Planungsleistungen Wohnquartier Laubstiege / Eper-Straße
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gronau
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wgg-gronau.chayns.net
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Wohnquartier Laubstiege / Eper-Straße
Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 HOAI 2021, der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 sowie Leistungen der Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021 und des Brandschutzes gemäß AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz, Stand Juni 2015.
Fachplanung Tragwerksplanung
Stadt Gronau
Es ist beabsichtigt, die nachfolgend benannten Leistungen im Namen und für Rechnung der WGG – Wohnbau – und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau mbH & Co. KG zu vergeben:
Auf der Freifläche Laubstiege/ Eper-Straße ist der Bau eines Gewerbe- und Wohnobjektes in 3-geschossiger Bauweise zuzüglich Staffelgeschoß und inkl. Tiefgarage geplant. Zur L574 - Eper Straße gelegen ist eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß (Bäcker, Bankomat o.dgl.) angedacht, in den darüber liegenden Geschossen eine Wohnnutzung. Ein betreutes/altengerechtes Wohnen in Verbindung mit einem Pflegedienst wäre hier z.B. auch denkbar.
Der Baukörper soll gleichzeitig als "Schallschutzriegel" zur Eper Straße dienen. Die weitere Wohnbebauung soll in einer gemischten Nutzung erfolgen, d.h. dass sie von Apartmentwohnungen bis zur Familienwohnung für alle sozialen Schichten reichen soll.
Eine nachhaltige Bauweise wird angestrebt (BHKW, Photovoltaik, Solarthermie, Regenwassernutzung etc.). Die Erschließung des Grundstückes ist aufgrund der Ampelkreuzung vor dem Baugrundstück voraussichtlich nur über die Laubstiege und ggf. an der südlichen Grundstücksgrenze an der Eper Straße möglich.
Eckdaten:
Grundstücksgröße Flurstück 1423 2.176 m2 Flurstück 1059 1.059 m² Gebäude West, L574 Eper Str.
(Gewerbe/Wohnen) Nutz-/Wohnfläche ca. 1.000 m² Gebäudegruppe Ost, Laubstiege (Wohnen) Wohnfläche ca. 1800-2000 m².
Los 1:
Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021) in den Leistungsphasen 1-6
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten je Los für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (30 %)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (10 %)
- Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-/Beratungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-/Beratungs-) Leistung vergleichbar sind) (60 %)
- Geeignete Referenzen mit vergleichbaren Dienstleistungen (betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-/ Beratungs-)Anforderungen)
Geeignete Referenzen sind mit dem Dienstleistungsauftrag vergleichbare Referenzen mit vergleichbaren (Planungs-/ Beratungs-)Anforderungen).
Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die maximal 8 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV). Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmeantragsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Sofern bei Unterkriterien auf die Bearbeitung von Leistungsphasen abgestellt wird, muss der Abschluss der letzten Leistungsphase (LPH 8 (TA), bzw. LPH 6 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 5 (Bauphysik und Brandschutz)) in den Zeitkorridor fallen. Die Bearbeitung und der Abschluss der davor zu erbringenden Leistungsphasen darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen.
Der Gewichtungsfaktor 60 wird auf folgende Unterkriterien aufgeteilt:
Los 1: Fachplanung Tragwerksplanung:
• Anzahl Referenzen mit mind. erbrachter LPH 2-6; Fertigstellung LPH 6 in den letzten 8 Jahren (Gewichtungsfaktor 15) • Anzahl Referenzen brutto BK/KGr 300 und 400 mit mind. 3 Mio. € (Gewichtungsfaktor 7,5) • Anzahl Referenzen Planungsanforderungen HOAI mit mind. HZ III (Gewichtungsfaktor 7,5) • Anzahl Referenzen Neubau oder Erweiterungsmaßnahme (Gewichtungsfaktor 10) • Anzahl Referenzen mit Kumulierung (Gewichtungsfaktor 20) Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Stufenweise Beauftragung.
