Polizeifahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: B 18.44 - 0532/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]44
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeifahrzeuge
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung.
Polizeifahrzeuge
Festbestellmenge:
290 Stück Lkw (Kombi) bis 3,5 zGG mit polizeitechnischer Sonderausstattung (davon 1 Musterfahrzeug) entsprechend der Leistungsbeschreibungen Nr. 0532-21-1 und 0532-21-2.
Über die o.a. feste Bestellmenge hinaus wird die Lieferung folgender unverbindlicher variabler Mengen (ohne Abnahmeverpflichtung) vereinbart:
bis zu 700 Stück Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung
bis zu 200 Stück Standardfahrzeuge, wobei es sich bei diesen um abgeleitete einfachere Polizeifahrzeugvarianten (z.B. mit zGG von 3,5t - 4,5t als Kastenwagen, Kombifahrzeug oder Bus) des gleichen Fahrzeuggrundtyps handelt.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Abnahmemenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Polizeifahrzeuge
Festbestellmenge:
290 Stück Lkw (Kombi) bis 3,5 zGG mit polizeitechnischer Sonderausstattung (davon 1 Musterfahrzeug) entsprechend der Leistungsbeschreibungen Nr. 0532-21-1 und 0532-21-2.
Über die o.a. feste Bestellmenge hinaus wird die Lieferung folgender unverbindlicher variabler Mengen (ohne Abnahmeverpflichtung) vereinbart:
bis zu 700 Stück Lkw (Kombi) mit polizeitechnischer Sonderausstattung
bis zu 200 Stück Standardfahrzeuge, wobei es sich bei diesen um abgeleitete einfachere Polizeifahrzeugvarianten (z.B. mit zGG von 3,5t - 4,5t als Kastenwagen, Kombifahrzeug oder Bus) des gleichen Fahrzeuggrundtyps handelt.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Abnahmemenge wesentlich unterschritten wird. Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin spätestens drei Monate vor Vertragsende mitteilen, ob sie von der Verlängerungsoption Gebrauch macht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufs- oder Handelsregisterauszug
- Beleg über Jahresumsätze im Tätigkeitsbereich "Polizeifahrzeuge" in der Gewichtsklasse von 3,2t bis 4,5t zGG für die letzten drei Geschäftsjahre von über 2,5 Millionen Euro pro Jahr (je Los)
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems (wie z.B. Iso 9001)
- Nachweis eines Umweltmanagementsystems (wie z.B. Iso 14001)
- Referenz(en) über in Serie gelieferte Polizeifahrzeuge von mindestens 100 Stück (Pkw, Van, leichte Kombifahrzeuge, leichte Lkw in der Gewichtsklasse von 3,2t bis 4,5t zGG mit Passivschutz in einem zertifizierten Standard - hinsichtlich Polycarbonat-Sicherheitsscheiben sowie Durchstichschutz und Funkausstattung (je Los)
- Nachweis über Ausbauleistung von mindestens 30 Fahrzeugen pro Monat (je Los)
- Beschreibung der Personalstruktur für den Ausbau der Kfz. Es wird nur qualifiziertes Personal mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbaren internationalen Qualifikation in den Bereichen Metallverarbeitung oder Elektrotechnik akzeptiert.
- Nachweis über einen Bestand von mindestens 100 über die Bundesrepublik flächendeckend verteilten stationären Service- und Reparaturpartner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.