Zugsicherung VE679 U81 Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0136
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zugsicherung VE679 U81
Zugsicherung VE679
Düsseldorf
Lieferung und betriebsfertige Montage der Zugsicherungsanlage für die Stadtbahnstrecke U81/1.BA
Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung/der Neubau der Innen- und Außenanlage einer Zugsicherungsanlage (ZSA). Die neue Stadtbahnlinie U81 zweigt über ein Brückenbauwerk in eine Tunnelstrecke mit Rampe und Tunnelbauwerk bis zum U-Bahnhof Flughafen Terminal ab. Die dort erforderlichen Gleiswechsel und Fahrbeziehungen sollen von der Zugsicherungsanlage gesichert werden. Die Innenanlage der ZSA wird in Räumen des U-Bahnhofs untergebracht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle oder bei EU vergleichbar)
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften durch den Auftragnehmer (Lg 419 - Bestandteil
der Vergabeunterlagen)
- Verpflichtungserklärung zur Vorlage im Vergabeverfahren (Formblatt 2 - Bestandteil der Vergabeunterlagen)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular ZV2 - Bestandteil der Vergabeunterlagen)
- Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Mindestumsatz 5,0 Millionen Euro
pro Jahr)
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (gültig und nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Berufsgenossenschaft, Krankenkasse- gültig und nicht älter als 1 Jahr)
- Preisermittlung Bund (221-223)
- Urkalkulation (auf Verlangen der zuständigen Vergabestelle)
- Nachweis von (mindestens 3) Referenzprojekten (alle Referenzprojekte müssen bei Betreibern von Straßenbahn-/Stadtbahn-/ DB-Anlagen erbracht worden sein und die im Formblatt 4 genannten Mindestanforderungen erfüllen) über vergleichbare Leistungen in den letzten zehn Jahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer (siehe Formblatt 4 - Bestandteil der Vergabeunterlagen)
- Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen
- Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre,
getrennt nach Berufsgruppen
- Aufstellung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals
- Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme (brutto), sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt.
- Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 3% der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge) (brutto).
Die Sicherheit ist ausschließlich durch Bürgschaft zu leisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.