Es wird losübergreifend eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
• Stufe 1 (fest beauftragt): Planungsleistungen LPH 1-2 (in allen Losen) • Stufe 2 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 3-4 (in allen Losen) • Stufe 3 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 5-7 (TA und Bauphysik), bzw. LPH 5-6 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 5 (Brandschutz) • Stufe 4 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 8-9 (TA), bzw. LPH 8 (Brandschutz Grundleistungen und LPH 6-7, 9 Besondere Leistungen), LPH 7-9 (Tragwerksplanung, Besondere Leistungen) und LPH 8-9 (Bauphysik, Besondere Leistungen) Besondere Leistungen in einzelnen Leistungsphasen werden (sofern nicht anders ausgewiesen) optional beauftragt, ebenso Stundenlohnarbeiten.
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021) in den Anlagengruppen 1-6 in den Leistungsphasen 1-9
Stadt Gronau
Es ist beabsichtigt, die nachfolgend benannten Leistungen im Namen und für Rechnung der WGG – Wohnbau – und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau mbH & Co. KG zu vergeben:
Auf der Freifläche Laubstiege/ Eper-Straße ist der Bau eines Gewerbe- und Wohnobjektes in 3-geschossiger Bauweise zuzüglich Staffelgeschoß und inkl. Tiefgarage geplant. Zur L574 - Eper Straße gelegen ist eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß (Bäcker, Bankomat o.dgl.) angedacht, in den darüber liegenden Geschossen eine Wohnnutzung. Ein betreutes/altengerechtes Wohnen in Verbindung mit einem Pflegedienst wäre hier z.B. auch denkbar.
Der Baukörper soll gleichzeitig als "Schallschutzriegel" zur Eper Straße dienen. Die weitere Wohnbebauung soll in einer gemischten Nutzung erfolgen, d.h. dass sie von Apartmentwohnungen bis zur Familienwohnung für alle sozialen Schichten reichen soll.
Eine nachhaltige Bauweise wird angestrebt (BHKW, Photovoltaik, Solarthermie, Regenwassernutzung etc.). Die Erschließung des Grundstückes ist aufgrund der Ampelkreuzung vor dem Baugrundstück voraussichtlich nur über die Laubstiege und ggf. an der südlichen Grundstücksgrenze an der Eper Straße möglich.
Eckdaten:
Grundstücksgröße Flurstück 1423 2.176 m2 Flurstück 1059 1.059 m² Gebäude West, L574 Eper Str.
(Gewerbe/Wohnen) Nutz-/Wohnfläche ca. 1.000 m² Gebäudegruppe Ost, Laubstiege (Wohnen) Wohnfläche ca. 1800-2000 m².
• Los 2: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021) in den Anlagengruppen 1-6 in den Leistungsphasen 1-9
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten je Los für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (30 %)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (10 %)
- Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-/Beratungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-/Beratungs-) Leistung vergleichbar sind) (60 %)
- Geeignete Referenzen mit vergleichbaren Dienstleistungen (betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-/ Beratungs-)Anforderungen)
Geeignete Referenzen sind mit dem Dienstleistungsauftrag vergleichbare Referenzen mit vergleichbaren (Planungs-/ Beratungs-)Anforderungen).
Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die maximal 8 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV). Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmeantragsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Sofern bei Unterkriterien auf die Bearbeitung von Leistungsphasen abgestellt wird, muss der Abschluss der letzten Leistungsphase (LPH 8 (TA), bzw. LPH 6 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 5 (Bauphysik und Brandschutz)) in den Zeitkorridor fallen. Die Bearbeitung und der Abschluss der davor zu erbringenden Leistungsphasen darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen.
