Digitale Diktat- und Spracherkennungslösung Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/26/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Diktat- und Spracherkennungslösung
Die Einführung einer digitalen Diktat und Spracherkennungslösung stellt für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH einen weiteren wichtigen Schritt im Zuge der Verbesserung der Dokumentation und Digitalisierung dar.
Das bisher eingesetzte analoge Diktatsystem (mit Kassetten) soll in allen medizinischen Fachabteilungen sowie bei Bedarf auch in Verwaltungsbereichen (z. B. Rechtsabteilung) durch eine digitale Diktat- und Spracherkennungslösung ersetzt werden. Das System muss sich ausbauen lassen zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen wie in der Fördermittelrichtlinie nach §21 Abs. 2 KHSFV unter 4.3.3.2 beschrieben.
Liefergegenstand ist eine Campuslizenz als Software as a Service (deutsche Cloud).
Das bisher eingesetzte analoge Diktatsystem (mit Kassetten) soll in allen medizinischen Fachabteilungen sowie bei Bedarf auch in Verwaltungsbereichen (z. B. Rechtsabteilung)
durch eine digitale Diktat‐ und Spracherkennungslösung ersetzt werden. Das System muss sich ausbauen lassen zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege und Behandlungsleistungen wie in der Fördermittelrichtlinie nach §21 Abs. 2 KHSFV unter 4.3.3.2 beschrieben.
Die flächendeckende Einführung einer digitalen Diktat‐ und Spracherkennungslösung stellt für die Kliniken Köln eine wichtige strategische Weiterentwicklung und eine operative Optimierungsmaßnahme dar.
Dabei steht die Optimierung und Unterstützung der Arbeitsprozesse im klinischen und administrativen Umfeld und die Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Dokumenten im Vordergrund.
Deshalb gehört eine tiefe Integration des digitalen Diktats in CCP von i‐Solutions (Aufruf mit Patientenkontext, Rückinfo zum Diktat ins KIS für Diktatliste o.ä.) zum Projektumfang.
Ebenso muss die Spracherkennung integriert werden (Befüllung aller Felder, Steuerung durch Sprachbefehle).
In den Fachabteilungen sind potentiell
- 600 Ärzt*innen (von insgesamt 750, davon > 150 bereits über Fremdsysteme versorgt oder kein Bedarf) an 500 Arbeitsplätzen
- 130 Schreibkräfte
- 1.480 Pflegekräfte (perspektivisch im Rahmen KHZG geplant an ca. 150 stationären Arbeitsplätzen und ca. 100 Visitenwagen)
- 20 Mitarbeitende in der Verwaltung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitale Diktat- und Spracherkennungslösung
Ort: Aschheim bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.