Technik zur "Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold 2022" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0074
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technik zur "Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold 2022"
- Technikbedarf vom 03. - 06. Juni 2022 (Aufbauten evtl. eher) für die Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold (Technical Rider auf Anfrage - hierbei handelt es sich um vertrauliche Unterlagen, daher erfolgt der Abruf separat für interessierte Unternehmen).
- Technische Betreuung der internationalen 8-12 Künstler*innengruppen beim Aufbau, bei der Durchführung der Performances während des Festivals und beim Abbau
- Da die Performances immer auf den jeweiligen Ort angepasst werden, muss die Bereitschaft des Unternehmens gegeben sein, darauf flexibel zu reagieren und mit den Künstler*innen und Festivalorganisatoren abzusprechen. Das kann entweder einen Mehr- oder Minderaufwand bedeuten.
Stadtgebiet Detmold Der Spielplan ist auf gesonderte Anfrage erhältlich (vertrauliche Unterlagen).
Technikbedarf vom 03. - 06. Juni 2022
Technische Betreuung der internationalen 8-12 Künstler*innengruppen beim Aufbau, bei der Durchführung der Performances während des Festivals und beim Abbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Max. 5 Referenzen im Bereich Straßentheater/ Theater im öffentlichen Raum der letzten 7 Jahre
- Abdeckung der gesamten technischen Anforderungen (siehe Technical Rider)
- Hohes Maß an Flexibilität
Bereitschaft, vor Ort mit den Künstler*innen aktiv an dem Performance-Bedarf zu arbeiten bzw. auf evtl. Mehrbedarf der Künstler*innen/des Spielortes der vor Ort entsteht vorbereitet zu sein/reagieren zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Einzureichende Unterlagen:
- EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (mit dem Angebot vorzulegen): falls vorhanden
- EU_Eignungsleihe Unterauftrag (mit dem Angebot vorzulegen): falls vorhanden
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYY8Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.