Der Gewichtungsfaktor 60 wird auf folgende Unterkriterien aufgeteilt:
Los 2: Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung:
• Anzahl Referenzen je Anlagengruppe (Anlagengruppen 1-6) mit mind. erbrachter LPH 2-8; jeweils Fertigstellung LPH 8 in den letzten 8 Jahren (Gewichtungsfaktor 3 je AGr.) • Anzahl Referenzen je Anlagengruppe mit brutto Baukosten je Kostengruppe wie folgt:
KGr. 410: mind. 420.000 €, KGr. 420: mind. 375.000 €, KGr. 430: mind. 45.000 €, KGr. 440: mind. 440.000 €, KGr. 450: mind. 190.000 €, KGr. 460: mind. 180.000 €) (Gewichtung 1,5 je AGr.) • Anzahl Referenzen je Anlagengruppe Planungsanforderungen HOAI mit mind. HZ II (Gewichtungsfaktor 1,5 je AGr.) • Anzahl Referenzen je Anlagengruppe Neubau oder Erweiterungsmaßnahme (Gewichtungsfaktor 1,5 je AGr.) • Anzahl Referenzen mit Kumulierung (Gewichtungsfaktor 15) Referenzen betreffend die Anlagengruppen können sich auf dasselbe Objekt oder auf verschiedene Objekte beziehen. Es ist somit nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen kumuliert für ein Objekt beplant wurden.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Stufenweise Beauftragung.
Es wird losübergreifend eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
• Stufe 1 (fest beauftragt): Planungsleistungen LPH 1-2 (in allen Losen) • Stufe 2 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 3-4 (in allen Losen) • Stufe 3 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 5-7 (TA und Bauphysik), bzw. LPH 5-6 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 5 (Brandschutz) • Stufe 4 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 8-9 (TA), bzw. LPH 8 (Brandschutz Grundleistungen und LPH 6-7, 9 Besondere Leistungen), LPH 7-9 (Tragwerksplanung, Besondere Leistungen) und LPH 8-9 (Bauphysik, Besondere Leistungen) Besondere Leistungen in einzelnen Leistungsphasen werden (sofern nicht anders ausgewiesen) optional beauftragt, ebenso Stundenlohnarbeiten.
Leistungen für Bauphysik: (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz)) gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-7
Stadt Gronau
Es ist beabsichtigt, die nachfolgend benannten Leistungen im Namen und für Rechnung der WGG – Wohnbau – und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau mbH & Co. KG zu vergeben:
Auf der Freifläche Laubstiege/ Eper-Straße ist der Bau eines Gewerbe- und Wohnobjektes in 3-geschossiger Bauweise zuzüglich Staffelgeschoß und inkl. Tiefgarage geplant. Zur L574 - Eper Straße gelegen ist eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß (Bäcker, Bankomat o.dgl.) angedacht, in den darüber liegenden Geschossen eine Wohnnutzung. Ein betreutes/altengerechtes Wohnen in Verbindung mit einem Pflegedienst wäre hier z.B. auch denkbar.
Der Baukörper soll gleichzeitig als "Schallschutzriegel" zur Eper Straße dienen. Die weitere Wohnbebauung soll in einer gemischten Nutzung erfolgen, d.h. dass sie von Apartmentwohnungen bis zur Familienwohnung für alle sozialen Schichten reichen soll.
Eine nachhaltige Bauweise wird angestrebt (BHKW, Photovoltaik, Solarthermie, Regenwassernutzung etc.). Die Erschließung des Grundstückes ist aufgrund der Ampelkreuzung vor dem Baugrundstück voraussichtlich nur über die Laubstiege und ggf. an der südlichen Grundstücksgrenze an der Eper Straße möglich.
Eckdaten:
Grundstücksgröße Flurstück 1423 2.176 m2 Flurstück 1059 1.059 m² Gebäude West, L574 Eper Str.
(Gewerbe/Wohnen) Nutz-/Wohnfläche ca. 1.000 m² Gebäudegruppe Ost, Laubstiege (Wohnen) Wohnfläche ca. 1800-2000 m².
