Hellingskampschule - Neubau / Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5833EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hellingskampschule - Neubau / Dachabdichtungsarbeiten
Für den Neubau der Hellingskampschule sollen Dachabdichtungsarbeiten vorgenommen werden.
- Dampfsperren/ Notabdichtung
- Dachabdichtung Außentreppe Sporthalle
- Dachabdichtung Dachfläche
- Dachabdichtung Terrassen/Fluchtbalkon
- Glasdächer
- Flachdachausstieg, RWA
- Technikeinhausung - Stehfalzdeckung
- Entwässerung
- Klempnerarbeiten
- Dachbegrünung Dachfläche
- Dachbelag Terrassen/Balkon
- Nachweisleistungen
Hellingskampschule Herforder Straße 263 33609 Bielefeld
- Dampfsperren/ Notabdichtung
- Dachabdichtung Außentreppe Sporthalle
- Dachabdichtung Dachfläche
- Dachabdichtung Terrassen/Fluchtbalkon
- Glasdächer
- Flachdachausstieg, RWA
- Technikeinhausung - Stehfalzdeckung
- Entwässerung
- Klempnerarbeiten
- Dachbegrünung Dachfläche
- Dachbelag Terrassen/Balkon
- Nachweisleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hellingskampschule - Neubau / Dachabdichtungsarbeiten
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9PXG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind