Rahmenvertrag über die Lieferung von Videobeobachtungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Adresse des Beschafferprofils: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Videobeobachtungsanlagen
Rahmenvertrag über die Lieferung von mobilen Videobeobachtungsanlagen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg
Rahmenvertrag über die Lieferung von mobilen Videobeobachtungsanlagen. Es ist ein Erstabruf in einer Höhe von 1,0 Mio. Euro brutto vorgesehen; höchstens umfasst der Erstabruf jedoch 10 Anlagen. Maximal können 20 Anlagen über den Rahmenvertrag beschafft werden. Die Anlagen bestehen aus einem 1-achsigen Anhänger, auf welchem ein Container mittig fest aufgebaut ist, in welchem die Videobeobachtungsanlage installiert wird. Die Videobeobachtungsanlage ist durch eine Brennstoffzelle - angetrieben durch Methanol - mit Energie zu versorgen. Im Container ist ein Teleskopmast (ein-/ausfahrbar) unterzubringen, an dessen Kopf die Videokameraeinheit befestigt ist. Es sind vier Outdoor IP-basierte PTZ-Dome Kameras (Schwenken/Neigen/Zoomen) sowie zwei Outdoor IP-basierte Dome Kameras (Fisheye/Eigensicherung) anzubringen. Zu den Einzelheiten ist auf die Leistungsbeschreibung zu verweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU)
3. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriftendes Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Angebote. Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine entsprechende Bescheinigung der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. verwendbar: Formular 533 EU. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie einen aktuellen Handelsregisterauszug abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bestätigung der in Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. gemäß Formular 533 EU) beifügen. In diesem Fall haften der Bieter und das Drittunternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt E-1.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt E-2. Als vergleichbare Leistung gilt die Lieferung von Videoüberwachungsanlagen.
Zu 1. Mindestdeckungssumme je Schadensfall: Personenschäden 7,5 Mio. Euro, Sachschäden 1 Mio. Euro, Vermögensschäden 1 Mio. Euro.
Zu 2. Gesamtumsatz pro Jahr im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 2 Mio. Euro netto.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bieter einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formular 533 EU) vorlegen.
1. Eigenerklärung zu den im Zeitraum vom 1.1.2018 und dem Schluss der Angebotsfrist erbrachten Lieferungen von mobilen Videobeobachtungsanlagen, Formblatt E-3.
Zu 1.: Mindestens 2 Referenzen über die Lieferung von jeweils mindestens 4 mobilen Videobeobachtungsanlagen. Die Lieferungen müssen (bei größeren Aufträgen zumindest in Höhe der vorgenannten Anzahl an Anlagen) abgenommen worden sein.
Im Auftragsfall werden die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (VBV Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Duisburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu.
2. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
3. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D0VS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen
die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/