• Los 3: Leistungen für Bauphysik: (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz)) gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-7
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten je Los für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (30 %)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (10 %)
- Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-/Beratungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-/Beratungs-) Leistung vergleichbar sind) (60 %)
- Geeignete Referenzen mit vergleichbaren Dienstleistungen (betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-/ Beratungs-)Anforderungen)
Geeignete Referenzen sind mit dem Dienstleistungsauftrag vergleichbare Referenzen mit vergleichbaren (Planungs-/ Beratungs-)Anforderungen).
Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die maximal 8 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV). Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmeantragsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Sofern bei Unterkriterien auf die Bearbeitung von Leistungsphasen abgestellt wird, muss der Abschluss der letzten Leistungsphase (LPH 8 (TA), bzw. LPH 6 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 5 (Bauphysik und Brandschutz)) in den Zeitkorridor fallen. Die Bearbeitung und der Abschluss der davor zu erbringenden Leistungsphasen darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen.
Der Gewichtungsfaktor 60 wird auf folgende Unterkriterien aufgeteilt:
Los 3: Leistungen für Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz):
• Anzahl Referenzen Leistungen für Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung mit mind. erbrachter LPH 2-5; Fertigstellung LPH 5 in den letzten 8 Jahren (Gewichtung 7,5) • Anzahl Referenzen Leistungen für Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz) mit mind. erbrachter LPH 2-5; Fertigstellung LPH 5 in den letzten 8 Jahren (Gewichtung 7,5) • Anzahl Referenzen Leistungen für Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung mit Bezug Neubau/ Erweiterungsmaßnahme (Gewichtung 7,5) • Anzahl Referenzen Leistungen für Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz) mit Bezug Neubau/ Erweiterungsmaßnahme (Gewichtung 7,5) • Anzahl Referenzen Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung mit mind. durchschnittlichen Anforderungen (Gewichtung 7,5) • Anzahl Referenzen Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz) mit mind. durchschnittlichen Anforderungen (Gewichtung 7,5) • Anzahl Referenzen Bauphysik mit Kumulierung (Gewichtung 15) Referenzen betreffend die Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz)) können sich auf dasselbe Objekt oder auf verschiedene Objekte beziehen. Es ist somit - außer beim Unterkriterium „Anzahl Referenzen mit Kumulierung“ - nicht erforderlich, dass alle Leistungen betreffend die Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) kumuliert für ein Objekt erbracht wurden.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Stufenweise Beauftragung.
Es wird losübergreifend eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
• Stufe 1 (fest beauftragt): Planungsleistungen LPH 1-2 (in allen Losen) • Stufe 2 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 3-4 (in allen Losen) • Stufe 3 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 5-7 (TA und Bauphysik), bzw. LPH 5-6 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 5 (Brandschutz) • Stufe 4 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 8-9 (TA), bzw. LPH 8 (Brandschutz Grundleistungen und LPH 6-7, 9 Besondere Leistungen), LPH 7-9 (Tragwerksplanung, Besondere Leistungen) und LPH 8-9 (Bauphysik, Besondere Leistungen) Besondere Leistungen in einzelnen Leistungsphasen werden (sofern nicht anders ausgewiesen) optional beauftragt, ebenso Stundenlohnarbeiten.
Leistungen für Brandschutz gemäß AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz, Stand Juni 2015, in den L
Stadt Gronau
Es ist beabsichtigt, die nachfolgend benannten Leistungen im Namen und für Rechnung der WGG – Wohnbau – und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau mbH & Co. KG zu vergeben:
Auf der Freifläche Laubstiege/ Eper-Straße ist der Bau eines Gewerbe- und Wohnobjektes in 3-geschossiger Bauweise zuzüglich Staffelgeschoß und inkl. Tiefgarage geplant. Zur L574 - Eper Straße gelegen ist eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoß (Bäcker, Bankomat o.dgl.) angedacht, in den darüber liegenden Geschossen eine Wohnnutzung. Ein betreutes/altengerechtes Wohnen in Verbindung mit einem Pflegedienst wäre hier z.B. auch denkbar.
