Kulturzentrum Weberei - Küche und Gastronomie - Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: SGT22-65-3-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kulturzentrum Weberei - Küche und Gastronomie - Objektplanung Gebäude
Das Kulturzentrum Weberei, Bogenstraße 1-8, 33330 Gütersloh, ist ein Gebäudekomplex, der ein Jugendzentrum, einen Gastronomiebereich, zwei Diskoräume, Kinosäle sowie verschiedene Veranstaltungs- und Seminarräume umfasst. Die Räume der Küche sollen technisch und baulich saniert werden. Hierfür werden Planungsleistungen vergeben. Gegenstand dieses Verfahrens sind Leistungen der Architektur (Objektplanung Gebäude und Innenräume) einschließlich Küchenplanung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Kulturzentrum Weberei, Bogenstraße 1-8, 33330 Gütersloh, ist ein Gebäudekomplex, der ein Jugendzentrum, einen Gastronomiebereich, zwei Diskoräume, Kinosäle sowie verschiedene Veranstaltungs- und Seminarräume umfasst. In der Weberei finden Konzerte, Theateraufführungen, Kurse und Seminare statt. Die Räume der Küche müssen technisch und baulich saniert werden. Die Küche befindet sich im Hauptgebäude des Gebäudekomplexes. Dieser ist derzeit verpachtet. Der Grundriss der Küche soll entsprechend den funktionalen Erfordernissen einer modernen gastronomischen Einrichtung angepasst werden. Die gesamte Technik (Lüftung, Elektroinstallation, Wasser- und Abwasserleitungen, Kühlzellen) muss ausgebaut und anschließend entsprechend dem neuen Raumkonzept neu erstellt werden. Im Zuge der vorgenannten Maßnahme soll auch die WC-Anlage des Gastronomiebereichs saniert werden. Dabei sollen u.a. der WC-Bereich neu aufgeteilt und die Grundleitungen erneuert werden. Im Außenbereich muss der Fettabscheider erneuert werden. Der alte Fettabscheider ist abgängig. Der Umbau/die Sanierung erfolgen im Bestand. Der Betrieb der Einrichtungen soll während der Bauphase so weit wie möglich aufrecht erhalten bleiben. Die Nutzbarkeit der Veranstaltungsräume (Seminarräume etc.) muss daher während der gesamten Baumaßnahme sichergestellt sein. Ferner bedarf der Umbau einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, da es sich bei dem Gebäudekomplex um ein in die Denkmalliste eingetragenes Baudenkmal handelt.Die hier abgefragten Architektenleistungen betreffen die Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (vgl. § 34 Abs. 3 HOAI). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 2 Leistungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 Abs. 3 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Leistungsstufe wären die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 2).Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 1), anschließend bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 2). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nach Leistungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.