WEA Barntrup Referenznummer der Bekanntmachung: WEA-SWL-2022-1

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-lemgo.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDK9P0E/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDK9P0E
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

WEA Barntrup

Referenznummer der Bekanntmachung: WEA-SWL-2022-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31121300 Windenergieerzeuger
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag WEA

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31121300 Windenergieerzeuger
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:

Stadtwerke Lemgo GmbH Bruchweg 24 32657 Lemgo

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Stadtwerke Lemgo GmbH stehen mehrere Grundstücke an zwei unterschiedlichen Projektstandorten in der Stadt Barntrup, Kreis Lippe, zur Verfügung. An diesen Standorten besteht derzeit die Möglichkeit, Vorhaben mit Windenergieanlagen (WEA) zu realisieren.

Standort 1 liegt im Nordosten der Stadt Barntrup und trägt den Projektnamen "Barntrup-Nord". Die zur Verfügung stehenden Flächen ermöglichen die Positionierung von zwei WEA der aktuell auf dem Markt größtmöglichen Anlagentechnologie. Unter Berücksichtigung von verschiedenen Abstandskriterien (Baulastradius, Rotorradius und Turbulenzellipsen) und in Hinblick auf die Gesamtstruktur des Projektstandortes (z. B. Geländestruktur, Bewaldung, landesspezifische Abstandsvorgaben, vorplanerische Erkenntnisse) ist folgende Klassifizierung der WEA vorgesehen:

- 2 WEA der Klassifizierung A1 Rotordurchmesser: mindestens 141 m; höchstens 171 m Gesamthöhe: mindestens 201 m; höchstens 251 m

Hinweis: Die ungeraden Zahlen berücksichtigen mögliche Rundungen der Nachkommastellen.

Standort 2 liegt im Osten der Stadt Barntrup nahe der nordrhein-westfälischen Grenze zu Niedersachsen und ist als Projekt "Barntrup-Ost" benannt. Die zur Verfügung stehenden Flächen ermöglichen die Positionierung von zwei WEA mit mittelgroßen Rotordurchmessern der modernen Anlagentechnologie oder alternativ von einer WEA der aktuell auf dem Markt größtmöglichen Anlagentechnologie. Unter Berücksichtigung von verschiedenen Abstandskriterien (Baulastradius, Rotorradius und Turbulenzellipsen) und in Hinblick auf die Gesamtstruktur des Projektstandortes (z. B. Geländestruktur, Bewaldung, landesspezifische Abstandsvorgaben, vorplanerische Erkenntnisse) ist folgende Klassifizierung der WEA als Option 1 vorgesehen:

- WEA 1 der Klassifizierung B1 Rotordurchmesser: mindestens 121 m; höchstens 140,99 m Gesamthöhe: mindestens 201 m; höchstens 251 m

- WEA 2 der Klassifizierung B2 Rotordurchmesser: mindestens 121 m; höchstens 140,99 m Gesamthöhe: mindestens 181 m; höchstens 200,99 m

Alternativ zu Option 1 kann folgende WEA-Klassifizierung am Standort Barntrup-Ost berücksichtigt werden:

- 1 WEA der Klassifizierung A1 Rotordurchmesser: mindestens 141 m; höchstens 171 m Gesamthöhe: mindestens 201 m; höchstens 251 m

Hinweis: Die ungeraden Zahlen berücksichtigen mögliche Rundungen der Nachkommastellen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Zahl der Bewerber ist nicht auf 10 begrenzt, vielmehr werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die gegen kein Ausschlusskriterium verstoßen. Die vorgenannte Angaben von 10 geplanten Bewerbern stellt lediglich eine erste Annahme dar.

Mindestens 25 Referenzen zu Planung, Bau und Inbetriebnahme von WEA mit nachfolgenden Merkmalen aus den letzten fünf Kalenderjahren (Abnahme 2017 - 2021)

- Rotordurchmesser größer/gleich 100 m

- Gesamthöhe größer/gleich 150 m

- Nennleistung größer/gleich 2,5 MW

- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung Transport zum WEA-Standort ("Kranstellfläche") inkl. Straßenverkehrsrechtlicher Genehmigungen sowie Streckenstudie

- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung spezieller Fundament-Erdarbeiten

- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung Lieferung Netzanschlussstation

- IT-Sicherheit (Zertifikat oder ähnliches)

- verschiedene Betriebsmodi für Leistungseinschränkungen

Mindestens 25 Referenzen zur Wartung der vorbeschriebenen WEA aus den letzten fünf Kalenderjahren mit folgendem Leistungsumfang:

- Vollwartung der WEA

- 24/7 Leitwarte

- Verfügbarkeitsgarantie größer/gleich 95% der WEA im Rahmen der Wartung

- Deutschsprachiger Servicebetrieb

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber muss folgende Erklärungen abgeben:

Wir erklären als Unternehmen,

- dass für uns kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegt.

§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB lautet wie folgt:

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Wir erklären ferner als Unternehmen,

- dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,

- dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben,

- dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

- dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird,

- dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 10 Mio. EUR

alternativ zu vorstehender Erklärung

- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.

- Nettoumsatz der letzten drei Geschäftsjahre

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mindestens 25 Referenzen zu Planung, Bau und Inbetriebnahme von WEA mit nachfolgenden Merkmalen aus den letzten fünf Kalenderjahren (Abnahme 2017 - 2021)

- Rotordurchmesser größer/gleich 100 m

- Gesamthöhe größer/gleich 150 m

- Nennleistung größer/gleich 2,5 MW

- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung Transport zum WEA-Standort ("Kranstellfläche") inkl. Straßenverkehrsrechtlicher Genehmigungen sowie Streckenstudie

- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung spezieller Fundament-Erdarbeiten

- Koordinierung, Organisation und Durchführung bzw. Beauftragung Lieferung Netzanschlussstation

- IT-Sicherheit (gemäß Zertifikat oder ähnliches)

- verschiedene Betriebsmodi für Leistungseinschränkungen

Mindestens 25 Referenzen zur Wartung der vorbeschriebenen WEA aus den letzten fünf Kalenderjahren mit folgendem Leistungsumfang:

- Vollwartung der WEA

- 24/7 Leitwarte

- Verfügbarkeitsgarantie größer/gleich 95% der WEA im Rahmen der Wartung

- Deutschsprachiger Servicebetrieb

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß III 2.3

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/03/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 48 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPWYDK9P0E

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,

4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/02/2022

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