Blitzschutzarbeiten, Campus Bohlenweg Referenznummer der Bekanntmachung: 113/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Blitzschutzarbeiten, Campus Bohlenweg
Blitzschutzarbeiten, Campus Bohlenweg, Bohlenweg 5, 33034 Brakel
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Blitzschutzarbeiten, Neubau Campus Bohlenweg, Bohlenweg 5 in 33034 Brakel: Der Kreis Höxter und die Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg werden in Brakel einen Bildungscampus neu errichten. Es ist eine Blitzschutzanlage für die Errichtung eines Bildungscampus und Verwaltung für die Kreishandwerkerschaft, im Bohlenweg 5 in 33034 Brakel anzubieten. Unter die Arbeiten fallen: Blitzschutzinstallationen und Erdungsanlage. (Bei den o.g. Ausführungen handelt es sich lediglich um einen Auszug aus dem Leistungsverzeichnis, maßgeblich sind die kompletten Vergabeunterlagen.) Alle weiteren Vorgaben, Richtlinien und Vorschriften gem. Leistungsverzeichnis sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.