Beschaffung und Migration von Netzwerk- und IT-Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: BE-BBT-0046
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbt-tut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Migration von Netzwerk- und IT-Komponenten
Die Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen GmbH beabsichtigt einerseits die Beschaffung und Migration von Netzwerk-Komponenten, x86-Servern sowie der zugehörigen Software (LOS 1). Andererseits die reine Beschaffung von PCs, Notebooks und Tablets inkl. der jeweiligen Betriebssysteme (LOS 2). Für das LOS 1 ist ein verlängerter Garantiezeitraum inkl. Herstellersupport vorgesehen.
Zum LOS 1 gehört u.a. die Beschaffung von 3x x86 Servern, 12x Netzwerk-Switche, 30 Access Points, 1x Netzwerkmanagement, 1x Firewall (Sophos) sowie diverse Upgrades und Ergänzungen für VMware und Microsoft Server. Hinzukommen Dienstleistungen für Aufbau und Migration sowie die Konzepterstellung zur Netzwerkstrukturierung, WLAN Access-Konzept, Backup Recovery, etc.
Zum LOS 2 gehört die reine Beschaffung von 42x PCs, 57x Notebooks und 12 Tablets.
Netzwerk- und IT-Komponenten
Zum LOS 1 gehört u.a. die Beschaffung von 3x x86 Servern, 12x Netzwerk-Switche, 30 Access Points, 1x Netzwerkmanagement, 1x Firewall (Sophos) sowie diverse Upgrades und Ergänzungen für VMware und Microsoft Server. Hinzukommen Dienstleistungen für Aufbau und Migration sowie die Konzepterstellung zur Netzwerkstrukturierung, WLAN Access-Konzept, Backup Recovery, etc.
Datentechnische Endgeräte
Zum LOS 2 gehört die reine Beschaffung von 42x PCs, 57x Notebooks und 12 Tablets.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind diese Dokumente von jedem Mitglied vorzulegen.
Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR- Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av17df66-eu abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Angebots müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 2 GWB).
Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 3 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, so kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx