Mussumer Ringstraße: Straßenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 43/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05 554 008
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46395
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bocholt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mussumer Ringstraße: Straßenbauarbeiten
Die Stadt Bocholt beabsichtigt, einen Teilabschnitt L604 Mussumer Ringstraße im Industrie- und Gewerbepark "Mussum" aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auszubauen. Hierzu sind im Bereich der L604 / "Alfred-Flender-Straße" als auch den beiden Anschlussstellen an die Bundesstraße 67 die Neuanlegung und Verlängerungen von Abbiegespuren in der Hauptfahrbahn als auch in den Einmündungen geplant. Der parallel verlaufende Radweg ist aufgrund des breiteren Straßenquerschnittes seitlich zu verlegen. Neben den versiegelten Verkehrsflächen ist ein Versickerungsgraben anzulegen und an die vorhandenen Gräben anzuschließen.
Am Knotenpunkt Alfred-Flender-Straße wird im Zuge der Maßnahme eine vorhandene Lichtsignalanlage (LSA) erneuert. An den bisher unsignalisierten Anschlussstellen der Bundesstraße werden zwei neue LSAs hergestellt. Die Verrohrungs- und Mast-Fundamentherstellung ist im Zuge der Tiefbaumaßnahme durchzuführen. Die Lieferung und Inbetriebnahme der drei Lichtsignalanlagen sind nicht Bestandteil der Ausschreibung und wird gesondert vergeben.
Parallel zu den Tiefbauarbeiten erfolgen Leitungsumlegungen durch die Bocholter Energie- und Wasserversorgungs GmbH (BEW) und weiterer Versorgungsunternehmen. Durch diese wird u. A. auch die
Straßenbeleuchtung erneuert. Ferner wird im Bereich der privaten Flurstücke Nr. 215 und 216, ca. St. 0+260 bis 0+330, eine Lärmschutzwand (LSW) errichtet, welche jedoch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung ist und gesondert vergeben wird.
L604 46395 Bocholt
Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
ca. 1.700 m³ Oberboden abtragen, laden und abfahren,
ca. 1.100 m³ Oberboden abtragen, seitl. lagern und wiedereinbauen,
ca. 2.400 m³ Boden lösen, laden und abfahren,
ca. 2.900 m³ verdichtungsfähigen Boden liefern und einbauen, z.B. als Anschulterung in Böschungen,
ca. 4.200 m³ Frostschutzschicht aus güteüberw. Baustoffgem. 0/45 (FSS) herstellen
ca. 3.600 m² Fahrbahnverbreiterung in Vollausbau Bk 32 herstellen (in L604 / AS B67)
ca. 7.000 m² profilgerechte Deckenerneuerung (Asphaltbinder- und -deckschicht in L604 / AS B67),
ca. 3.200 m² Vollausbau der Alfred-Flender-Straße (Bk 32),
ca. 2.000 m² Radweg herstellen,
ca. 4 Stk Trenninseln aus Pflaster mit Randeinfassung aus F10-Bordsteinen herstellen,
ca. 85 m Entwässerungsleitung DN 150 einschl. Straßenablauf herstellen (ca. 14 Leitungen),
ca. 37 m Durchlässe DN 400 bis 600 neu herstellen bzw. im Bestand verlängern,
ca. 2 Stk Bushaltestellen einschl. je 18 m Niederflurbusbord herstellen,
ca. 680 m Kabelleerrohr 1- bis 5-zügig in offener Bauweise verlegen,
ca. 260 m Rohre aus PE-HD, 1- bis 4-zügig in geschlossener Bauweise verlegen,
ca. 17 Stk Fundamente für Stand- und Auslegemaste der Lichtsignalanlage herstellen
Aufbau der Fahrbahn gem. Bk 32, (RStO 12, Tafel 1, Zeile 1):
4 cm Asphaltdeckschicht SMA 11 S, PmB 25/55-55A
8 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS, PmB 25/55-55A
14 cm Asphalttragschicht AC 22 TS, Bit. 50/70
44 cm Frostschutzschicht, güteüberw. Baustoffgem. 0/45 mm
70 cm Gesamtaufbau
Aufbau der Zufahrten gem. Bk 0,3 (RStO 12, Tafel 1, Zeile 1):
4 cm Asphaltdeckschicht AC 8 DN, Bit. 70/100
10 cm Asphalttragschicht AC 22 TN, Bit. 50/70
31 cm Frostschutzschicht, güteüberw. Baustoffgem. 0/45 mm
45 cm Gesamtaufbau
Aufbau der Nebenanlage (Geh- und Radweg):
2,5 cm Asphaltdeckschicht AC 5 DL, Bit. 70/100
8,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TL, Bit. 50/70
20,0 cm Frostschutzschicht, güteüberw. Baustoffgem. 0/45 mm
30,5 cm Gesamtaufbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
3) Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen
Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,
3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in der Aufforderung zusammengefasst dargestellt.
A) Referenzen über erbrachte Leistungen in den vergangenen drei Jahren, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang
B) Erklärung, ob und wenn ja, in welchem Umfang beabsichtigt ist, Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträgezu vergeben. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtliche Mitglieder ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen;
C) Nachweis über die Erfüllung der Anforderung
- Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe(n) "AK 3" und
- Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
zu A): Mindestens drei Referenzleistungen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen (Straßenbauarbeiten) mit einem Nettoauftragswert von [Betrag gelöscht] Euro in den Jahren 2019 bis 2021
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsraum, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46935 Bocholt
Der Termin ist nicht öffentlich; eine Teilnahme somit nicht erlaubt.
Die Submissinsniederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern unverzüglich zugesandt. Dies bedingt eine Anmeldung auf der E-Vergabeplattform in diesem Verfahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV):
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhängezu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.
D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einenverbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS9P1S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Stadt Bocholt gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]