Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Bau des Siegbergtunnels Referenznummer der Bekanntmachung: 261_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Bau des Siegbergtunnels
Um die Planungswürdigkeit des Siegbergtunnels bewerten zu können, soll für diesen das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ermittelt werden.
Dies beinhaltet die Ermittlung der monetarisierbaren Nutzenkomponenten, die sich mit dem Tunnelbau ergeben würden, und den Kosten, die das Bauprojekt verursachen würde.
Um die Planungswürdigkeit des Siegbergtunnels bewerten zu können, soll für diesen das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ermittelt werden.
Dies beinhaltet die Ermittlung der monetarisierbaren Nutzenkomponenten, die sich mit dem Tunnelbau ergeben würden, und den Kosten, die das Bauprojekt verursachen würde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Bau des Siegbergtunnels
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52604
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsauftrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen (im Falle der Versendung z.B. auf elektronischem Weg) vor einer verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Meint der Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber / Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]