C: Lieferung THT für die Jahre 2022-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2022-0012
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
C: Lieferung THT für die Jahre 2022-2027
Lieferung von THT (Tetrahydrothiophen) an das Gasewerk Stuttgart.
Der AG übernimmt die jeweilige Lieferung an der definierten Übergabestelle im Gaswerk Gaisburg. Entsprechend findet dort die Eigentumsübertragung zwischen dem AN und AG statt.
Nach Eingang der Abrufbestellung erfolgt Ihrerseits die Abholung der Leergebinde beim Besteller, die Befüllung und die Anlieferung der gefüllten Gebinde innerhalb der u.g. Lieferzeit.
Der Eingang der gefüllten Gebinde erfolgt spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eingang der Abrufbestellung.
Tetrahydrothiophen THT im Wechselgebinde nach DIN 30 650
Fass à 200 l (Füllmenge 180-190 kg)
Tetrahydrothiophen THT im Wechselgebinde nach DIN 30 650
Flaschen à 50 l (Füllmenge 45 kg)
Tetrahydrothiophen THT im Wechselgebinde nach DIN 30 650
Flaschen à 25 l (Füllmenge 22 kg)
TERMINE
Die genauen Liefertermine werden Ihnen in den Abrufbestellungen mitgeteilt. Die Abrufe erfolgen schriftlich durch unsere Gesellschaften.
MENGEN:
Die angegebenen Mengen können von unserem tatsächlichen Bedarf während der Vertragslaufzeit über- oder unterschritten werden. Im Falle einer Unterschreitung besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme und Bezahlung der Differenzmenge. Die angegebenen Einheitspreise gelten auch im Falle von Über- und Unterschreitungen der angegebenen Mengen.
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Schelmenwasenstr. 15
70567 Stuttgart
Lieferung von THT für das Gaswerk Stuttgart
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
30 Tage netto
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).