Archäologische Untersuchung, Am Reckberg Neuss-Uedesheim Referenznummer der Bekanntmachung: 66-22-23-E96252488
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Archäologische Untersuchung, Am Reckberg Neuss-Uedesheim
Archäologische Untersuchungen, Am Reckberg Neuss-Uedesheim A. Archäologische Begleitung des Kampfmittelräumdienstes (Fläche ca. 500 qm) B. Archäologische Untersuchung des Baufeldes (Fläche ca. 12000 qm) C. Archäologische Begleitung von Bodenuntersuchungen durch Rammkernbohrungen (Fläche ca. 500 qm) D. Archäologische Begleitung der Bauausführung (Deichneubaus) E. Archäologische Untersuchungen im Bereich des Altdeiches (Einkerbung des Altdeiches, Fläche ca. 100 qm) Das Plangebiet grenzt unmittelbar westlich an das eingetragene Bodendenkmal BD NE 09/03 der Denkmalliste der Stadt Neuss. Unmittelbar südlich verlief die römische Limesstraße. In der Umgebung liegen zudem zahlreiche Hinweise auf römische zivile Ansiedlungen vor.
Neuss
Alle auszuführenden archäologischen Arbeiten müssen, soweit nicht ausdrücklich in den Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach § 13 DSchG NW anders geregelt, gemäß den Prospektions- und Grabungsrichtlinien für drittfinanzierte Maßnahmen im Rheinland des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) durchgeführt werden (https://bodendenkmalpflege.lvr.de/media/bodendenkmalpflege/service/pdf_3/Grabungsrichtlinien_2020.pdf). Die archäologische Dokumentation muss in deutscher Sprache im „Stellensystem“ nach den Richtlinien des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 2020 durchgeführt werden.
Detaillierte Informationen sowie weitere Vorgaben entnehmen Sie bitte dem Dokument "Leistungsbeschreibung".
Verlängerung der Vertragslaufzeit bei Verzögerung der Maßnahme: Aufgrund von Verzögerungen durch vom Auftraggeber nicht beeinflussbare Umstände, z.B. kein wertbares Angebot für die Deichbau-Bauleistung oder durch eine Abweichung von der angenommenen archäologischen Befunddichte.
Ansonsten erfolgt keine Verlängerung des Auftrags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
Die archäologische Maßnahme ist von einem qualifizierten Fachwissenschaftler oder einer qualifizierten Fachwissenschaftlerin zu leiten, der/die Erfahrung in römischer Siedlungsarchäologie im Rheinland nachweisen kann. Der Nachweis ist mit Angebotsabgabe zu erbringen.
Das eingesetzte Personal erfüllt die Anforderungen der Prospektions- und Grabungsrichtlinien 2020 des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland und erfüllt die Qualifikationsvoraussetzungen der unten aufgeführten Vergütungsgruppen. Die Qualifikation des wissenschaftlichen Grabungsleiters bzw. der wissenschaftlichen Grabungsleiterin sind dem AG mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Die Qualifikationen nach Gruppe II und III sind dem AG kurz durch Prüfungsnachweise, Referenzen oder Tätigkeitsauflistungen etc. nachzuweisen.
Der/die wissenschaftliche Grabungsleiter(in) muss dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und dem AG vor Beginn schriftlich mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung.
Vergütungsgruppen für das Grabungspersonal:
I - Grabungsleitung durch archäologische/n Fachwissenschaftler/in mit Qualifikation gemäß o. g. Richtlinien Punkt 4.4.1 - Bodenkundler/in, Qualifikation gemäß o. g. Richtlinien Punkt 3.3.6.1.
II - Grabungstechniker/in mit Qualifikation gemäß o. g. Richtlinien Punkt 4.4.1 - Diplomausgrabungsingenieur/in bzw. BA- oder MA-Abschluss in Grabungstechnik
- Vermessungstechniker
- Archäologische Fachwissenschaftler/innen mit BA-, MA- oder vergleichbarem Abschluss
III - Grabungszeichner/innen und Grabungsarbeiter/innen mit mehrjähriger Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen - Fachstudenten mit mehrmonatiger Grabungserfahrung
IV - Grabungshelfer, unqualifiziert - Studenten ohne mehrmonatige Grabungserfahrung
Das Personal muss mit persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Regen- und Winterschutzkleidung) ausgestattet sein.
Der Baggermaschinist soll Erfahrung in sorgfältigem lagenweisem Bodenabziehen nach archäologischen Kriterien nachweisen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Neuss, Zentrale Vergabestelle, Oberstraße 108, Raum 1.2, 41460 Neuss (Abweichend von der Postadresse!)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind unverzüglich spätestens bis 23.03.2022 zu stellen. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).