HNF Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2022-0137
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
HNF Freianlagenplanung
Freianlagenplanung/ Neubau Förderschulzentrum, Herdecker Str. 1, 40472 Düsseldorf
HNF - Herdecker Str. 1 Neubau Förderschulzentrum in Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt den Neubau eines Förderschulzentrums auf dem Grundstück Herdecker Straße 1 im Stadtteil Düsseldorf Rath. Das Förderschulzentrum soll aus dem Neubau der Franz-Marc-Schule für geistige Entwicklung mit Zweifach-Turnhalle und Lehrschwimmhalle, dem Neubau einer Dependance der Jan-Wellem-Schule für Lernen, emotionale und soziale Entwicklung mit Zweifach-Turnhalle, einer vierzügigen Kindertagesstätte sowie ggf. einer Hausmeisterdienstwohnung bestehen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungen der Leistungsphase 1 bis 2.
Es werden alle eingehenden Teilnahmeanträge geprüft und insgesamt fünf Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zugelassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Bis zu fünf Interessenten mit der höchsten Gesamtpunktzahl der Eignungsmatrix werden ausgewählt.
Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als fünf Bewerber zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem fünften Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Der Auslober behält sich vor, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn die geplante Mindestzahl an geeigneten Bewerbern nicht erreicht wird. Die Durchführung von aufeinanderfolgenden Phasen zur schrittweisen Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist nicht erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Sinne einer pragmatischen Verfahrensdurchführung wird der Umfang der vorzulegenden Nachweise und Erklärungen auf das zwingend Notwendige begrenzt. Hierzu werden einheitliche Bewerbungsformulare herausgegeben, welche zwingend zu verwenden sind.
• Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag
a) Einen bevollmächtigten, federführenden Vertreter sowie
b) Alle Mitglieder der BIEGE / ARGE schriftlich benennen.
Alle benannten Mitglieder müssen den Teilnahmeantrag unterzeichnen.
• Nachweis über den Eintrag in das Handels- oder Partnerschaftsregister (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder)
• Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder)
• Nachweis, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. Euro für Personenschäden, 3 Mio. Euro für Sach- und sonstige Schäden hat bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall unverzüglich eine Anpassung der Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
• Abfassung in deutscher Sprache. Bei anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung beigefügt werden. Übersetzungsfehler gehen zu Lasten des Bewerbers.
• Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften sind nur gesamtschuldnerisch haftend zugelassen.
• Verwendung des Vertragsmusters des Auftraggebers
Die Anpassung etwaig noch nicht ausreichender Deckungssummen kann durch eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssummen im Auftragsfall als Anlage zum Teilnahmeantrag ersetzt und im Auftragsfall nachgeholt werden.
Es gilt die Eignungskriterien zu beachten. Dort sind die Kriterien und Mindeststandards sowie deren Bewertung und Gewichtung aufgeführt.
Es werden folgende Angaben gefordert
•Versicherungsschutz gem. oben aufgeführter Aufzählung
• Eigenerklärung über Gesamtumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende / fehlerhafte Angaben / Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist ggf. nachzufordern. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Ist eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen eingegangen, entfallen Nachforderungen.
Der durchschnittliche Umsatz / Jahr in den Jahren 2019-2021 muss ≥ 300.000,00 € netto betragen.
• Eigenerklärung über Kapazität des Büros/ Der Bewerbergemeinschaft: Personal pro Jahr in den letzten 3 Jahren
• Bei Bietergemeinschaften müssen die Nachweise für jedes Mitglied beigebracht werden.
• Für das Kriterium der vergleichbaren Bauaufgabe dürfen je drei Referenzen auf den bereitgestellten Unterlagen benannt werden.
Für alle Referenzen gilt, dass nur diejenigen Leistungsphasen gewertet werden, die im Zeitraum 2015 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurden.
Dabei erfolgt die Bewertung wie folgt:
A) Durchschnittlicher Umsatz Bewerber / Jahr: 20%
B) Kapazität Büro: Personal / Jahr: 20%
C) Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben: insgesamt 60% mit folgender Zusammensetzung:
Anhand der Bauaufgabe: es können maximal 24% erreicht werden
Volumen (nur KG 500): es können maximal 18% erreicht werden
Erbrachte Leistungsphasen: es können maximal 18% erreicht werden
Da für jedes Kriterium die aus Bietersicht geeignetsten Referenzen gewählt werden können, sind bis zu drei Referenzprojekte aufführbar. Wird zu dem Kriterium der vergleichbaren Bauaufgabe mehr als eine Referenz benannt, werden die Punkte der Referenzen addiert.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen kann mithilfe eines Referenzprojektes erfolgen.
• Mindestens 1 Referenz mit einem öffentlichen Auftraggeber
Es werden nur Referenzen gewertet, die im Zeitraum 2015 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurden
• Mindestens 1 Referenz mit einer vergleichbaren Bauaufgabe der Freianlagen eines Schulbaus mit Sport- und Spielaspekt mit Baukosten (KG 500) >= 1 Mio. €, die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein.
Für alle Referenzen gilt, dass nur diejenigen Leistungsphasen gewertet werden, die im Zeitraum 2015 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurden.
Die Eignungskriterien und Mindestkriterien liegen den Bewerbungsformularen bei.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Auftrag unterliegt den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW und des Mindestlohngesetzes. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es dürfen keine Wettbewerbsteilnehmer bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote, wie z.B. per Post (sog. schriftliches Angebot), Telefax und E-Mail etc. sind nicht zugelassen.
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang Ihres Teilnahmeantrags und Ihres Angebotes ist der von der Vergabeplattform generierte Zeitstempel der Einreichung des Angebotes. Später eingehende Angebote sind gemäß VgV von der Wertung ausgeschlossen. Das Risiko der fristgerechten elektr. Übermittlung liegt beim Bewerber/Bieter.
Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich auf der verwendeten Vergabeplattform zu stellen und werden auch dort beantwortet.
Diejenigen Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs verbleiben, werden dazu aufgefordert, ein initiales Angebot elektronisch verschlüsselt über das Vergabeportal abzugeben. Grundlage der Angebotsabgabe ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung sowie die weiteren Vergabeunterlagen. Die Bewerber, die aufgefordert werden, ein initiales Angebot einzureichen, müssen dafür die ihnen übersandten Vordrucke verwenden.
Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der initialen Angebote zu erteilen. Die Verhandlung kann entfallen, wenn das auftragsbezogene Bearbeitungskonzept gemäß Anlage 4 "Zuschlagskriterien" als fachlicher Teil des Angebots mit dem initialen Angebot elektronisch eingereicht wurde. Die Wertung ist anhand des Dokuments ohne persönliche Vorstellung möglich. Es besteht kein Anspruch der Bieter darauf, zu einer Verhandlung eingeladen zu werden. Sofern Verhandlungen durchgeführt werden, werden alle zur Abgabe eines Initialangebotes aufgeforderten Bieter auch aufgefordert, ein finales Angebot abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.