1397-DE-Ausbildungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1397-DE-Ausbildungstechnik
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1397-DE-Ausbildungstechnik
Die BWI GmbH (im Folgenden: BWI) erwägt, eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen je Fachlos über Lieferungen und Leistungen zur Schaffung einer modernen Ausbildungstechnik im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV mit einem geschätzten Auftragswert von insgesamt [Betrag gelöscht] Euro (Obergrenze: [Betrag gelöscht] Euro) zu vergeben. Die Vergabe wird eine Grundlaufzeit von 24 Monaten haben. Der Rahmenvertrag kann bis zu zwei (2) Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Der Leistungsgegenstand umfasst die Ausstattung der Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr (nachfolgend AusbEinrBw) mit Audioanlagen und Netzwerkschränken im Sinne einer modernen Ausbildungstechnik. Mit der Gestellung dieser Hardwarekomponenten sollen die Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr mit Präsentations- und Netzwerktechnik ausgestattet werden, um den Schulungsbetrieb zu modernisieren.
Der Leistungsgegenstand setzt sich aus zwei (2) einzelnen Leistungsbestandteilen zusammen:
Los 1 - Audioanlagen: Die Hörsäle werden mit Audioanlagen ausgestattet, die für Präsentationszwecke genutzt werden können. Hierzu zählen u.a. Lautsprecher und deren Anbindung im Hörsaal sowie Service- und Betriebsunterstützungsleistungen.
Los 2 - Netzwerkschränke: Die Hörsäle werden zusätzlich mit 19"-Netzwerkschränken (inkl. Steckdosenleisten, Rangierpanele und weiterem Zubehör) für den Anschluss von lüfterlosen Switchen ausgestattet, um die Netzwerkanbindung sicherzustellen und gleichzeitig den Schulungsbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Audioanlagen
Los 1 - Audioanlagen: Die Hörsäle werden mit Audioanlagen ausgestattet, die für Präsentationszwecke genutzt werden können. Hierzu zählen u.a. Lautsprecher und deren Anbindung im Hörsaal sowie Service- und Betriebsunterstützungsleistungen.
Für die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren Vertragslaufzeit einschl. zweimaliger Verlängerungsoption um (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzuneh-men (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von [Betrag gelöscht] EUR.
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Netzwerkschränke
Los 2 - Netzwerkschränke: Die Hörsäle werden zusätzlich mit 19"-Netzwerkschränken (inkl. Steckdosenleisten, Rangierpanele und weiterem Zubehör) für den Anschluss von lüfterlosen Switchen ausgestattet, um die Netzwerkanbindung sicherzustellen und gleichzeitig den Schulungsbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Für die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (gerundet) innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren Vertragslaufzeit einschl. zweimaliger Verlängerungsoption um (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von [Betrag gelöscht] EUR (gerundet).
Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ae699ac3d-c09d4505a353a8a
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ae699ac3d-c09d4505a353a8a
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ae699ac3d-c09d4505a353a8a
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Diese Ausschreibung erfolgt im Zusammenhang mit einem Angebot, dass die BWI gegenüber ihrem Kunden abgeben wird. Wir behalten uns vor, die Vergabe nach § 37 Abs. 1 Nr. 4 VSVgV aufzuheben, sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden. Die Beauftragung unseres Kunden Bundeswehr liegt derzeit noch nicht vor und ist abhängig von der Wirtschaftlichkeit der Angebote dieser Ausschreibung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB.
Ort: Wie VI.4.1)
Land: Deutschland