Sanitätsdienst zur "Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold 2022" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitätsdienst zur "Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold 2022"
- Bedarf Sanitätsdienst im Veranstaltungszeitraum 03. - 06. Juni 2022 für die "Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold" mit insgesamt ca. 80.000 Besucher*innen.
- Ca. 11 Spielorte gesamt, davon aber einige eng miteinander verbunden, sodass ca. 3 - 4 Spielorte von einem Sanitätsdienst betreut werden sollen (vorläufiger Spielplan + darauf ausgerichteter vorläufiger Bedarf an Sanitätsdiensten auf Anfrage erhältlich - hierbei handelt es sich um vertrauliche Unterlagen, daher erfolgt der Abruf separat für interessierte Unternehmen).
- Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus dem Sicherheitskonzept der Veranstaltung ergeben können. Diese Informationen sind vertraulich und werden kurz vor Maßnahmebeginn ausschließlich dem Anbieter, der den Zuschlag erhalten hat, ausgehändigt.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Stadtgebiet Detmold Der Spielplan mit den jeweiligen Standorten ist auf gesonderte Anfrage erhältlich (vertrauliche Unterlagen).
Bedarf Sanitätsdienst im Veranstaltungszeitraum 03. - 06. Juni 2022 für die "Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold" mit insgesamt ca. 80.000 Besucher*innen.
Ca. 11 Spielorte gesamt, davon aber einige eng miteinander verbunden, sodass ca. 3 - 4 Spielorte von einem Sanitätsdienst betreut werden sollen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Referenzen im Bereich Open Air Veranstaltungen
- Abdeckung des gesamten Sanitäterbedarfs an 3-4 Spielorten
- Bereitstellung von Krankentransportwagen und Erstversorgungs-Teams
- 4. Gute Ortskenntnisse in Detmold oder die Bereitschaft, sich Ortskenntnisse vorab anzueignen (vor allem im Bereich Innenstadt, Kaiser-Wilhelm-Park, Hangar 21), um schnelle Handlungsfähigkeit zu gewährleisten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYY7Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.