenzen und die Ausbreitung des problematischen oder pathologischen Glücksspielverhaltens zu verhindern. In diesem Rahmen soll zum einen über die verschiedenen Glücksspielformen aufgeklärt werden, zum anderen soll der kritische und verantwortungsvolle Umgang mit Glücksspielen in der Allgemeinbevölkerung gefördert werden.
Das Internetangebot www.check-dein-spiel.de bietet umfassende Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Glücksspielen, einen Online-Selbsttest zur Überprüfung des eigenen Spielverhaltens sowie ein individuelles Online-Verhaltensänderungsprogramm „Check Out“ für Betroffene, um das eigene Spielverhalten kritisch zu hinterfragen und mit Hilfe eines Experten/ einer Expertin funktional verändern zu können.
Für Angehörige werden relevante Informationen und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und Wegweiser zu Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort aufgezeigt. Darüber hinaus wird das Beratungsprogramm „Time Out“ angeboten, welches Angehörigen im Zeitraum von vier bis sieben Wochen Unterstützung im Umgang mit Betroffenen und deren Glücksspielverhalten bietet.
1. Auftragsgegenstand ist die fachliche Betreuung der Beratungsprogramme „Check out“ und „Time out“. Dies beinhaltet folgende Leistungen:
Beratungsprogramme Check out und „Time out“ (individuelles Aufnahmegespräch durch einen Bezugstherapeuten, wöchentliche persönliche Rückmeldung durch den Bezugstherapeuten, Abschlussgespräch durch den Bezugstherapeuten, Zusatzgespräch mit dem Bezugstherapeuten nach drei Monaten),
E-Mail-Beratung und Bearbeitung von E-Mail-Anfragen durch therapeutisches Fachpersonal,
Qualitätssicherung (monatliche Datenanalyse und Monatsreport über Interventionsmaßnahmen, Jahresevaluation).
2. Sodann ist Auftragsgegenstand die kontinuierliche redaktionell-fachliche Betreuung sowie Aktualisierung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts www.check-dein-spiel.de. Hierzu zählen folgende Leistungen:
Entwicklung neuer Inhalte für den internetauftritt und Aktualisierung bestehender Inhalte zu allen Themen des Internetauftritts für die Ansprache aller drei Zielgruppen,
Redaktionell-inhaltiche Aktualisierungen/Anpassungen auf www.check-dein-spiel.de
Aktualitätskontrolle und Anpassungen von internen und externen Links und der Seiteninhalte des Internetauftritts (z.B. durch Überprüfung veröffentlichter Studienergebnisse oder Zahlenangaben),
Beantwortung von Anfragen von Bürgerinnnen und Bürgern, die über die E-Mailadresse der Internetseite eingehen,
Recherche, Bearbeitung und Einstellen von Bildmaterial in bereits bestehende sowie neue Seiten des Internetauftritts.
3. Ebenso ist Auftragsgegenstand die allgemeine fachliche und konzeptonelle Weiterentwicklung. Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:
Einführung neuer Module und Elemente auf Grund von fachlichen, politischen oder wissenschaftlichen Anforderungen und Trendanpassung,
Entwicklung neuer Inhaltsseiten und Einpassung in die bestehende Struktur des Internetauftritts,
Mitwirken bei der Weiterentwicklung des Designs auf der Grundlage des Corporate Designs des Internetauftritts und der Gesamtkampagne, der Benutzerführung, der Inhalte und technischer Elemente im Hinblick auf die Erhöhung der Nutzerfreundlihckeit es Internetauftritts.
Die technische Betreuung der oben aufgeführten Leistungen ist nicht Gegenstand dieses Auftrags, sondern wird von einem Dritte ausgeführt.
