Neubau Audimax Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2021 VV EU Aufhebung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45897
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.w-hs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Audimax
Neubau eines Audimax
45897 Gelsenkirchen
Die Westfälische Hochschule (WH) plant den Neubau eines Audimax am Standort Gelsenkirchen. Das Gebäude soll neben dem Audimax zusätzlich einen Senatssaal, Seminarräume und Räume für Sport mit einer Nutzungsfläche von 1.510 m² (NUF 1-6) umfassen. Eine entsprechende Bedarfsfeststellung liegt vor.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) ist Eigentümer fast aller Liegenschaften des Landes und vermietet seine Immobilien an Landesbehörden und -einrichtungen. Hierzu gehört auch die Westfälische Hochschule, die seitens des BLB NRW von der Niederlassung Münster betreut wird. Demnach befindet sich das Grundstück, auf dem das Gebäude errichtet werden soll, im Eigentum des BLB NRW.
Im vorliegenden Projekt "Neubau eines Audimax" wird die Westfälische Hochschule als Bauherrin auftreten. Hierfür soll der bereits bestehende Hochschulmietvertrag um das Grundstück ergänzt und ein Gestattungsvertrag geschlossen werden. Das Grundstück wird aktuell von der WH als Parkplatzfläche genutzt und liegt im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans, der für das Plangebiet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule festsetzt.
Dem Ergebnis der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aus 2020 folgend, wird das Projekt im Rahmen einer ÖPP-Realisierung umgesetzt.
Auftragsgegenstand ist die Vergabe des ÖPP-Auftrags an einen ÖPP-Partner, der das Vorhaben plant, baut und über einen Zeitraum von 25 Jahren die Instandhaltung sowie Mengengarantien für Energie und Medien übernimmt. Das Vorhaben muss Anforderungen an Nachhaltigkeit und Innovationskraft genügen. Das ÖPP-Projekt ist als Inhabermodell angelegt, so dass das Eigentum an den Grundstücken bei der Westfälischen Hochschule bzw. dem BLB NRW verbleibt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Audimax
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der Auftraggeberin, der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde und anderer staatlicher Stellen - namentlich staatlicher Finanzierungs- oder Fördermittelbehörden -, soweit deren Zustimmung erforderlich ist bzw. dem Nichtvorliegen von Einwänden dieser Stellen sowie der Finanzierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und fördermittelrechtlichen Unbedenklichkeit des konkreten Ergebnisses des Vergabeverfahrens. Darüber hinaus steht das Vorhaben unter dem Vorbehalt, dass die zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung laufenden Untersuchungen über die Bodeneigenschaften des Projektgrundstücks keine Ergebnisse mit Auswirkungen auf das gesamte Vorhaben zu Tage bringen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6LD908
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht] / [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html