Der Baukörper soll gleichzeitig als "Schallschutzriegel" zur Eper Straße dienen. Die weitere Wohnbebauung soll in einer gemischten Nutzung erfolgen, d.h. dass sie von Apartmentwohnungen bis zur Familienwohnung für alle sozialen Schichten reichen soll.
Eine nachhaltige Bauweise wird angestrebt (BHKW, Photovoltaik, Solarthermie, Regenwassernutzung etc.). Die Erschließung des Grundstückes ist aufgrund der Ampelkreuzung vor dem Baugrundstück voraussichtlich nur über die Laubstiege und ggf. an der südlichen Grundstücksgrenze an der Eper Straße möglich.
Eckdaten:
Grundstücksgröße Flurstück 1423 2.176 m2 Flurstück 1059 1.059 m² Gebäude West, L574 Eper Str.
(Gewerbe/Wohnen) Nutz-/Wohnfläche ca. 1.000 m² Gebäudegruppe Ost, Laubstiege (Wohnen) Wohnfläche ca. 1800-2000 m².
• Los 4: Leistungen für Brandschutz gemäß AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz, Stand Juni 2015, in den Leistungsphasen 1-5, 8
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten je Los für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (30 %)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (10 %)
- Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte, deren (Planungs-/Beratungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-/Beratungs-) Leistung vergleichbar sind) (60 %)
- Geeignete Referenzen mit vergleichbaren Dienstleistungen (betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-/ Beratungs-)Anforderungen)
Geeignete Referenzen sind mit dem Dienstleistungsauftrag vergleichbare Referenzen mit vergleichbaren (Planungs-/ Beratungs-)Anforderungen).
Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die maximal 8 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV). Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmeantragsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Sofern bei Unterkriterien auf die Bearbeitung von Leistungsphasen abgestellt wird, muss der Abschluss der letzten Leistungsphase (LPH 8 (TA), bzw. LPH 6 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 5 (Bauphysik und Brandschutz)) in den Zeitkorridor fallen. Die Bearbeitung und der Abschluss der davor zu erbringenden Leistungsphasen darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen.
Der Gewichtungsfaktor 60 wird auf folgende Unterkriterien aufgeteilt:
Los 4: Leistungen für Brandschutz:
• Anzahl Referenzen mit mind. erbrachter LPH 2-5; Fertigstellung LPH 5 in den letzten 8 Jahren (Gewichtung 15) • Anzahl Referenzen Brandschutz mit mind. durchschnittlichen Anforderungen (Gewichtung 12,5) • Anzahl Referenzen Brandschutz mit Bezug Neubau oder Erweiterungsmaßnahme (Gewichtung 12,5) • Anzahl Referenzen Brandschutz mit Kumulierung (Gewichtung 20) Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Stufenweise Beauftragung.
Es wird losübergreifend eine stufenweise Beauftragung erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
• Stufe 1 (fest beauftragt): Planungsleistungen LPH 1-2 (in allen Losen) • Stufe 2 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 3-4 (in allen Losen) • Stufe 3 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 5-7 (TA und Bauphysik), bzw. LPH 5-6 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 5 (Brandschutz) • Stufe 4 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 8-9 (TA), bzw. LPH 8 (Brandschutz Grundleistungen und LPH 6-7, 9 Besondere Leistungen), LPH 7-9 (Tragwerksplanung, Besondere Leistungen) und LPH 8-9 (Bauphysik, Besondere Leistungen) Besondere Leistungen in einzelnen Leistungsphasen werden (sofern nicht anders ausgewiesen) optional beauftragt, ebenso Stundenlohnarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig)
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen:
- Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der Anlage "6 – VgV-TNW - Bewerberbogen" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle erfolgt ein Verweis.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind zudem mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
- Nachweis berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
- Bestätigung eines Versicherers über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den jährlichen Umsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre netto:
- Los 1: mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) je Geschäftsjahr
- Los 2: mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) je Geschäftsjahr
- Los 3: mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) je Geschäftsjahr
- Los 4: mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) je Geschäftsjahr.
Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
- Geeignete Referenzen mit vergleichbaren Dienstleistungen (betreffend Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-/ Beratungs-)Anforderungen)
Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die maximal 8 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV). Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmeantragsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Sofern bei Unterkriterien auf die Bearbeitung von Leistungsphasen abgestellt wird, muss der Abschluss der letzten Leistungsphase (LPH 8 (TA), bzw. LPH 6 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 5 (Bauphysik und Brandschutz)) in den Zeitkorridor fallen. Die Bearbeitung und der Abschluss der davor zu erbringenden Leistungsphasen darf insofern älter sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bewerbergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich die Referenz bezieht.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Anlage 6.9 – VgV – TNW Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen; Anlage 6.10 – VgV – TNW Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)), sofern einschlägig. (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
- Los 1: mind. 3 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
- Los 2: mind. 4 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
- Los 3: mind. 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
- Los 4: mind. 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen:
o Los 1: Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021):
• mind. 1 Referenz Fachplanung Tragwerksplanung mind. LPH 2-6, Fertigstellung LPH 6 in den letzten 8 Jahren • mind. 1 Referenz Neubau oder Erweiterungsmaßnahme • mind. 1 Referenz Fachplanung Tragwerksplanung mit Planungsanforderungen mind. HZ III • mind. 1 Referenz Fachplanung Tragwerksplanung mit brutto BK in den Kostengruppen 300 und 400 von in Summe mind. 3 Mio. €.
o Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021) in den Anlagengruppen 1-6:
• mind. 1 Referenz je Anlagengruppe 1-6, mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen wie folgt:
jeweils mind. LPH 2-8 erbracht; jeweils Fertigstellung LPH 8 in den letzten 8 Jahren jeweils Neubau oder Erweiterungsmaßnahme Bauwerkskosten brutto (KGr. 410, 420, 430, 440, 450, 460):
Anlagengruppe 1: mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto Anlagengruppe 2: mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto Anlagengruppe 3: mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto Anlagengruppe 4: mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto Anlagengruppe 5: mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto Anlagengruppe 6: mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto jeweils mind. HZ II Referenzen betreffend die Anlagengruppen können sich auf dasselbe Objekt oder auf verschiedene Objekte beziehen. Es ist somit - außer beim Unterkriterium „Anzahl Referenzen mit Kumulierung“ - nicht erforderlich, dass alle Anlagengruppen kumuliert für ein Objekt beplant wurden.
o Los 3: Leistungen für Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz)) gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021:
• mind. jeweils 1 Referenz Leistungen betreffend Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Leistungen betreffend Bauakustik (Schallschutz)) mit vergleichbaren Anforderungen wie folgt:
mind. LPH 2-5 erbracht; Fertigstellung LPH 5 in den letzten 8 Jahren Neubau oder Erweiterungsmaßnahme mind. durchschnittliche Anforderungen Referenzen betreffend die Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz)) können sich auf dasselbe Objekt oder auf verschiedene Objekte beziehen. Es ist somit - außer beim Unterkriterium „Anzahl Referenzen mit Kumulierung“ - nicht erforderlich, dass alle Leistungen betreffend die Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) kumuliert für ein Objekt erbracht wurden.
o Los 4: Leistungen für Brandschutz gemäß AHO Heft Nr. 17 (Stand Juni 2015):
• mind. 1 Referenz Leistungen für Brandschutz mit vergleichbaren Anforderungen wie folgt:
mind. LPH 2-5 erbracht; Fertigstellung LPH 5 in den letzten 8 Jahren Neubau oder Erweiterungsmaßnahme mind. durchschnittliche Anforderungen
Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75 Abs. 1 und 2, 44 VgV
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- 532 EU - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (sofern einschlägig)
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen:
- 533 EU Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (sofern einschlägig)
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (531 EU - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) einreichen. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV
- 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto,
- Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.