Maßnahmen im Bereich der Prävention der Glücksspielsucht bilden einen Schwerpunkt des Auftraggebers. Um den Risiken entgegenzuwirken, die vom pathologischen Glücksspiel ausgehen, wurde im Jahr 2007 vom Auftraggeber eine Dachkampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht“ zur Prävention von Glücksspielsucht initiiert. Ziel der Kampagne ist es, in der bundesweiten Gesamtbevölkerung glücksspielsuchtbezogene Probleme zu begrenzen und die Ausbreitung des problematischen oder pathologischen Glücksspielverhaltens zu verhindern. In diesem Rahmen soll zum einen über die verschiedenen Glücksspielformen aufgeklärt werden, zum anderen soll der kritische und verantwortungsvolle Umgang mit Glücksspielen in der Allgemeinbevölkerung gefördert werden.
Das Internetangebot www.check-dein-spiel.de bietet umfassende Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Glücksspielen, einen Online-Selbsttest zur Überprüfung des eigenen Spielverhaltens sowie ein individuelles Online-Verhaltensänderungsprogramm „Check Out“ für Betroffene, um das eigene Spielverhalten kritisch zu hinterfragen und mit Hilfe eines Experten/ einer Expertin funktional verändern zu können.
Für Angehörige werden relevante Informationen und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und Wegweiser zu Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort aufgezeigt. Darüber hinaus wird das Beratungsprogramm „Time Out“ angeboten, welches Angehörigen im Zeitraum von vier bis sieben Wochen Unterstützung im Umgang mit Betroffenen und deren Glücksspielverhalten bietet.
1. Auftragsgegenstand ist die fachliche Betreuung der Beratungsprogramme „Check out“ und „Time out“. Dies beinhaltet folgende Leistungen:
Beratungsprogramme Check out und „Time out“ (individuelles Aufnahmegespräch durch einen Bezugstherapeuten, wöchentliche persönliche Rückmeldung durch den Bezugstherapeuten, Abschlussgespräch durch den Bezugstherapeuten, Zusatzgespräch mit dem Bezugstherapeuten nach drei Monaten),
E-Mail-Beratung und Bearbeitung von E-Mail-Anfragen durch therapeutisches Fachpersonal,
Qualitätssicherung (monatliche Datenanalyse und Monatsreport über Interventionsmaßnahmen, Jahresevaluation).
2. Sodann ist Auftragsgegenstand die kontinuierliche redaktionell-fachliche Betreuung sowie Aktualisierung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts www.check-dein-spiel.de. Hierzu zählen folgende Leistungen:
Entwicklung neuer Inhalte für den internetauftritt und Aktualisierung bestehender Inhalte zu allen Themen des Internetauftritts für die Ansprache aller drei Zielgruppen,
Redaktionell-inhaltiche Aktualisierungen/Anpassungen auf www.check-dein-spiel.de
Aktualitätskontrolle und Anpassungen von internen und externen Links und der Seiteninhalte des Internetauftritts (z.B. durch Überprüfung veröffentlichter Studienergebnisse oder Zahlenangaben),
Beantwortung von Anfragen von Bürgerinnnen und Bürgern, die über die E-Mailadresse der Internetseite eingehen,
Recherche, Bearbeitung und Einstellen von Bildmaterial in bereits bestehende sowie neue Seiten des Internetauftritts.
3. Ebenso ist Auftragsgegenstand die allgemeine fachliche und konzeptonelle Weiterentwicklung. Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:
Einführung neuer Module und Elemente auf Grund von fachlichen, politischen oder wissenschaftlichen Anforderungen und Trendanpassung,
Entwicklung neuer Inhaltsseiten und Einpassung in die bestehende Struktur des Internetauftritts,
Mitwirken bei der Weiterentwicklung des Designs auf der Grundlage des Corporate Designs des Internetauftritts und der Gesamtkampagne, der Benutzerführung, der Inhalte und technischer Elemente im Hinblick auf die Erhöhung der Nutzerfreundlihckeit es Internetauftritts.
Die technische Betreuung der oben aufgeführten Leistungen ist nicht Gegenstand dieses Auftrags, sondern wird von einem Dritte ausgeführt.
