WEA Barntrup Referenznummer der Bekanntmachung: WEA-SWL-2022-1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-lemgo.de
Abschnitt II: Gegenstand
WEA Barntrup
Rahmenvertrag WEA
Stadtwerke Lemgo GmbH Bruchweg 24 32657 Lemgo
Der Stadtwerke Lemgo GmbH stehen mehrere Grundstücke an zwei unterschiedlichen Projektstandorten in der Stadt Barntrup, Kreis Lippe, zur Verfügung. An diesen Standorten besteht derzeit die Möglichkeit, Vorhaben mit Windenergieanlagen (WEA) zu realisieren.
Standort 1 liegt im Nordosten der Stadt Barntrup und trägt den Projektnamen "Barntrup-Nord". Die zur Verfügung stehenden Flächen ermöglichen die Positionierung von zwei WEA der aktuell auf dem Markt größtmöglichen Anlagentechnologie. Unter Berücksichtigung von verschiedenen Abstandskriterien (Baulastradius, Rotorradius und Turbulenzellipsen) und in Hinblick auf die Gesamtstruktur des Projektstandortes (z. B. Geländestruktur, Bewaldung, landesspezifische Abstandsvorgaben, vorplanerische Erkenntnisse) ist folgende Klassifizierung der WEA vorgesehen:
- 2 WEA der Klassifizierung A1 Rotordurchmesser: mindestens 141 m; höchstens 171 m Gesamthöhe: mindestens 201 m; höchstens 251 m
Hinweis: Die ungeraden Zahlen berücksichtigen mögliche Rundungen der Nachkommastellen.
Standort 2 liegt im Osten der Stadt Barntrup nahe der nordrhein-westfälischen Grenze zu Niedersachsen und ist als Projekt "Barntrup-Ost" benannt. Die zur Verfügung stehenden Flächen ermöglichen die Positionierung von zwei WEA mit mittelgroßen Rotordurchmessern der modernen Anlagentechnologie oder alternativ von einer WEA der aktuell auf dem Markt größtmöglichen Anlagentechnologie. Unter Berücksichtigung von verschiedenen Abstandskriterien (Baulastradius, Rotorradius und Turbulenzellipsen) und in Hinblick auf die Gesamtstruktur des Projektstandortes (z. B. Geländestruktur, Bewaldung, landesspezifische Abstandsvorgaben, vorplanerische Erkenntnisse) ist folgende Klassifizierung der WEA als Option 1 vorgesehen:
- WEA 1 der Klassifizierung B1 Rotordurchmesser: mindestens 121 m; höchstens 140,99 m Gesamthöhe: mindestens 201 m; höchstens 251 m
- WEA 2 der Klassifizierung B2 Rotordurchmesser: mindestens 121 m; höchstens 140,99 m Gesamthöhe: mindestens 181 m; höchstens 200,99 m
Alternativ zu Option 1 kann folgende WEA-Klassifizierung am Standort Barntrup-Ost berücksichtigt werden:
- 1 WEA der Klassifizierung A1 Rotordurchmesser: mindestens 141 m; höchstens 171 m Gesamthöhe: mindestens 201 m; höchstens 251 m
Hinweis: Die ungeraden Zahlen berücksichtigen mögliche Rundungen der Nachkommastellen.
Die Zahl der Bewerber ist nicht auf 10 begrenzt, vielmehr werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die gegen kein Ausschlusskriterium verstoßen. Die vorgenannte Angaben von 10 geplanten Bewerbern stellt lediglich eine erste Annahme dar.
Mindestens 25 Referenzen zu Planung, Bau und Inbetriebnahme von WEA mit nachfolgenden Merkmalen aus den letzten fünf Kalenderjahren (Abnahme 2017 - 2021)
- Rotordurchmesser größer/gleich 100 m
- Gesamthöhe größer/gleich 150 m
- Nennleistung größer/gleich 2,5 MW
- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung Transport zum WEA-Standort ("Kranstellfläche") inkl. Straßenverkehrsrechtlicher Genehmigungen sowie Streckenstudie
- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung spezieller Fundament-Erdarbeiten
- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung Lieferung Netzanschlussstation
- IT-Sicherheit (Zertifikat oder ähnliches)
- verschiedene Betriebsmodi für Leistungseinschränkungen
Mindestens 25 Referenzen zur Wartung der vorbeschriebenen WEA aus den letzten fünf Kalenderjahren mit folgendem Leistungsumfang:
- Vollwartung der WEA
- 24/7 Leitwarte
- Verfügbarkeitsgarantie größer/gleich 95% der WEA im Rahmen der Wartung
- Deutschsprachiger Servicebetrieb
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss folgende Erklärungen abgeben:
Wir erklären als Unternehmen,
- dass für uns kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegt.
§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB lautet wie folgt:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Wir erklären ferner als Unternehmen,
- dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,
- dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben,
- dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird,
- dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 10 Mio. EUR
alternativ zu vorstehender Erklärung
- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.
- Nettoumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Mindestens 25 Referenzen zu Planung, Bau und Inbetriebnahme von WEA mit nachfolgenden Merkmalen aus den letzten fünf Kalenderjahren (Abnahme 2017 - 2021)
- Rotordurchmesser größer/gleich 100 m
- Gesamthöhe größer/gleich 150 m
- Nennleistung größer/gleich 2,5 MW
- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung Transport zum WEA-Standort ("Kranstellfläche") inkl. Straßenverkehrsrechtlicher Genehmigungen sowie Streckenstudie
- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung spezieller Fundament-Erdarbeiten
- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung Lieferung Netzanschlussstation
- IT-Sicherheit (gemäß Zertifikat oder ähnliches)
- verschiedene Betriebsmodi für Leistungseinschränkungen
Mindestens 25 Referenzen zur Wartung der vorbeschriebenen WEA aus den letzten fünf Kalenderjahren mit folgendem Leistungsumfang:
- Vollwartung der WEA
- 24/7 Leitwarte
- Verfügbarkeitsgarantie größer/gleich 95% der WEA im Rahmen der Wartung
- Deutschsprachiger Servicebetrieb
Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß III 2.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDK9P0E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.