Der Vertrag kann insgesamt zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Im Falle der Verlängerung endet der Vertrag jeweils nach weiteren zwölf Monaten. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens drei Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes nach Abs. 2 bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 schriftlich mit.
Der Vertrag kann insgesamt zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Im Falle der Verlängerung endet der Vertrag jeweils nach weiteren zwölf Monaten. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens drei Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes nach Abs. 2 bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 schriftlich mit.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
3. Eigenerklärung zu § 21 AEntG
4. Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Darstellung des Projektmanagements, insb. der Gestaltung und Umsetzung der internen und externen Abstimmungsprozesse sowie der Nutzung von Tools für das Projektmanagement und die Redaktion, max. 4 DIN A4 Seiten.
7. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate bei Angebotsabgabe)
8. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind .
9. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
10. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von mindestens 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens und des Projektinhalts, welche die unten stehenden Mindestanforderungen erfüllen.
Es sind geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss) einzureichen, welche die unten stehenden Mindestanforderungen erfüllen. Geeignet ist eine Referenz, wenn sie mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist.
11.Qualifikationsprofile der eingesetzten Fachkräfte
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden. Es sind mind. 3 verschiedene Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Projektleitung, 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Vertretung der Projektleitung und 1 weiteres Qualifikations- und Erfahrungsprofil für das Projektteam.
12. Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.
Mindestanforderungen:
mindestens 3 geeigneten Referenzen
mindestens 2 Referenzen zu Online-Beratungsleistungen in der Suchtberatung oder Suchtprävention
mindestens 1 Referenz zur redaktionell-fachlichen Betreuung von Webauftritten
jeweils anzugeben sind Auftraggeber, Ansprechpartner, Auftragsgegenstand, Laufzeit des Projektes
Mindestanforderungen:
Zu 11:
Qualifikation
mind. 3 verschiedene Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Projektleitung, 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Vertretung der Projektleitung und 1 weiteres Qualifikations- und Erfahrungsprofil für das Projektteam
Für alle:
Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift Muttersprache oder auf Sprachniveau C2 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Ein Teammitglied muss eine abgeschlossene Ausbildung zum Diplom-Psychologen sowie eine abgeschlossene (von der Deutschen Rentenversicherung anerkannte) psychotherapeutische Weiterbildung haben.
Ein Teammitglied muss eine abgeschlossene Ausbildung / abgeschlossenes Studium im Bereich Redaktion haben (z.B. Journalistik, Germanistik)
Erfahrung
Die Erfahrungen von Projektleitung, Vertretung und Projektteam dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Für die Projektleitung und die Vertretung der Projektleitung:
Erfahrung mit der Durchführung vergleichbarer Aufträge in leitender Position.
Kenntnisse über alle relevanten Themen aus dem Bereich Prävention der Glücksspielsucht, die auf www.check-dein-spiel.de behandelt werden.
Folgende Erfahrung ist durch das gesamte Projektteam nachzuweisen (d.h. es ist ausreichend, wenn die nachfolgenden Erfahrungen jeweils von mindestens einer Fachkraft nachgewiesen werden):
Erfahrung in der schnellen Einarbeitung in neue Sachverhalte und in der Umsetzung der Inhalte in zielgruppengerechte Texte
Erfahrung in der Recherche und Interpretation neuer wissenschaftlicher Studien und/ oder anderer Publikationen aus dem Bereich Suchtprävention und deren Aufbereitung für die Allgemeinbevölkerung.
Erfahrung in der fachlichen und redaktionellen Betreuung von Webauftritten eines Fachministeriums oder einer Fachbehörde auf Bundes- oder Länderebene oder einer vergleichbaren Institution im Bereich des Gesundheitswesens oder einem verwandten Fachgebiet.
Technisches Verständnis der Funktionsweisen des CMS TYPO 3 und Erfahrungen mit TYPO 3 auf der Anwendungsebene (Backend).
Kenntnisse über relevante Themen aus dem Bereich Prävention der Glücksspielsucht, die auf www.check-dein-spiel.de behandelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.